18009/J XXVII. GP

Eingelangt am 28.02.2024
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Petra Steger

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Extremistische Tewhid-Moschee

 

 

Die extremistische Tewhid-Moschee in Meidling hat eine äußerst dunkle Vergangenheit hinter sich und wurde nach dem brutalen Terroranschlag in Wien am 2. November 2020 nur kurzfristig geschlossen, obwohl sich dort der Attentäter laut Sicherheitsbehörden radikalisiert haben soll. Bereits Anfang März 2021 hat die Vereinsbehörde ihre Entscheidung zur Schließung revidiert, ehe im April 2021 auch die Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich (IGGÖ) die Rechtspersönlichkeit der Moschee wieder hergestellt hat, um die Wiederaufnahme von Kultushandlungen zu ermöglichen. Diese Entscheidungen waren absolut nicht nachvollziehbar und völlig unverantwortlich – vor allem, wenn man bedenkt, dass die IGGÖ die Moschee zuvor sogar selbst als salafistische Einrichtung bezeichnet hat.

 

Besonders bedenklich erscheint dabei der Umstand, dass die IGGÖ bei der Wiederaufnahme der Aktivitäten versicherte, dass die dortigen Imame ausgetauscht werden würden, was aber offensichtlich nicht sinnerfassend umgesetzt wurde. Denn Anfang Februar 2024 wurde bekannt, dass die IGGÖ die entsprechende Tewhid-Moschee nun doch aufgelöst hat, da der umstrittene Imam, unter dem sich auch die Attentäter radikalisiert haben sollen, dort weiterhin wöchentlich als Lehrer aktiv war. So soll sich etwa auch jener 17-Jährige, der im September 2023 einen Terroranschlag auf dem Wiener Hauptbahnhof geplant und in letzter Sekunde davon abgesehen hatte, in jener Moschee radikalisiert haben.

 

Als Gesellschaft ist es unsere Aufgabe, geschlossen gegen jede Form von Extremismus vorzugehen, damit dieser keine weiteren Menschenleben fordert. Es stellt sich daher die Frage, wie es möglich ist, dass trotz des durchgeführten Terroranschlages und weitere, die geplant wurden, keine ernstzunehmenden Maßnahmen gegen die Moschee oder die dortigen Imame gesetzt wurden.

 

 

In diesem Zusammenhang stellt die unterfertigte Abgeordnete an den Bundesminister für Inneres nachstehende

 

 

 

Anfrage

 

1.    Warum durfte die besagte Moschee ihre Aktivitäten wiederaufnehmen, obwohl sich nach Einschätzung der Sicherheitsbehörden, die Wien-Attentäter dort radikalisiert haben?

2.    Ist ihnen bekannt, wie viele weitere Personen sich seit der Wiederaufnahme der Aktivitäten in der Moschee radikalisiert haben?

3.    Ist aus Ihrer Sicht für die Bevölkerung durch die Wiederaufnahme der Aktivitäten ein Sicherheitsrisiko entstanden?

4.    Geht von den Besuchern, die die Moschee seit der Wiederaufnahme der Aktivitäten besucht haben, ein Sicherheitsrisiko aus?

5.    Welche Vorfälle mit Besuchern der besagten Moschee sind Ihnen bekannt, seit diese ihre Aktivitäten wiederaufgenommen hat?

 

6.    Wurde die besagte Moschee nach der Wiederaufnahme der Aktivitäten vom Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung beobachtet?

a.    Wenn ja, wie wurde die Risiko- bzw. Gefahrenlage beurteilt?

b.    Wenn nein, warum nicht?

7.    Wieso wurden die Behörden nicht aktiv, obwohl der umstrittene Imam, der ausgetauscht werden sollte, dort noch immer wöchentlich als Lehrer aktiv war?

8.    Können Sie ausschließen, dass es zu einer erneuten Wiederaufnahme der Aktivitäten an der dortigen Örtlichkeit kommt?

 

9.    Wie bewerten Sie den Umstand, dass es in Meidling mit der Moschee am Schöpfwerk eine weitere extremistische Moschee gibt, wo der dortige Obmann und Imam auf übelste Art und Weise gegen Juden hetzt?

10. Geht von den Besuchern, die diese Moschee besuchen, ein Sicherheitsrisiko aus?

11. Wird diese Moschee vom Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung beobachtet?

12. Haben Sie naher Zukunft Gesetzesänderungen hinsichtlich der Extremismusprävention und Extremismusbekämpfung geplant?

a.    Wenn ja, welche?

b.    Wenn nein, wieso nicht?