18021/J XXVII. GP

Eingelangt am 28.02.2024
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Mag. Harald Stefan

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend Interventionen im BMJ

 

 

Diverse Medienberichte der vergangenen Wochen zeigen, dass mutmaßliche Interventionsversuche von Seiten der Politik bzw. der Vorwurf der politischen Einflussnahme ständige Begleiter der Justiz sind. Prominente Beispiele sind u.a. der Präsident des Nationalrates Mag. Wolfgang Sobotka in der Causa Pilnacek (nach Prüfung eines Anfangsverdachts keine Einleitung eines Ermittlungsverfahrens) oder die Weisung aus dem BMJ im Zusammenhang mit der U-Haft von Klimaaktivisten.

 

Auch in der Causa Equip4Ordi scheint es Bemühungen seitens einiger Abgeordneter des österreichischen Nationalrates gegeben zu haben, deren offensichtliches Ziel es war, ein einseitiges Bild in dieser Causa zu zeichnen.

 

So wurde etwa eine Staatsanwältin in einer (mittlerweile zurückgezogenen) parlamentarischen Anfrage (17004/J) von Abgeordneten der NEOS namentlich erwähnt und ihr vorgeworfen, dass sie dazu tendiere, Ermittlungen aufgrund ihrer Komplexität, Schwierigkeit oder Langwierigkeit einzustellen. Damit wurde einerseits der besagten Staatsanwältin das mutmaßliche Begehen einer oder mehrerer strafbarer Handlungen unterstellt, andererseits wurden offensichtlich Interventionen seitens Abgeordneten dieses Klubs gegenüber dem BMJ und den Ermittlungen einer Staatsanwaltschaft betrieben.

 

 

In diesem Zusammenhang stellt der unterfertigte Abgeordnete an die Bundesministerin für Justiz folgende

 

Anfrage

 

1.    Haben Sie eine Wahrnehmung zu Interventionsversuchen einzelner Abgeordneter des Nationalrats oder Bundesrates hinsichtlich der Causa Equip4Ordi?

a.    Wenn ja, wer versuchte auf welche Weise zu intervenieren?

2.    Gibt es in Ihrem Ressort verpflichtende Schulungen oder vergleichbare Angebote, die den korrekten Umgang mit Interventionen seitens der Politik oder anderer Institutionen lehren?

a.    Wenn ja, sind diese Schulungen für Staatsanwälte und Mitarbeitern der Staatsanwaltschaften verpflichtend zu absolvieren?

b.    Wenn nein, warum nicht?

3.    Wie beurteilen Sie den oben angesprochenen Interventionsversuch in Anbetracht der staatlichen Gewaltentrennung in Legislative, Exekutive und Judikative?