18025/J XXVII. GP

Eingelangt am 28.02.2024
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Rosa Ecker, MBA

an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

betreffend Pflegegeld für Personen mit Asylstatus – Daten für 2023

 

 

§ 3a Abs 1 Bundespflegegeldgesetz (BBPGG) gewährt Anspruch auf Pflegegeld auch ohne Grundleistung für österreichische Staatsbürger, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben. Diesen gleichgestellt sind u.a. Fremde, wenn sich eine Gleichstellung aus Staatsverträgen oder Unionsrecht ergibt (§ 3a Abs 2 Z 1 BPGG). Dies hat zur Folge, dass Pflegegeld auch an Personen bezahlt werden muss, die einen Asylstatus haben – konkret an Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte.

 

 

In diesem Zusammenhang richtet die unterfertigte Abgeordnete an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz nachstehende

 

Anfrage

 

1.    Wie viele Personen mit Asylstatus hatten im Jahr 2023 einen Anspruch auf das Bundespflegegeld? (Bitte um Auflistung nach Pflegestufe, Bezugsmonat sowie der Gesamtanzahl)

2.    Wie viele Personen mit Vertriebenenstatus hatten im Jahr 2023 einen Anspruch auf das Bundespflegegeld? (Bitte um Auflistung nach Pflegestufe, Bezugsmonat sowie der Gesamtzahl)

3.    Wie hoch ist Anzahl jener Personen mit Anspruch auf Pflegegeld im Jahr 2023, deren Gleichstellung sich aus Staatsverträgen oder dem Unionsrecht ergibt und die nicht unter die sonstigen Ziffern im
§ 3a Abs 2 BPGG fallen? (Bitte um Auflistung nach Pflegestufe, Bezugsmonat sowie der Gesamtanzahl.)

4.    Wie hoch sind die Gesamtkosten, die Österreich im Jahr 2023 explizit an Pflegebedürftige iSd Fragen 1 und 2 dieser Anfrage bezahlt hat?

5.    Wie viele Personen hatten im Jahr 2023 insgesamt einen Anspruch auf das Bundespflegegeld?

6.    Wie hoch waren die gesamten Kosten für das Jahr 2023? (Bitte um Auflistung nach Pflegestufe)

7.    Wird mittlerweile auch die Staatsangehörigkeit der Pflegepersonen mit Asylstatus oder Vertriebenenstatus erfasst?

a.    Wenn ja, welche Staatsangehörigkeit hatten die beziehenden Personen?

b.    Wenn nein, warum nicht?