18035/J XXVII. GP

Eingelangt am 28.02.2024
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Hannes Amesbauer

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Folgeanfrage aufgrund NICHTBEANTWORTUNG der Anfrage zu den Kriminalitätsbelastungszahlen Fremdenkriminalität im Jahr 2023

 

 

Ungeachtet etwaiger „Qualitätskontrollen und Prüfmechanismen“ sind im Rahmen des parlamentarischen Interpellationsrechtes statistische Daten – und damit auch die Rohdaten – der polizeilichen Kriminalstatistik Gegenstand Ihrer Vollziehung. Im Rahmen der Anfragebeantwortung 16601/AB vom 13.02.2024 zu 17135 (XXVII. GP) haben Sie wiederholt die Antworten sehr konkreter Fragen, die eindeutig vom parlamentarischen Interpellationsrechtes umfasst sind, schlichtweg verweigert.

 

Den Kontrollrechten gemäß Art. 52 B-VG unterliegt die gesamte „Geschäftsführung der Bundesregierung“. Vom Fragerecht erfasst sind konkret „alle Gegenstände der Vollziehung“. Es umfasst somit die Tätigkeit der Mitglieder der Bundesregierung und der ihrer Leitung unterstehenden Organe, unabhängig davon, ob es sich um hoheitliche oder privatwirtschaftliche Verwaltung handelt und ob ein Akt abgeschlossen ist oder nicht.[1]

 

Für die Nichtbeantwortung der Fragen zur polizeilichen Kriminalitätsstatistik kann daher aus Sicht der Anfragesteller keinerlei Verständnis aufgebracht werden, weshalb die eingeforderten Daten nachdrücklich verlangt werden.

 

Sollten der Nichtbeantwortung – und diesem Eindruck kann man sich nicht verwehren – strategische Überlegung hinsichtlich der Deutungshoheit im Sinne der ÖVP-PR bei der Präsentation der Kriminalitätsstatistik zugrunde liegen, so wäre das ein skandalöser Missbrauch des parlamentarischen Interpellationsrechtes!

 

 

In diesem Zusammenhang stellt der unterfertigte Abgeordnete an den Bundesminister für Inneres folgende

 

Anfrage

 

1.    Wie stellt sich die Kriminalitätsbelastungszahl der fremden Tatverdächtigen aufgegliedert auf die jeweilige Nationalität im Jahr 2023 dar?

2.    Wie stellt sich im genannten Zeitraum das Verhältnis der fremden Tatverdächtigen aufgegliedert auf die jeweilige Nationalität zu in Österreich legal aufhältigen Gesamtanzahl an Staatsangehörigen der jeweiligen Nationalität dar?

3.    Wie hoch ist jeweils der prozentuelle Anteil der fremden Tatverdächtigen einer Nationalität an der in Österreich legal aufhältigen Gesamtzahl an Staatsangehörigen dieser Nationalität?

 

4.    Wie stellt sich die Kriminalitätsbelastungszahl der tatverdächtigen Asylwerber aufgegliedert auf die jeweilige Nationalität im Jahr 2023 dar?

5.    Wie stellt sich im genannten Zeitraum das Verhältnis der tatverdächtigen Asylwerber aufgegliedert auf die jeweilige Nationalität zur in Österreich aufhältigen Gesamtzahl an Asylwerbern der jeweiligen Nationalität dar?

6.    Wie hoch ist jeweils der prozentuelle Anteil der tatverdächtigen Asylwerber einer Nationalität an der in Österreich aufhältigen Gesamtzahl an Asylwerber dieser Nationalität?



[1] https://www.parlament.gv.at/fachinfos/rlw/Wesen-und-Reichweite-des-parlamentarischen-Fragerechts