18039/J XXVII. GP
Eingelangt am 28.02.2024
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ANFRAGE
der Abgeordneten Rosa Ecker, MBA
an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
betreffend Kinderarmutsbonus für Witwenpensionsempfänger
Im Mai 2023 wurde ein Maßnahmenpaket zur Bekämpfung von Kinderarmut präsentiert. Demnach sollen Bezieher von Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Sozialhilfe oder Ausgleichszulage bis Ende 2024 pro Kind 60 Euro zusätzlich erhalten. Das gilt auch für Alleinerziehende, sofern sie unter 2.000 Euro brutto pro Monat beziehen.
Ebenso sind die 60 Euro für Eigenpensionsbezieher mit Ausgleichszulage vorgesehen. Für Bezieher von Witwen- oder Witwerpension mit Ausgleichszulage gibt es den Kinderarmutsbonus jedoch nicht. Laut „österreich.gv.at“ soll bereits die Witwen- bzw. Witwerpension eine soziale Absicherung garantieren.
In diesem Zusammenhang richtet die unterfertigte Abgeordnete an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz nachstehende
Anfrage
1. Wurden Bezieher von Witwen- oder Witwerpension mit Ausgleichszulage absichtlich vom Kinderarmutsbonus ausgeschlossen?
a. Wenn ja, mit welcher Begründung?
b. Wenn nein, wann und wie wird diese Lücke geschlossen?
2. Müssen Bezieher von Witwen- bzw. Witwerpension auf weitere Leistungen im Vergleich zu alleinerziehenden Elternteilen verzichten und wenn ja, auf welche?