18069/J XXVII. GP

Eingelangt am 29.02.2024
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Anfrage

der Abgeordneten Dr. Johannes Margreiter, Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend Qualität der Rechtsprechung

 

Das Vertrauen der Bevölkerung in das Funktionieren einer unabhängigen Justiz ist eine ganz wesentliche Säule des demokratischen Rechtsstaates. Ein ausschlaggebender Faktor für dieses Vertrauen ist die Qualität der Rechtsprechung, welche unter anderem daran gemessen werden kann, wie lange die Verfahren dauern und wie effizient diese geführt werden. Ein weiterer Indikator für die Qualität der Rechtsprechung ist die Erfolgsquote von Rechtsmitteln gegen Urteile und Beschlüsse der erstinstanzlichen Gerichte. Die Verfahrensautomation Justiz (VJ) sollte es möglich machen, mit einem vertretbaren Aufwand jenes Zahlenmaterial zu gewinnen, welches solcherart einen Blick auf die Qualität und Effizienz der österreichischen Rechtsprechung ermöglicht.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

 

  1. Wie viele Urteile (ausgenommen Versäumungsurteile, Verzichtsurteile und Anerkenntnisurteile, aber inklusive Teilurteile und Zwischenurteile) ergingen im Jahr 2023 in Zivilsachen in erster Instanz (es wird um Aufgliederung nach OLG-Sprengeln und danach, ob die Urteile von den Bezirksgerichten oder von den Landesgerichten erlassen worden sind, ersucht)?
  2. Wie lange dauerten die genannten Verfahren im Jahr 2023 (wiederum gegliedert nach OLG-Sprengel und danach, ob das Verfahren vor den Bezirksgerichten oder vor den Landesgerichten geführt worden ist)?
  3. Wieviel Zeit verging 2023 im Durchschnitt (wiederum gegliedert nach OLG-Sprengel und danach, ob das Verfahren vor den Bezirksgerichten oder vor den Landesgerichten geführt worden ist) zwischen dem Schluss der Verhandlung (§ 193 ZPO) und der Zustellung des erstinstanzlichen Urteils?
  4. Gegen wie viele Urteile (ausgenommen Versäumungs-, Verzichts- und Anerkenntnisurteile; wiederum gegliedert nach OLG-Sprengel und danach, ob das Verfahren vor den Bezirksgerichten oder vor den Landesgerichten geführt worden ist) wurden im Jahr 2023 Berufungen erhoben?
  5. Wie vielen Berufungen wurde 2023 Folge gegeben (bitte um Aufgliederung nach OLG-Sprengel, nach Berufungen gegen bezirks- oder landesgerichtliche Urteile und danach, ob kassatorisch oder meritorisch entschieden worden ist)?
  6. Wieviel Zeit verging 2023 im Durchschnitt zwischen dem Zeitpunkt der Vorlage der Berufung an das Rechtsmittelgericht und der Zustellung der Berufungsentscheidung (bitte wiederum gegliedert nach OLG-Sprengel und danach ob ein Landesgericht oder ein Oberlandesgericht als Berufungsgericht entschieden haben)?
  7. Wie lang war im Jahr 2023 durchschnittlich die Wartezeit zwischen dem laut Anberaumung (Ladung) vorgesehenen Beginn einer Tagsatzung (§ 130 Abs. 1 ZPO) im erstinstanzlichen Verfahren und dem tatsächlichen Beginn (Aufruf der Sache gemäß § 133 Abs. 1 ZPO), wobei wiederum um Aufgliederung nach OLG-Sprengel und danach, ob das Verfahren vor den Bezirksgerichten oder vor den Landesgerichten geführt worden ist, ersucht wird?