Eingelangt am 29.02.2024
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Anfrage
der Abgeordneten Dr. Johannes Margreiter, Kolleginnen
und Kollegen
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend Qualität der Rechtsprechung
Das Vertrauen der Bevölkerung in das
Funktionieren einer unabhängigen Justiz ist eine ganz wesentliche
Säule des demokratischen Rechtsstaates. Ein ausschlaggebender Faktor
für dieses Vertrauen ist die Qualität der Rechtsprechung, welche
unter anderem daran gemessen werden kann, wie lange die Verfahren dauern und
wie effizient diese geführt werden. Ein weiterer Indikator für die
Qualität der Rechtsprechung ist die Erfolgsquote von Rechtsmitteln gegen
Urteile und Beschlüsse der erstinstanzlichen Gerichte. Die
Verfahrensautomation Justiz (VJ) sollte es möglich machen, mit einem
vertretbaren Aufwand jenes Zahlenmaterial zu gewinnen, welches solcherart einen
Blick auf die Qualität und Effizienz der österreichischen
Rechtsprechung ermöglicht.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher
folgende
Anfrage:
- Wie viele Urteile (ausgenommen
Versäumungsurteile, Verzichtsurteile und Anerkenntnisurteile, aber
inklusive Teilurteile und Zwischenurteile) ergingen im Jahr 2023 in
Zivilsachen in erster Instanz (es wird um Aufgliederung nach OLG-Sprengeln
und danach, ob die Urteile von den Bezirksgerichten oder von den
Landesgerichten erlassen worden sind, ersucht)?
- Wie lange dauerten die genannten Verfahren
im Jahr 2023 (wiederum gegliedert nach OLG-Sprengel und danach, ob das
Verfahren vor den Bezirksgerichten oder vor den Landesgerichten
geführt worden ist)?
- Wieviel Zeit verging 2023 im Durchschnitt
(wiederum gegliedert nach OLG-Sprengel und danach, ob das Verfahren vor
den Bezirksgerichten oder vor den Landesgerichten geführt worden ist)
zwischen dem Schluss der Verhandlung (§ 193 ZPO) und der Zustellung
des erstinstanzlichen Urteils?
- Gegen wie viele Urteile (ausgenommen
Versäumungs-, Verzichts- und Anerkenntnisurteile; wiederum gegliedert
nach OLG-Sprengel und danach, ob das Verfahren vor den Bezirksgerichten
oder vor den Landesgerichten geführt worden ist) wurden im Jahr 2023
Berufungen erhoben?
- Wie vielen Berufungen wurde 2023 Folge
gegeben (bitte um Aufgliederung nach OLG-Sprengel, nach Berufungen gegen
bezirks- oder landesgerichtliche Urteile und danach, ob kassatorisch oder
meritorisch entschieden worden ist)?
- Wieviel Zeit verging 2023 im Durchschnitt
zwischen dem Zeitpunkt der Vorlage der Berufung an das Rechtsmittelgericht
und der Zustellung der Berufungsentscheidung (bitte wiederum gegliedert
nach OLG-Sprengel und danach ob ein Landesgericht oder ein
Oberlandesgericht als Berufungsgericht entschieden haben)?
- Wie lang war im Jahr 2023 durchschnittlich
die Wartezeit zwischen dem laut Anberaumung (Ladung) vorgesehenen Beginn
einer Tagsatzung (§ 130 Abs. 1 ZPO) im erstinstanzlichen Verfahren
und dem tatsächlichen Beginn (Aufruf der Sache gemäß
§ 133 Abs. 1 ZPO), wobei wiederum um Aufgliederung nach OLG-Sprengel
und danach, ob das Verfahren vor den Bezirksgerichten oder vor den
Landesgerichten geführt worden ist, ersucht wird?