18076/J XXVII. GP
Eingelangt am 29.02.2024
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ANFRAGE
des Abgeordneten Mag. Gerald Hauser
an die Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien
betreffend Digital Services Act = Verordnung (EU) 2022/2065 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Oktober 2022 über einen Binnenmarkt für digitale Dienste und zur Änderung der Richtlinie 2000/31/EG
Die Verordnung (EU) 2022/2065 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Oktober 2022 über einen Binnenmarkt für digitale Dienste (Gesetz über digitale Dienste = Digital Services Act, kurz: DSA) ist mit 16.11.2022 in Kraft getreten.[1] In Geltung tritt der Digital Services Act mit 17.02.2024. Angeblich soll diese neue EU-Verordnung, auf die Schaffung eines leistungsfähigen und klaren Transparenz- und Verantwortlichkeitsrahmens für Online-Plattformen, den besseren Schutz von Nutzern und ihren Grundrechten im Internet sowie auf die Förderung von Innovation, Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit im Binnenmarkt abzielen. Laut Inhalt einer Onlineveröffentlichung der Europäischen Kommission ist es jedoch das Hauptziel, mit der Anwendung des EU-Gesetzes über digitale Dienste (DSA) sogenannte illegale und schädliche Online-Aktivitäten und die Verbreitung von sogenannter Desinformation zu verhindern.
„Unter das Gesetz über digitale Dienste fallen Online-Vermittler und Online-Plattformen wie Marktplätze, soziale Netzwerke, Content-Sharing-Plattformen, App-Stores sowie Reise- und Unterkunftsportale. Der zentrale Fokus liegt darauf, illegale oder schädliche Online-Aktivitäten sowie die Verbreitung von Desinformation zu verhindern. Nutzersicherheit, die Wahrung der Grundrechte und eine faire und frei verfügbare Online-Umgebung werden dabei großgeschrieben.“[2]
Der DSA[3] regelt die Pflichten von digitalen Diensten (Online-Diensten), die in der EU als Vermittler zwischen gewerblichen wie auch privaten Endnutzern bzw. Empfängern einer Botschaft in einem medialen Kommunikationsprozess tätig sind und den Anbietern von Waren, Dienstleistungen und Inhalten.
Der DSA[4] selbst enthält keine materiell-rechtlichen Definitionen rechtswidriger Handlungen. Diese ergeben sich vielmehr aus sonstigen EU-rechtlichen und innerstaatlichen Rechtsmaterien, wie z. B. Urheberrecht, Medienrecht, Markenrecht, Verbraucherschutzrecht, Wettbewerbsrecht, „Hass im Netz“ etc.
Eine zentrale Neuerung des DSA[5] besteht in der ausdrücklichen Einbeziehung von Online-Plattformen (das sind z. B. Online-Marktplätze, App-Stores, Plattformen der kollaborativen Wirtschaft, soziale Netzwerke) in den Regelungsrahmen für den elektronischen Geschäftsverkehr.
Bekämpfung sogenannter „Fake News“
Alle Anbieter von Vermittlungsdiensten[6] (d. h. von reiner Durchleitung, Caching- und Hosting-Diensten ebenso wie von Online-Plattformen und Suchmaschinen) haben Transparenz- und Berichtspflichten einzuhalten.
Alle Anbieter von Online-Vermittlungsdiensten[7] müssen insbesondere Maßnahmen zur Bekämpfung illegaler Online-Inhalte, einschließlich Waren und Dienstleistungen setzen. Dabei sind im DSA neue Mechanismen vorgesehen, die es Nutzern ermöglichen sollen, illegale Online-Inhalte (z. B. Formen von „Hassrede“ oder „Fake News“) zu melden, und die es Online-Plattformen ermöglichen, mit spezialisierten „vertrauenswürdigen Hinweisgebern“ (= Trusted Flaggers) zusammenzuarbeiten, um illegale Inhalte zu ermitteln und zu entfernen. Diese „vertrauenswürdigen Hinweisgeber“ sind von den nationalen Behörden zu benennen. Auch Reaktionsmöglichkeiten der Plattformen auf (wiederholt) missbräuchliche Meldungen sind vorgesehen.
Es bestehen Meldepflichten[8] der Plattformen in Bezug auf Straftaten gegenüber den zuständigen Behörden. Hier tut sich die Frage auf, ob z. B. Internet-Kritik an Aussagen, Veröffentlichungen oder Handlungen der WHO, des WEF, der Regierung oder an den Maßnahmen zur Bekämpfung von künftigen Pandemien, an den Impfstoffen oder auch an den Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels etc. in Hinkunft nicht nur als „Hassrede“/„Fake News“ eingestuft werden wird und von Online-Plattformen zu löschen sein wird, sondern auch eine Straftat darstellen wird.
Dies wird vor allem von Bedeutung sein, wenn die WHO in Zukunft einen internationalen Gesundheitsnotstand (Pandemie, Klimakrise, …) ausrufen wird und der geplante, neue Artikel 13A Absatz 1 Änderungen Internationale Gesundheitsvorschriften (2005)[9] (Internationale Gesundheitsvorschriften = IGV) durch einen Beschluss der Weltgesundheitsversammlung in Geltung sein wird. Mit Beschluss von neuem Artikel 13A Absatz 1 IGV (2005) würden sich die WHO-Vertragsstaaten nämlich verpflichten, im Fall eines internationalen Gesundheitsnotstands, die WHO als die leitende und koordinierende Behörde anzuerkennen und, im Bereich der Gesundheitspolitik, den „Empfehlungen“ der WHO zu folgen. Es wäre möglich, dass die WHO im Fall eines internationalen Gesundheitsnotstands (Pandemie, Klimakrise, …) mit verpflichtenden „Empfehlungen“ an die WHO-Vertragsstaaten herantreten wird, um Online-Kritik im Bereich der Gesundheitspolitik als „Hassrede“/„Fake News“ und auch als Straftat einzustufen. In diesem Zusammenhang sei gleich vorab kurz darauf hingewiesen, dass im DSA auch ein sogenannter „Krisenreaktionsmechanismus“ vorgesehen ist.
Online erfasste Daten sollen an die „Wissenschaft“ weitergegeben werden
Im Gesetzt ist für die Wissenschaft[10] auch eine Möglichkeit vorgesehen, auf bestimmte Daten von sehr großen Online-Plattformen Zugriff zu erhalten. Hier tut sich die Frage auf, wer mit „Wissenschaft“ gemeint ist.
Aufsichtsstrukturen und EU-Kommission überwachen Online-Plattformen
Für Onlinedienste-Anbieter wird im DSA[11] eine neue, einheitliche Aufsichtsstruktur etabliert. Während Plattformen grundsätzlich der Aufsicht der Mitgliedstaaten unterliegen, in denen sie niedergelassen sind, gilt für sehr große Online-Plattformen (mit 45 Millionen und mehr Nutzern), dass die EU-Kommission als primäre Regulierungsstelle fungieren wird.
Österreichischer Koordinator für digitale Dienste (Digital Service Coordinator = DSC) ist die Kommunikationsbehörde Austria (genannt auch KommAustria)[12]. Der österreichische DSC wird formell ab 17.02.2024 tätig werden und wird Verfahren zur Zertifizierung jener Organisationen, die einen Antrag auf den Status als „Trusted Flagger“ stellen, durchführen. Die KommAustria als DSC wird eine Liste österreichischer Trusted Flaggers[13] veröffentlichen und diese aktuell halten.
Sogenannte Desinformation und Wahlmanipulation sollen mit dem DSA reduziert werden
Um den Missbrauch ihrer Systeme zu verhindern, müssen große Plattformen risikobasierte Maßnahmen ergreifen und sich einer Beaufsichtigung in Form unabhängiger Prüfungen ihrer Risikomanagementmaßnahmen unterwerfen. Sehr große Plattformen müssen Risiken wie sogenannte Desinformation oder sogenannte Wahlmanipulation[14] im Internet reduzieren. Diese Maßnahmen müssen angeblich sorgfältig gegen Beschränkungen der Meinungsfreiheit abgewogen werden und unterliegen unabhängigen Prüfungen. Spätestens im Fall eines internationalen Gesundheitsnotstands (Pandemie, Klimakrise, …) wird dieser Vorgang jedoch wohl kaum mehr stattfinden, vor allem falls der neue Artikel 13A Absatz 1 Änderungen der IGV (2005) beschlossen wird, denn dann bestimmt die WHO was im Bereich der Gesundheitspolitik als „Hassrede“ oder „Fake-News“ eingestuft wird.
Online-Plattformen werden bei Nichterfüllung der Vorgaben laut DSA sanktioniert
Die Mitgliedstaaten sollen angemessene Strafen vorsehen. Die Geldbußen dürfen nach dem DSA[15] bis zu 6 % der Jahreseinnahmen oder des Jahresumsatzes des betreffenden Anbieters erreichen. Auch für sehr große Online-Plattformen sind Geldbußen in dieser Höhe möglich, wobei diese von der EU-Kommission zu verhängen sind.
Auch ein sogenannter „Krisenreaktionsmechanismus“[16] für den Fall einer ernsthaften Bedrohung für die öffentliche Gesundheit und Sicherheit, wie z.B. durch eine Pandemie, durch eine Klimakrise oder durch einen Krieg ist im DSA unter Artikel 36 vorgesehen.
Im Begründungsteil im Absatz 2 des DSA (Verordnung (EU) 2022/2065) wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Mitgliedsstaaten zunehmend nationale Gesetze zu den, von dieser Verordnung erfassten Angelegenheiten einführen werden oder die Einführung derselben in Erwägung ziehen. Im Artikel 36 „Krisenreaktionsmechanismus“ wird unter dem Buchstaben a auf eine ernsthafte Bedrohung im Sinne des Absatzes 2 Bezug genommen. Im Art. 48 „Krisenprotokolle“ wird hinsichtlich der Ausarbeitung von Krisenprotokollen der Kommission nochmals ausdrücklich auf den Absatz 2 des DSA hingewiesen, es ist daher naheliegend anzunehmen, dass zur Anwendung des DSA in Krisensituationen die Einführung spezieller nationaler Gesetze in Österreich umgesetzt werden wird, mit denen die Verhinderung der Verbreitung von sogenannter „Online-Desinformation“, in Krisensituationen, zusätzlich verstärkt werden kann und das Recht auf Freiheit der Meinungsäußerung im digitalen Netz, in Krisensituationen, noch weiter beschnitten oder gar völlig aufgehoben werden könnte.
Hier der genaue Wortlaut dieser Absätze im Gesetzestext:[17]
Absatz 2 bei den Begründungen:
(2) Die Mitgliedstaaten führen zunehmend nationale Rechtsvorschriften zu den von dieser Verordnung abgedeckten Angelegenheiten ein, oder ziehen dies in Erwägung, und schaffen damit insbesondere Sorgfaltspflichten für Anbieter von Vermittlungsdiensten im Hinblick auf die Art und Weise, wie jene gegen rechtswidrige Inhalte, Online-Desinformation oder andere gesellschaftliche Risiken vorgehen sollten…
Artikel 36 Krisenreaktionsmechanismus
(1) Im Krisenfall kann die Kommission auf Empfehlung des Gremiums einen Beschluss erlassen, in dem ein oder mehrere Anbieter sehr großer Online-Plattformen oder sehr großer Online-Suchmaschinen aufgefordert werden, eine oder mehrere der folgenden Maßnahmen zu ergreifen:
a) eine Bewertung, ob und, wenn ja, in welchem Umfang und wie der Betrieb und die Nutzung ihrer Dienste erheblich zu einer schwerwiegenden Bedrohung im Sinne von Absatz 2 beitragen oder voraussichtlich beitragen werden;
b) die Ermittlung und Anwendung von gezielten, wirksamen und verhältnismäßigen Maßnahmen, etwa Maßnahmen gemäß Artikel 35 Absatz 1 oder Artikel 48 Absatz 2, um einen solchen Beitrag zu der gemäß Buchstabe a ermittelten schwerwiegenden Bedrohung zu verhindern, zu beseitigen oder zu begrenzen;
Artikel 48 Krisenprotokolle
(1) Das Gremium kann der Kommission empfehlen, gemäß den Absätzen 2, 3 und 4 die Ausarbeitung von freiwilligen Krisenprotokollen zur Bewältigung von Krisensituationen einzuleiten Diese Situationen sind strikt auf außergewöhnliche Umstände beschränkt, die die öffentliche Sicherheit oder Gesundheit beeinträchtigen.
World Economic Forum und WHO fordern die Bekämpfung von sogenannter Fehlinformation und Desinformation
Der DSA inklusive Krisenreaktionsmechanismus unter Artikel 36 scheint nichts anderes als ein Werkzeug zur Umsetzung der Forderungen des World Economic Forums und der WHO zu sein, denn sogenannte manipulierte und gefälschte Informationen sind laut Global Risks Report 2024[18] des World Economic Forums das größte kurzfristige Risiko, dem die Welt ausgesetzt ist. Sogenannte Fehlinformationen und Desinformation werden in den nächsten zwei Jahren, laut WEF, eine der größten Herausforderungen für den demokratischen Prozess darstellen. Eine nicht demokratisch gewählte private Organisation wie das WEF bezeichnet kritische Meinungsäußerung als Fehlinformation und Desinformation und fordert somit die Abschaffung des Rechts auf Freiheit der Meinungsäußerung. Die WEF-Forderung zur Abschaffung der Meinungsfreiheit scheint mit der Schaffung der Verordnung (EU) 2022/2065 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Oktober 2022 über einen Binnenmarkt für digitale Dienste (DAS) umgesetzt worden zu sein, denn alle Online-Plattformen müssen insbesondere Maßnahmen zur Bekämpfung „illegaler Online-Inhalte“ wie z. B. sogenannter „Hassrede“ oder „Fake News“ setzen. Um den „Missbrauch“ ihrer Systeme zu verhindern, müssen große Plattformen risikobasierte Maßnahmen ergreifen und sich einer Beaufsichtigung in Form unabhängiger Prüfungen ihrer Risikomanagementmaßnahmen unterwerfen. Sehr große Plattformen müssen Risiken wie sogenannte Desinformation oder sogenannte Wahlmanipulation im Internet reduzieren. Die Mitgliedstaaten der EU sollen angemessene Strafen vorsehen. Die Geldbußen dürfen nach dem DSA bis zu 6 % der Jahreseinnahmen oder des Jahresumsatzes des betreffenden Anbieters erreichen. Auch für sehr große Online-Plattformen sind Geldbußen in dieser Höhe möglich, wobei diese von der EU-Kommission zu verhängen sind. Die Androhung derart drastischer Geldstrafen wird Online-Plattformen dazu veranlassen Internetposts, die auch nur den Anschein haben, sogenannte „Hassrede“ (die sich gegen z.B. das WEF oder die WHO richtet) oder sogenannte „Fake News“ (die z. B. Maßnahmen der Regierung, der Europäischen Kommission bzw. die Impfstoffe, die Nebenwirkungen von Impfstoffen, den Klimawandel etc. thematisieren) sofort zu löschen. Die Online-Plattformen werden ja noch dazu von sogenannten „Trusted Flaggers“ bespitzelt und kontrolliert, ob sie dies auch durchführen.
Auch die WHO, eine nicht demokratisch legitimierte Organisation, macht mit dem Inhalt des Vorschlags zum WHO-Pandemieabkommen (= WHO-Pandemievertrag bzw. Pandemic Treaty) vom 30.10.2023[19] ihre Bestrebungen zur Abschaffung des Rechts auf Freiheit der Meinungsäußerung nur allzu deutlich. Dies geht aus dem WHO-Dokument „Proposal for negotiating text of the WHO Pandemic Agreement“ vom 30.10.2023 mit den folgenden Inhalten hervor:
(Seite 5) Kapitel I. Einleitung, Art. 1 „Verwendung von Begriffen“
…(c) "Infodemie" bedeutet ein Zuviel an Informationen, falschen oder irreführenden Informationen, in digitalen und physischen Umgebungen während eines Krankheitsausbruchs. Dies führt zu Verwirrung und risikofreudigem Verhalten, das der Gesundheit schaden kann. Sie führt auch zu Misstrauen gegenüber den Gesundheitsbehörden und untergräbt die öffentliche Gesundheit und soziale Maßnahmen;
(Seite 13) Artikel 9 „Forschung und Entwicklung“ Abs. 2
…(d) Wissensübermittlung und faktengestützte Kommunikationsinstrumente, Strategien und Partnerschaften im Zusammenhang mit der Pandemieprävention, -vorsorge und -reaktion, einschließlich des Infodemiemanagements, auf lokaler, nationaler, regionaler und internationaler Ebene.
(Seite 22) Artikel 18 „Kommunikation und Sensibilisierung der Öffentlichkeit“
1. Die Vertragsparteien stärken die Wissenschaft, die öffentliche Gesundheit und die Pandemiekompetenz in der Bevölkerung sowie den Zugang zu Informationen über Pandemien und ihre Auswirkungen und Triebkräfte und bekämpfen falsche, irreführende, fälschliche oder desinformierende Informationen, unter anderem durch wirksame internationale Zusammenarbeit und Kooperation im Sinne des Artikels 16.
(Seite 21) Artikel 16 „Internationale Zusammenarbeit und Kooperation“
1. Die Vertragsparteien arbeiten mit den zuständigen internationalen und regionalen zwischenstaatlichen Organisationen und anderen Stellen sowie untereinander bei der Ausarbeitung kosteneffizienter Maßnahmen, Verfahren und Leitlinien für die Pandemieprävention, -vorsorge und -reaktion zusammen…
Sonderansprache von EU-Kommissionspräsidentin von der Leyen auf dem World Economic Forum 2024
Mit einer Sonderansprache hat EU-Kommissionspräsidentin von der Leyen auf dem Weltwirtschaftsforum am 16.01.2024 verlautbart, dass man den Forderungen von WEF und WHO innerhalb der EU unter Anwendung des EU-Gesetzes über digitale Dienste (DAS) folgen wird.
Hier ein Auszug aus dieser Ansprache:
„Exzellenzen, sehr geehrte Damen und Herren, lieber Klaus,
die Lektüre des jährlichen Weltrisikoberichts ist gleichzeitig verblüffend und ernüchternd. Nicht Konflikte oder Klimafragen werden die größte Herausforderung für die Weltwirtschaft in den nächsten beiden Jahren sein. Sondern Desinformation und Falschinformation, dicht gefolgt von einer Polarisierung innerhalb unserer Gesellschaften.“ [20]
Und weiter in der Rede:
„Meine Damen und Herren, lieber Klaus,
lassen Sie mich auf das wichtigste Thema des Weltrisikoberichts zurückkommen: Desinformation und Falschinformation. Sie zu bekämpfen stand seit Beginn meines Mandats für uns im Mittelpunkt. Mit unserem Gesetz über digitale Dienste haben wir festgelegt, wo die Verantwortung der großen Internetplattformen für die von ihnen geförderten und verbreiteten Inhalte liegt. Verantwortung gegenüber Kindern und gefährdeten Gruppen, die Hetze ausgesetzt sind, aber auch Verantwortung gegenüber unseren Gesellschaften insgesamt. Weil die Grenze zwischen online und offline immer durchlässiger wird. Und die Werte, für die wir offline einstehen, auch online geschützt werden müssen. Das ist in dieser neuen Ära der generativen KI umso wichtiger.“ [21]
Am diesjährigen WEF-Treffen in Davos wurde auch die Krankheit X (Disease X) besprochen. Mit einem Inhalt auf der Website des World Economic Forumswird das Aufkommen einer neuen Pandemie der Krankheit X bereits angekündigt:
“Preparing for Disease X, Date January 17, 2024, Time 11:30 – 12:15 CET, With fresh warnings from the World Health Organization that an unknown “Disease X” could result in 20 times more fatalities than the coronavirus pandemic, what novel efforts are needed to prepare healthcare systems for the multiple challenges ahead? This session is linked to the Partnership for Health System Sustainability and Resilience and the Collaborative Surveillance Initiative of the World Economic Forum.” [22]
(Übersetzung: Vorbereitung auf Krankheit X, Datum 17. Januar 2024, Zeit 11:30 - 12:15 MEZ, Angesichts der neuen Warnungen der Weltgesundheitsorganisation, dass eine unbekannte "Krankheit X" 20-mal mehr Todesopfer fordern könnte als die Coronavirus-Pandemie, stellt sich die Frage, welche neuen Anstrengungen erforderlich sind, um die Gesundheitssysteme auf die vielfältigen Herausforderungen vorzubereiten. Diese Sitzung steht im Zusammenhang mit der Partnerschaft für Nachhaltigkeit und Widerstandsfähigkeit von Gesundheitssystemen und der Collaborative Surveillance Initiative des Weltwirtschaftsforums.)
WHO-Generaldirektor Tedros Adhanom Ghebreyesus referierte am 17.01.2024 auf dem World Economic Forum in Davos über eine unbekannte Krankheit X, von der nach Schätzungen der WHO jetzt schon bekannt ist, dass diese Krankheit 20-mal mehr Todesopfer fordern könnte als die COVID-19 Pandemie. Die WHO und das WEF bereiten sich auf das Kommen der Krankheit X vor, im Mai 2024 sollen auf der 77. Weltgesundheitsversammlung das WHO-Pandemieabkommen (auch Pandemievertrag genannt) und die Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften (2005) beschlossen werden. Sollte die Änderung in Artikel 12 Absatz 2 der IGV (2005) von der Weltgesundheitsversammlung beschlossen werden, kann der WHO-Generaldirektor ohne Zustimmung der WHO-Vertragsstaaten entscheiden, ob ein internationaler Gesundheitsnotstand vorliegt und denselben ausrufen. Sollte der neue Artikel 13A Absatz 1 der IGV (2005) von der Weltgesundheitsversammlung beschlossen werden, erkennen die WHO-Vertragsstaaten, im Fall eines internationalen Gesundheitsnotstands, die WHO als die leitende und koordinierende Behörde an und verpflichten sich, im Bereich der Gesundheitspolitik, den Empfehlungen der WHO zu folgen. Die WHO fordert sogenannte falsche, irreführende, fälschliche oder desinformierende Informationen zu bekämpfen. Sollte die WHO in Hinkunft selbstermächtigt einen internationalen Gesundheitsnotstand (z.B. eine Pandemie oder eine Klimakrise) ausrufen, werden der Digital Services Act und speziell der Krisenreaktionsmechanismus (Artikel 36) ein ideales Werkzeug sein, um Online-Kritik an den WHO- und Regierungsmaßnahmen zur Bekämpfung einer Pandemie oder einer Klimakrise aus dem digitalen Netz zu tilgen.
Internet-Kritik an der Verabreichung von COVID-19-Impfstoffen, speziell von COVID-19-mRNA-Impfstoffen ist berechtigt
Nie zuvor in der medizinischen Geschichte der 2. Republik wurde eine derart erschreckend hohe Anzahl an vermuteten Nebenwirkungen und Todesfällen nach der Verabreichung eines Medikaments gemeldet, wie es nunmehr vor allem nach der Verabreichung der experimentellen COVID-19-mRNA-Impfstoffe der Fall war und ist. Laut Experten des Verbandes der pharmazeutischen Industrie Österreichs (Pharmig) werden in Österreich nur 6 %[23] der unerwünschten Nebenwirkungen von Medikamenten gemeldet. Es muss daher angenommen werden, dass die BASG-Berichte über Meldungen vermuteter Nebenwirkungen nach einer Corona-Impfungen nur ein Bruchteil von unerwünschten Arzneimittelreaktionen dokumentieren. Doch auch der gleich unterhalb angeführte Auszug aus einem Bericht des BASG reicht aus, um das unvorstellbare Leid von vielen Impfstoffempfängern aufzuzeigen.
Auszug aus dem BASG-Bericht über Meldungen vermuteter Nebenwirkungen nach Impfungen zum Schutz vor COVID-19 - Berichtszeitraum 27.12.2020 – 30.09.2023:[24]
Dem Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG) wurden 327 Todesfälle in zeitlicher Nähe zu einer Impfung gegen COVID-19 gemeldet (256 BioNTech/Pfizer, 28 Moderna, 37 AstraZeneca und 6 Janssen). Bei 7 Patient:innen konnte aufgrund des Obduktionsberichts ein Zusammenhang mit der Impfung ausgeschlossen werden. Bei 20 Personen fiel die Impfung in die Inkubationszeit einer COVID-19- Erkrankung im Rahmen derer die Patient:innen verstarben. Bei 34 weiteren bestanden schwerwiegende Vorerkrankungen, die vermutlich todesursächlich waren. In der Altersgruppe 12-15 Jahre kam es bei einer (BioNTech/Pfizer) zu einem Kreislaufstillstand. Die Todesursache konnte nicht abschließend geklärt werden. 263 weitere Fälle (198 BioNTech/Pfizer, 27 Moderna, 33 AstraZeneca und 5 Janssen) sind noch in Abklärung bzw. wurden keine weiteren Informationen übermittelt. Die Untersuchungen, ob es einen Zusammenhang mit der Impfung gibt, laufen weiter. […]
Bisher wurden in zeitlicher Nähe zu einer Impfung gegen COVID-19 481 Fälle einer Herzmuskelentzündung gemeldet (394 BioNTech/Pfizer, 52 Moderna, 21 AstraZeneca und 14 Janssen). Insgesamt wurden davon 8 Todesfälle (7 BioNtech/Pfizer, 1 AstraZeneca) gemeldet, in der Altersgruppe der 65-75 Jahren ist bei einem/r Patient*in die Frage der Kausalität nicht geklärt, bei den anderen 7 Fällen wurde die Myokarditis nicht als Todesursache angesehen. Bei 230 Patient:innen konnte der Gesundheitszustand wiederhergestellt werden, 251 weitere sind noch in Abklärung.
Bei 642 Patient:innen wurden die Nebenwirkungen als lebensbedrohend gemeldet (471 BioNTech/Pfizer, 61 Moderna, 88 AstraZeneca, 22 Janssen), bei insgesamt 197 Personen konnte der Gesundheitszustand wiederhergestellt werden. 445 weitere Fälle sind noch in Abklärung bzw. konnten keine weiteren Informationen eingeholt werden.
Bei 2.998 Patient:innen war im zeitlichen Zusammenhang mit der COVID-19-Impfung ein Krankenhausaufenthalt erforderlich oder ein solcher wurde verlängert (2.185 BioNTech/Pfizer, 297 Moderna, 427 AstraZeneca, 85 Janssen und 4 Novavax). 1.026 Patient*innen sind bereits wieder genesen. Bei 1.972 ist die Abklärung noch nicht abgeschlossen bzw. konnten keine weiteren Informationen eingeholt werden.
Viele Impfstoffempfänger haben Berichte über ihr Leid mit Internetposts einer großen Anzahl von Nutzern zugänglich gemacht, teils aus Verzweiflung, teils aus Nächstenliebe, um Mitmenschen vor den experimentellen COVID-19-mRNA-Impfstoffen zu warnen und auch um Kritik zu üben. Möglicherweise werden Internetposts dieser Art in Hinkunft als „Hassrede“ oder „Fake News“ eingestuft werden und unter Anwendung des DSA, in Pandemiezeiten speziell unter Anwendung von Artikel 36 Krisenreaktionsmechanismus aus dem digitalen Netz gelöscht werden, da Online-Anbietern bei Unterlassung hohe Geldstrafen drohen.
Trotz verheerender Nebenwirkungen von COVID-19-mRNA-Impfstoffen, wie z. B. Myokarditis und einer erheblichen Anzahl an Todesfällen, die in zeitlicher Nähe zur Verabreichung dieser experimentellen Vakzine gemeldet wurde, schließt die WHO die Anwendung einer Impfpflicht nicht grundsätzlich aus.
WHO: Obligatorische Impfungen sind ein letzter Ausweg
„Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) warnt vor obligatorischen Impfungen, sofern nicht alle anderen Optionen ausgeschöpft sind.“ [25]
Sollte die Welt in Hinkunft von einer Pandemie (wie z. B. der bisher unbekannten Krankheit X heimgesucht werden, die laut WHO und WEF 20-mal mehr Todesfälle als COVID-19 verursachen könnte) heimgesucht werden und gleichzeitig keine hohe Impfbereitschaft in der Bevölkerung besteht (z. B. aufgrund eines hohen Misstrauens gegenüber experimentellen Impfstoffen wie z. B. mRNA-Impfstoffen oder Impfstoffen mit selbstamplifizierender RNA), ist es durchaus denkbar, dass die WHO, im Zuge eines ausgerufenen internationalen Gesundheitsnotstandes unter Anwendung des geplanten, neuen Artikels 13A Abs. 1 der IGV (2005), sollte dieser von der Weltgesundheitsversammlung beschlossen werden, zum sogenannten „letzten Ausweg“ greifen wird und die Empfehlung zur Umsetzung einer Impfpflicht an die WHO-Vertragsstaaten erteilen wird. Dies wird dann unweigerlich zu einer erheblichen Anzahl an kritischen Internetposts und Online-Veröffentlichungen in Bezug auf die WHO führen, die man mit hoher Wahrscheinlichkeit dann als „Hassrede“ oder „Fake News“ einstufen wird und die von Online-Anbietern gelöscht werden müssen.
CBDCS – Bezahlschranke für Ungeimpfte?
Die Bank für Internationalen Zahlungsausgleich arbeitet an der Einführung digitaler Währungen der Zentralbank (CBDCs). Auszug aus der Rede von Agustín Carstens, General Manager der BIZ vom 08.11.2023 (Übersetzung aus dem Englischen):
Sicherung des zukünftigen Währungssystems
[…] Das Finanzsystem steht vor erheblichen Veränderungen. Die digitale Revolution, die so viele Aspekte unseres Lebens beeinflusst hat, ist im finanziellen Bereich zunehmend zu spüren. Haushalte und Unternehmen erwarten zu Recht, dass Finanzdienstleistungen die Leichtigkeit und digitale Funktionalität bieten, die sie in so vielen anderen Aspekten ihres Lebens erleben. Die Zentralbanken wissen, dass sie nicht nur dafür verantwortlich sind, mit dem digitalen Zeitalter Schritt zu halten, sondern auch Innovationen zu leiten, um sicherzustellen, dass es dem Gemeinwohl dient.
Digitale Währungen der Zentralbank (CBDCs) sind für diese Bemühungen von zentraler Bedeutung. Ob in Großhandelsform – als Art der digitalen Zentralbankreserve – oder Einzelhandelsform – als digitale Banknote –, zumindest für mich wird immer deutlicher, dass diese neuen Geldformen im Mittelpunkt des zukünftigen Finanzsystems stehen werden. Um diese Rolle zu erfüllen, müssen CBDCs verschiedene Anforderungen erfüllen, z. B. ein benutzerfreundliches und vielseitiges technisches Design und einen robusten Rechtsrahmen. Sie müssen vor allem sicher sein – und als solche angesehen werden.[26]
Es ist zu befürchten, dass Digitale Währungen der Zentralbank (CBDCs) Bargeld im Laufe der kommenden Jahre gänzlich ersetzen werden. Es ist auch denkbar, dass ungeimpften Personen der Zugriff auf CBDCs durch eine Bezahlschranke verweigert werden könnte. Eine derartige Diskriminierung von Ungeimpften wäre leicht zu bewerkstelligen, denn z. B. der ICD-10-CM Code Z28.310 „ungeimpft gegen COVID-19“[27] ist bereits in jeder elektronischen Krankenakte vermerkt. Die Einführung einer Bezahlschranke, um Ungeimpfte vom bargeldlosen Zahlungsverkehr auszuschließen und sie damit indirekt zur Impfung zu zwingen, würde zu massiver Internet-Kritik von Personen führen, die die Verabreichung von Impfstoffen verweigern. Es ist naheliegend, dass Internet-Kritik rund um Vorgänge zu CBDCs unter der Anwendung des DSA als „Hassrede“ eingestuft werden wird und von Online-Plattformen aus Furcht vor hohen Geldstrafen und „Trusted Flaggers“ gelöscht werden wird.
In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an die Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien folgende
Anfrage
1. Das Hauptziel der Europäischen Kommission ist es mit der Anwendung des DSA sogenannte illegale und schädliche Online-Aktivitäten und die Verbreitung von sogenannter Desinformation zu verhindern. Inwiefern und mit welchen Mitteln verfolgt Ihr Ressort das gleiche Ziel?
2. Das Recht auf Freiheit der Meinungsäußerung droht mit der Anwendung des DSA durch Androhung hoher Geldstrafen, die gegenüber Online-Anbietern verhängt werden können, beschnitten zu werden. Wie bzw. auf welcher Grundlage (Studien, Gutachten oÄ.) wird dieser Umstand in Ihrem Ressort bewertet?
3. Alle Online-Anbieter müssen laut DSA insbesondere Maßnahmen zur Bekämpfung „illegaler Online-Inhalte“ von z. B. sogenannter „Hassrede“ oder „Fake News“ umsetzen. Wer bestimmt in der EU und in Österreich welche kritischen Internet-Veröffentlichungen z. B. im Zusammenhang mit dem WEF, der WHO, der Regierung, den Impfstoffen, den Nebenwirkungen von Impfstoffen, den Todesfällen nach der Verabreichung von Impfstoffen, den Pandemiemaßnahmen, dem Klimawandel etc. als sogenannter „illegaler Online-Inhalt“, „Hassrede“ oder „Fake News“ eingestuft werden?
4. Welche innerstaatlichen Maßnahmen werden in Österreich zur Umsetzung des DSA und insbesondere zur Umsetzung des Artikel 36 Krisenreaktionsmechanismus des DSA getroffen?
5. Wird Internet-Kritik an Aussagen, Veröffentlichungen oder Handlungen der WHO, des WEF, der EU oder der Regierung mit Anwendung des DSA grundsätzlich als „Hassrede“ oder als „Fake News“ eingestuft werden und von Online-Anbietern aus dem digitalen Netz gelöscht werden müssen?
6. Wird Internet-Kritik an Aussagen, Veröffentlichungen oder Handlungen der WHO, des WEF, der EU oder der Regierung während internationalen Gesundheitsnotständen (Pandemie, Klimakrise, …) mit der Anwendung von Artikel 36 Krisenreaktionsmechanismus des DSA grundsätzlich als „Hassrede“ oder als „Fake News“ eingestuft werden und von Online-Anbietern aus dem digitalen Netz gelöscht werden müssen?
7. Wird Internet-Kritik an Aussagen, Veröffentlichungen oder Handlungen der WHO, des WEF, der EU oder der Regierung mit Anwendung des DSA grundsätzlich als „Hassrede“ oder als „Fake News“ eingestuft werden und auch eine Straftat darstellen?
8. Wird Internet-Kritik an Aussagen, Veröffentlichungen oder Handlungen der WHO, des WEF, der EU oder der Regierung während internationalen Gesundheitsnotständen (Pandemie, Klimakrise, …) mit der Anwendung von Artikel 36 Krisenreaktionsmechanismus des DSA grundsätzlich als „Hassrede“ oder als „Fake News“ eingestuft werden und auch eine Straftat darstellen?
10. Wird speziell die Veröffentlichung von Internet-Kritik an Impfstoffen, wie z. B. Berichte über die Nebenwirkungen und Todesfälle während internationalen Gesundheitsnotständen, mit der Anwendung von Artikel 36 Krisenreaktionsmechanismus des DSA als „Hassrede“ oder als „Fake News“ eingestuft werden und von Online-Anbietern aus dem digitalen Netz gelöscht werden müssen?
11. Wird speziell die Veröffentlichung von Internet-Kritik an Impfstoffen, wie z. B. Berichte über die Nebenwirkungen und Todesfälle, mit Anwendung des DSA als „Hassrede“ oder als „Fake News“ eingestuft werden und auch eine Straftat darstellen?
12. Wird speziell die Veröffentlichung von Internet-Kritik an Impfstoffen, wie z. B. Berichte über die Nebenwirkungen und Todesfälle, während internationalen Gesundheitsnotständen mit der Anwendung von Artikel 36 Krisenreaktionsmechanismus des DSA als „Hassrede“ oder als „Fake News“ eingestuft werden und auch eine Straftat darstellen?
13. Wird beispielsweise das kritische Kommentieren des BASG-Berichts über Meldungen vermuteter Nebenwirkungen nach Impfungen zum Schutz vor COVID-19 im Internet mit der Anwendung des DSA in Hinkunft als Verbreitung von „Hassrede“ oder „Fake News“ eingestuft werden und werden Online-Anbieter derartige kritische Kommentare löschen müssen?
15. Wird beispielsweise das kritische Kommentieren des BASG-Berichts über Meldungen vermuteter Nebenwirkungen nach Impfungen zum Schutz vor COVID-19 im Internet mit der Anwendung des DSA in Hinkunft als Verbreitung von „Hassrede“ oder „Fake News“ eingestuft werden und auch eine Straftat darstellen?
16. Wird beispielsweise das kritische Kommentieren des BASG-Berichts über Meldungen vermuteter Nebenwirkungen nach Impfungen zum Schutz vor COVID-19 im Internet während internationalen Gesundheitsnotständen mit der Anwendung von Artikel 36 Krisenreaktionsmechanismus des DSA in Hinkunft als Verbreitung von „Hassrede“ oder „Fake News“ eingestuft werden und auch eine Straftat darstellen?
17. Sollte eine Person nach der Verabreichung eines Impfstoffs schwer erkranken und einen Internetpost veröffentlichen aus dem hervorgeht, dass diese Person der Meinung ist, dass diese schwere Erkrankung durch die Verabreichung des Impfstoffs verursacht wurde, wird dies mit der Anwendung des DSA als „Hassrede“ oder als „Fake News“ eingestuft werden und wird dieser Internetpost von Online-Anbietern aus dem digitalen Netz gelöscht werden müssen?
18. Sollte eine Person nach der Verabreichung eines Impfstoffs schwer erkranken und einen Internetpost veröffentlichen aus dem hervorgeht, dass diese Person der Meinung ist, dass diese schwere Erkrankung durch die Verabreichung des Impfstoffs verursacht wurde, wird dies während internationalen Gesundheitsnotständen mit der Anwendung von Artikel 36 Krisenreaktionsmechanismus des DSA als „Hassrede“ oder als „Fake News“ eingestuft werden und wird dieser Internetpost von Online-Anbietern aus dem digitalen Netz gelöscht werden müssen?
19. Sollte eine Person nach der Verabreichung eines Impfstoffs schwer erkranken und einen Internetpost veröffentlichen aus dem hervorgeht, dass diese Person der Meinung ist, dass diese schwere Erkrankung durch die Verabreichung des Impfstoffs verursacht wurde, wird dies mit der Anwendung des DSA als „Hassrede“ oder als „Fake News“ eingestuft werden und auch eine Straftat darstellen?
20. Sollte eine Person nach der Verabreichung eines Impfstoffs schwer erkranken und einen Internetpost veröffentlichen aus dem hervorgeht, dass diese Person der Meinung ist, dass diese schwere Erkrankung durch die Verabreichung des Impfstoffs verursacht wurde, wird dies während internationalen Gesundheitsnotständen mit der Anwendung von Artikel 36 Krisenreaktionsmechanismus des DSA als „Hassrede“ oder als „Fake News“ eingestuft werden und auch eine Straftat darstellen?
21. Im DSA ist mit Artikel 36 ein Krisenreaktionsmechanismus vorgesehen. Sollte die WHO in Hinkunft einen internationalen Gesundheitsnotstand ausrufen und der neue Artikel 13A Abs. 1 der IGV (2005) in Geltung sein, mit dem WHO-Vertragsstaaten Empfehlungen der WHO, im Bereich der Gesundheitspolitik, verpflichtend umsetzen müssen, wird dann Internet-Kritik an den Empfehlungen der WHO mit der Anwendung von Artikel 36 Krisenreaktionsmechanismus des DSA als „Hassrede“ oder als „Fake News“ eingestuft werden und diese Internet-Kritik von Online-Anbietern aus dem digitalen Netz gelöscht werden müssen?
23. Im DSA ist mit Artikel 36 ein Krisenreaktionsmechanismus vorgesehen. Sollte die WHO in Hinkunft einen internationalen Gesundheitsnotstand ausrufen und der neue Artikel 13A Absatz 1 der IGV (2005) in Geltung sein, mit dem WHO-Vertragsstaaten Empfehlungen der WHO, im Bereich der Gesundheitspolitik, verpflichtend umsetzen müssen, wird dann Internet-Kritik am Vorgehen der Regierung mit der Anwendung von Artikel 36 Krisenreaktionsmechanismus des DSA als „Hassrede“ oder als „Fake News“ eingestuft werden und diese Internet-Kritik von Online-Anbietern aus dem digitalen Netz gelöscht werden müssen?
24. Im DSA ist mit Artikel 36 ein Krisenreaktionsmechanismus vorgesehen. Sollte die WHO in Hinkunft einen internationalen Gesundheitsnotstand ausrufen und der neue Artikel 13A Absatz 1 der IGV (2005) in Geltung sein, mit dem WHO-Vertragsstaaten Empfehlungen der WHO, im Bereich der Gesundheitspolitik, verpflichtend umsetzen müssen, wird dann Internet-Kritik am Vorgehen der Regierung mit der Anwendung von Artikel 36 Krisenreaktionsmechanismus des DSA als „Hassrede“ oder als „Fake News“ eingestuft werden und diese Internet-Kritik eine Straftat darstellen?
26. Im DSA ist mit Artikel 36 ein Krisenreaktionsmechanismus vorgesehen. Sollte die WHO in Hinkunft einen internationalen Gesundheitsnotstand ausrufen und der neue Artikel 13A Absatz 1 IGV (2005) in Geltung sein, mit dem WHO-Vertragsstaaten Empfehlungen der WHO, im Bereich der Gesundheitspolitik, verpflichtend umsetzen müssen, wird dann Internet-Kritik über Quarantäneeinrichtungen mit der Anwendung von Artikel 36 Krisenreaktionsmechanismus des DSA als „Hassrede“ oder als „Fake News“ eingestuft werden und diese Internet-Kritik eine Straftat darstellen?
27. Im DSA ist mit Artikel 36 ein Krisenreaktionsmechanismus vorgesehen. Sollte die WHO in Hinkunft einen internationalen Gesundheitsnotstand ausrufen und der neue Artikel 13A des Absatz 1 IGV (2005) in Geltung sein, mit dem WHO-Vertragsstaaten Empfehlungen der WHO, im Bereich der Gesundheitspolitik, verpflichtend umsetzen müssen, wird dann Internet-Kritik über das Vorgehen von Exekutive, Heer oder Justiz mit der Anwendung von Artikel 36 Krisenreaktionsmechanismus des DSA als „Hassrede“ oder als „Fake News“ eingestuft werden und diese Internet-Kritik von Online-Anbietern aus dem digitalen Netz gelöscht werden müssen?
28. Im DSA ist mit Artikel 36 ein Krisenreaktionsmechanismus vorgesehen. Sollte die WHO in Hinkunft einen internationalen Gesundheitsnotstand ausrufen und der neue Artikel 13A des Absatz 1 IGV (2005) in Geltung sein, mit dem WHO-Vertragsstaaten Empfehlungen der WHO, im Bereich der Gesundheitspolitik, verpflichtend umsetzen müssen, wird dann Internet-Kritik über das Vorgehen von Exekutive, Heer oder Justiz mit der Anwendung von Artikel 36 Krisenreaktionsmechanismus des DSA als „Hassrede“ oder als „Fake News“ eingestuft werden und diese Internet-Kritik eine Straftat darstellen?
29. Im DSA ist mit Artikel 36 ein Krisenreaktionsmechanismus vorgesehen. Sollte die WHO in Hinkunft einen internationalen Gesundheitsnotstand ausrufen und der neue Artikel 13A Absatz 1 IGV (2005) in Geltung sein und die WHO eine verpflichtende Empfehlung zur Umsetzung einer Impfpflicht an WHO-Vertragsstaaten erteilen, wird dann Internet-Kritik am Vorgehen der WHO und der Regierung mit der Anwendung von Artikel 36 Krisenreaktionsmechanismus des DSA als „Hassrede“ oder als „Fake News“ eingestuft werden und von Online-Anbietern aus dem digitalen Netz gelöscht werden müssen?
30. Im DSA ist mit Artikel 36 ein Krisenreaktionsmechanismus vorgesehen. Sollte die WHO in Hinkunft einen internationalen Gesundheitsnotstand ausrufen und der neue Artikel 13A des Absatz 1 IGV (2005) in Geltung sein und die WHO eine verpflichtende Empfehlung zur Umsetzung einer Impfpflicht an WHO-Vertragsstaaten erteilen, wird dann Internet-Kritik am Vorgehen der WHO und der Regierung mit der Anwendung von Artikel 36 Krisenreaktionsmechanismus des DSA als „Hassrede“ oder als „Fake News“ eingestuft werden und diese Internet-Kritik eine Straftat darstellen?
31. Wird mit der Anwendung des DSA in Hinkunft Internet-Kritik an Aussagen oder Veröffentlichungen der WHO, des WEF, der EU, der Regierung oder von Wissenschaftlern im Dienst der Regierung zu z. B. Pandemie, Klimawandel und Wirksamkeit und Sicherheit von Impfstoffen etc. als „Hassrede“ oder als „Fake News“ eingestuft werden und von Online-Anbietern aus dem digitalen Netz gelöscht werden müssen?
32. Wird mit der Anwendung des DSA in Hinkunft Internet-Kritik an Aussagen oder Veröffentlichungen der WHO, des WEF, der EU, der Regierung oder von Wissenschaftlern im Dienst der Regierung zu z. B. Pandemie, Klimawandel und Wirksamkeit und Sicherheit von Impfstoffen etc. als „Hassrede“ oder als „Fake News“ eingestuft werden und eine Straftat darstellen?
34. Werden mit der Anwendung des DSA kritische Internet-Veröffentlichungen von nicht systemkonformen Wissenschaftlern zu z. B. Pandemie, Klimawandel, Wirksamkeit und Sicherheit von Impfstoffen etc. in Hinkunft als „Hassrede“ oder als „Fake News“ eingestuft werden und eine Straftat darstellen?
35. Wird mit der Anwendung des DSA in Österreich versucht alternative Medien aus dem digitalen Netz zu tilgen?
36. Welche Organisationen und Personen haben bei KommAustria bereits einen Antrag für den Status als „vertrauenswürdigen Hinweisgeber“ (Trusted Flagger) gestellt?
a. Welche Personen und Organisationen wie z.B. NGOs, die einen Antrag für den Status als „vertrauenswürdiger Hinweisgeber“ (Trusted Flagger) bei KommAustria gestellt?
b. Wann wird KommAustria als DSC eine Liste österreichischer Trusted Flaggers veröffentlichen und wo wird diese einsehbar sein?
37. Im DSA ist auch eine Möglichkeit für die „Wissenschaft“ vorgesehen, auf bestimmte Daten von sehr großen Online-Plattformen Zugriff zu erhalten. Sind mit „Wissenschaft“ z.B. auch Pharma-Unternehmen wie Pfizer, BioNTech, CureVac oder Moderna gemeint?
38. Im DSA ist auch eine Möglichkeit für die „Wissenschaft“ vorgesehen, auf bestimmte Daten von sehr großen Online-Plattformen Zugriff zu erhalten. Sind mit „Wissenschaft“ auch private Stiftungen wie z.B. die Bill & Melinda Gates Foundation oder der Wellcome Trust gemeint?
39. Welche andere Personen, Firmen, Institutionen bzw. Organisationen fallen unter den Begriff „Wissenschaft“ im Sinne des DAS?
40. Große Online-Plattformen müssen mit der Anwendung des DSA, Risiken wie sogenannte Desinformation oder sogenannte Wahlmanipulation im Internet reduzieren.
a. Welche Internet-Posts sind als Wahlmanipulation zu werten?
b. Wird Internet-Kritik von Oppositionsparteien am Vorgehen der Regierung in Hinkunft mit der Anwendung des DSA als Desinformation oder Wahlmanipulation gewertet werden und werden Online-Anbieter derartige Internet-Posts aus dem Internet entfernen müssen?
c. Wird Internet-Kritik von Oppositionsparteien am Vorgehen der Regierung in Hinkunft während internationalen Gesundheitsnotständen mit der Anwendung von Artikel 36 Krisenreaktionsmechanismus des DSA als Desinformation oder Wahlmanipulation gewertet werden und werden Online-Anbieter derartige Internet-Posts aus dem Internet entfernen müssen?
41. Die EU-Mitgliedstaaten sollen für zuwiderhandelnde Online-Anbieter angemessene Strafen vorsehen. Die Geldbußen dürfen nach dem DSA bis zu 6 % der Jahreseinnahmen oder des Jahresumsatzes des betreffenden Online-Anbieters erreichen. Warum stellen hohe Geldstrafen für Online-Anbieter, die sogenannte illegale Inhalte bzw. sogenannte „Fake News“, wie z. B. Internet-Kritik an den Nebenwirkungen von Impfstoffen, am WEF, der WHO, der EU etc. nicht entfernen, keinen Verstoß gegen das Recht auf freie Meinungsäußerung dar?
42. Sollte das Bargeld aufgrund einer Währungsreform durch CBDCs ersetzt werden und ungeimpften Personen die Teilnahme am bargeldlosen Zahlungsverkehr verweigert werden und sollten diese ungeimpften Personen aufgrund dieser Tatsache anschließend auf Online-Plattformen Kritik üben, wird diese Form der Meinungsäußerung dann als „Hassrede“ eingestuft werden und von Online-Plattformen gelöscht werden müssen?
43. Sollte das Bargeld aufgrund einer Währungsreform durch CBDCs ersetzt werden und ungeimpften Personen die Teilnahme am bargeldlosen Zahlungsverkehr verweigert werden und sollten diese ungeimpften Personen aufgrund dieser Tatsache anschließend auf Online-Plattformen Kritik üben, wird diese Form der Meinungsäußerung dann als „Hassrede“ eingestuft werden und eine Straftat darstellen?
44. EU-Kommissionspräsidentin von der Leyen hat wie die WHO und das WEF sogenannte Desinformation und Fehlinformation als eine der größten Bedrohungen für unsere Gesellschaft ausgemacht. Sind auch Sie der Meinung, dass sogenannte Desinformation und Fehlinformation eine der größten Bedrohungen für unsere Gesellschaft darstellen?
[1] https://www.wko.at/internetrecht/digital-services-act-dsa
[2] Das EU-Gesetz über digitale Dienste (europa.eu)
[3] https://www.wko.at/internetrecht/digital-services-act-dsa
[4] https://www.wko.at/internetrecht/digital-services-act-dsa
[5] https://www.wko.at/internetrecht/digital-services-act-dsa
[6] https://www.wko.at/internetrecht/digital-services-act-dsa
[7] https://www.wko.at/internetrecht/digital-services-act-dsa
[8] https://www.wko.at/internetrecht/digital-services-act-dsa
[9] https://apps.who.int/gb/wgihr/pdf_files/wgihr1/WGIHR_Compilation-en.pdf
[10] https://www.wko.at/internetrecht/digital-services-act-dsa
[11] https://www.wko.at/internetrecht/digital-services-act-dsa
[12] https://www.rtr.at/medien/was_wir_tun/DigitaleDienste/DSA/DSA.de.html
[13] https://www.rtr.at/medien/was_wir_tun/DigitaleDienste/Regelungen/Trusted_Flagger.de.html
[14] https://www.wko.at/internetrecht/digital-services-act-dsa
[15] https://www.wko.at/internetrecht/digital-services-act-dsa
[16] https://www.wko.at/internetrecht/digital-services-act-dsa
[17] Publications Office (europa.eu)
[18] Global Risks Report 2024 | World Economic Forum | World Economic Forum (weforum.org)
[19] https://apps.who.int/gb/inb/pdf_files/inb7/A_INB7_3-en.pdf
[20] Sonderansprache der Präsidentin: Weltwirtschaftsforum (europa.eu)
[21] Sonderansprache der Präsidentin: Weltwirtschaftsforum (europa.eu)
[22] Preparing for Disease X > World Economic Forum Annual Meeting | World Economic Forum (archive.org)
[23] https://www.krone.at/2400796
[24] https://www.basg.gv.at/fileadmin/redakteure/05_KonsumentInnen/Impfstoffe/Bericht_BASG_Nebenwirkungsmeldungen_27.12.2020-30.09.2023_BTVI.pdf
[25] https://unric.org/en/who-mandatory-vaccinations-are-a-last-resort/
[26] https://www.bis.org/speeches/sp231108.htm
[27] https://www.aapc.com/codes/icd-10-codes/Z28.310