18078/J XXVII. GP
Eingelangt am 01.03.2024
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Anfrage
der Abgeordneten Gerald Loacker, Fiona Fiedler, Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für Soziales‚ Gesundheit‚ Pflege und Konsumentenschutz
betreffend Rehabilitationsgeld und Frühpension
Arbeitslosigkeit kann aus vielen Gründen entstehen, wer arbeitslos und krank ist, zählt allerdings nicht als arbeitslos. Bei schweren oder dauerhaften Krankheiten können Betroffene aufgrund der Schwere ihrer gesundheitlichen Einschränkung auch in Frühpension gehen, wodurch sich die auszahlende Stelle ändert. Problematisch ist hier die Regelung mithilfe des Rehabilitationsgeldes, da es keine zeitliche Befristung und nur wenig Einblicke in die Überschneidung zwischen Rehabilitationsgeld und Invaliditätspension gibt. Aus dem Jahresbericht der Sozialversicherung (1) ist lediglich ersichtlich, dass sich die Kosten für das Rehabilitationsgeld im Jahr 2021 auf 351 Millionen Euro und damit etwas weniger als im Vorjahr beliefen. Da ein Übertritt von Rehageld in Invaliditätspension der häufigste Abgangsgrund aus dem Bezug des Rehageldes war (2), stellt sich die Frage der Sinnhaftigkeit dieses Bezugs und ob mit mehr Prävention nicht eine bessere Versorgung für potenziell Betroffene erreicht werden kann.
Schon länger ist ein Großteil der Frühpensionen auf psychische Gründe oder Verhaltensstörungen zurückzuführen, positiv ist hier ein Rückgang von über 40 Prozent im Jahr 2020 auf ziemlich genau ein Drittel im Jahr 2021 zu verzeichnen - natürlich sofern diese Personen wieder in das Arbeitsleben zurückkehren konnten (1, 3). Die Ursachen und Hintergründe zur Frühpension aus psychischen Gründen wurden bereits häufig diskutiert.
Mangelnde Informationen angesichts der vorhandenen Statistiken gibt es aber für verschiedenste Krankheitsbilder. So werden Statistiken zu Rehabilitationsgeld und Frühpensionierungen zwar je nach Krankheitsgruppe differenziert, allerdings fallen damit manche Krankheitsbilder weg. Nicht ersichtlich sind damit Unterschiede zwischen verschiedenen Krebsformen. Einerseits gibt es nämlich Einzelfälle, die in Folge einer Krebserkrankung Frühpension beantragt hätten und diese nicht genehmigt bekommen haben, andererseits gibt es Berichte über Personen, die aus dem Rehabilitationsbezug in Frühpension gedrängt wurden und denen keine Rückkehr auf den Arbeitsmarkt ermöglicht wurde. Gerade bei Krebserkrankungen gibt es aber auch beim jetzigen Bezug große Unterschiede, wie lange jemand dem Arbeitsmarkt fernbleibt oder wie lange eine realistische Chance für eine Rückkehr auf diesen gesehen wird, wie frühere Anfragebeantwortungen zeigen (4).
Insofern stellt sich erneut die Frage, wie sich die Zugangszahlen zu Invaliditätspension entwickelt haben und wie sich die Zahlen der Bezieher von Rehabilitationsgeld auch in Folge der Pandemie entwickelt haben.
Quellen:
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
i. Wie viele dieser Personen wechselten nach Bezug des Rehabilitationsgeldes in Invaliditätspension? (Bitte um Aufschlüsselung nach Monat, in dem der Bezug endete, Krankheitsbild, Branche und Bundesland)
ii. Wie viele der Personen, die in Invaliditätspension wechselten, erhielten beim ersten Gutachten auf Arbeitsunfähigkeit ein zustimmendes Gutachten der PVA?
i. Wie viele dieser Personen wechselten nach Bezug des Rehabilitationsgeldes in Invaliditätspension? (Bitte um Aufschlüsselung nach Monat, in dem der Bezug endete, Krankheitsbild, Branche und Bundesland?
ii. Wie viele der Personen, die in Invaliditätspension wechselten, erhielten beim ersten Gutachten auf Arbeitsunfähigkeit ein zustimmendes Gutachten der PVA?
i. Wie viele dieser Personen wechselten nach Bezug des Rehabilitationsgeldes in Invaliditätspension? (Bitte um Aufschlüsselung nach Monat, in dem der Bezug endete, Krankheitsbild, Branche und Bundesland?
ii. Wie viele der Personen, die in Invaliditätspension wechselten, erhielten beim ersten Gutachten auf Arbeitsunfähigkeit ein zustimmendes Gutachten der PVA?
i. Wie viele dieser Personen wechselten nach Bezug des Rehabilitationsgeldes in Invaliditätspension? (Bitte um Aufschlüsselung nach Monat, in dem der Bezug endete, Krankheitsbild, Branche und Bundesland?
ii. Wie viele der Personen, die in Invaliditätspension wechselten, erhielten beim ersten Gutachten auf Arbeitsunfähigkeit ein zustimmendes Gutachten der PVA?