Eingelangt am 11.03.2024
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Mag. Gerald
Loacker, Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Einführung einer Bezahlkarte für
Asylwerber:innen
Im
Januar 2024 hat Deutschland ein Modell für eine Bezahlkarte für
Asylwerber:innen erarbeitet. Geeinigt haben sich die Länder darauf, dass
es sich um eine guthabenbasierte Karte mit Debit-Funktion - also ohne
Kontobindung - handeln soll, die das Auszahlen von Bargeld ersetzt.
Grundsätzlich soll die Karte bundesweit gelten, jedenfalls plant die
deutsche Regierung ab Sommer 2024 rechtliche Rahmenbedingungen für ganz
Deutschland zu schaffen, Länder sollen die Karte aber noch regional und
für bestimmte Branchen einschränken können. Nicht vorgesehen
sind: Ein Einsatz im Ausland, Karte-zu-Karte-Überweisungen und sonstige
Überweisungen im In- und Ausland. Trotz Bezahlkarte soll es weiterhin
kleine Beträge in bar, bis max. 100€, geben. Als Gründe
für die Einführung einer Bezahlkarte für Asylwerber:innen werden
u.a. die Unterbindung von Überweisungen ins Ausland, von Online-Shopping
und von Glücksspielteilnahme angeführt. Generell sollen
Verwaltungsaufwände im Rahmen der Grundversorgung reduziert und somit
Kosten eingespart werden (1).
Diese
Reform löste auch in Österreich Debatten über die
Einführung eines Bezahlkartensystems für Asylwerber:innen aus:
ÖVP-Innenminister Karner äußerte bereits das Vorhaben, ein
ähnliches Modell in Österreich einführen zu wollen. Die konkrete
Ausgestaltung des Bezahlkartensystems ist jedoch noch undefiniert und es ist nach
wie vor unklar, welche Leistungen via Karte nur als Sachleistung angeboten
werden sollen. Eine Pressekonferenz trug zur Klärung des Vorhabens nichts
bei. Auch unter den Bundesländern ist kein Konsens hinsichtlich der
Einführung der Bezahlkarte wahrnehmbar. So wird der Vorschlag insbesondere
seitens der SPÖ-Bundesländer abgelehnt und seitens der
ÖVP-Bundesländer befürwortet (2).
Aktuell
werden in den Bundeseinrichtungen, in denen Asylwerber:innen während des
Zulassungsverfahrens untergebracht und versorgt werden, Sachleistungen insb.
für die Verpflegung sowie 40€ Taschengeld geboten. Kommen die
Asylwerber:innen nach Zulassung zum Verfahren in die Grundversorgung der
Länder, dann herrschen verschiedene Regelungen je nach Bundesland und Art
der Unterbringung. Es werden die Leistungen teils auch bar ausgezahlt, etwa
für Miete, Verpflegung oder Bekleidung.
In
vielen Bereichen sind Sachleistungen treffsicherer als Geldleistungen und im
Rahmen der Grundversorgung, beispielsweise in Falle der organisierten
Quartiere, bereits vorhanden. Ob es zur Reduzierung des Verwaltungsaufwandes
sinnvoll wäre, für alle Leistungen der Grundversorgung eine
Bezahlkarte zu schaffen, sollte man auf jeden Fall evaluieren.
- https://www.derstandard.at/story/3000000205401/14-bundesl228nder-einigen-sich-auf-die-bezahlkarte-f252r-asylbewerber
- https://orf.at/stories/3347521/
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
Anfrage:
- Wie lautet Ihr konkretes Konzept bezüglich eines
Bezahlkartensystems für Asylwerber:innen?
- Planen Sie, das Bezahlkartensystem für Asylwerber:innen
noch in dieser Legislaturperiode umzusetzen?
- Sind Sie diesbezüglich im Gespräch mit
Vertreter:innen der Bundesländer?
i. Welche
Gespräche wurden bisher geführt? Mit welchem Ergebnis?
- Sind Sie diesbezüglich im Gespräch mit
Vertreter:innen von Hilfs- bzw. zivilgesellschaftlichen Organisationen?
i. Welche
Gespräche wurden bisher geführt? Mit welchem Ergebnis?
- Wurde die Einführung einer Bezahlkarte für
Asylwerber:innen bereits im Rahmen der FLÜRK besprochen?
i. Wenn
ja, wie lautet die Beschlusslage?
- Wird es sich bei der geplanten Bezahlkarte um ein
einheitliches, bundesweites System handeln?
- Welche Leistungen sollen von der Bezahlkarte umfasst
werden?
- Werden per Karte nur mehr Sachleistungen angeboten oder
wird es möglich sein, Geld abzuheben?
- Ist im Falle einer Einführung der Bezahlkarte
geplant, Taschengeld trotzdem noch bar auszuzahlen?
i. Wenn
ja, warum?
- Was ist die Zielgruppe des Bezahlkartensystems?
- Werden nur Asylwerber:innen davon umfasst oder alle
weiteren Personen in der Grundversorgung?
- Falls nicht alle Grundversorgungsbezieher eine
Bezahlkarte erhalten sollen: Warum nicht?
- In welcher Höhe sind budgetäre Mittel für
die Einführung des Bezahlkartensystems für Asylwerber:innen
vorgesehen?
- Wurde für das Bezahlkartensystem bereits ein
Finanzdienstleister beauftragt?
- Wenn ja, welcher?
- Gab bzw. gibt es hierfür bereits ein
Vergabeverfahren?
- Haben Sie bzw. Ihr Ministerium evaluiert, welche
Einsparungen die Einführung eines Bezahlkartensystems für
Asylwerber:innen bringen würde?
- Wenn ja, Einsparungen in welcher Höhe? Bitte um
Aufschlüsselung nach Kostenstelle.
- Wenn nein, warum nicht?
- Inwiefern käme es zu einer Reduzierung des
Verwaltungsaufwandes?
- Welche Form der Unterbringung ist, im Rahmen der für
den Bund entstehenden Grundversorgungskosten, die teuerste? Welche ist die
kostengünstigste?
- Wie hoch waren in den Jahren 2015 bis 2023 die
monatlichen Durchschnittskosten für die Unterbringung einer
erwachsenen Person in einer Betreuungseinrichtung der
Bundesgrundversorgung? Bitte um Aufschlüsselung nach Jahr und
Kostenstelle.
- Wie hoch waren in den Jahren 2015 bis 2023 die
monatlichen Durchschnittskosten für die Unterbringung einer
erwachsenen Person in einem organisierten Quartier? Bitte um
Aufschlüsselung nach Jahr und Kostenstelle (sollten keine Gesamtkosten
bekannt sein, bitte um Bekanntgabe der Kostenbeteiligung des Bundes).
- Wie hoch waren in den Jahren 2015 bis 2023 die
monatlichen Durchschnittskosten für die Unterbringung einer
erwachsenen Person in einem privaten Quartier? Bitte um
Aufschlüsselung nach Jahr und Kostenstelle (sollten keine
Gesamtkosten bekannt sein, bitte um Bekanntgabe der Kostenbeteiligung des
Bundes).
- Wie viel Bargeld wurde in den Jahren 2015 bis 2023 im
Rahmen der Grundversorgung insgesamt und pro Jahr ausgezahlt?
- Welchen Anteil dieser Kosten trug der Bund?
- In welchen Höhen wurden die im Rahmen der
Grundversorgung an Asylwerber:innen ausgezahlten Barbeträge in den
Jahren 2015 bis 2023 zweckentfremdet? Bitte um Auflistung der Summen pro
Jahr.
- Medienberichten zufolge strebt die ÖVP eine
Veränderung der Wertgrenzen bei der Bargeldabnahme bei
Flüchtlingen an: Welche Wertänderung ist diesbezüglich
geplant?
- Fanden bereits Gespräche zum deutschen Modell bzw.
der deutschen Vorgehensweise bei der Implementierung einer solchen
Bezahlkarte mit den dafür zuständigen deutschen Kolleg:innen
statt?
- Wenn ja, mit welchem (Zwischen)Ergebnis?