18092/J XXVII. GP

Eingelangt am 11.03.2024
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Anfrage

der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Einführung einer Bezahlkarte für Asylwerber:innen

 

Im Januar 2024 hat Deutschland ein Modell für eine Bezahlkarte für Asylwerber:innen erarbeitet. Geeinigt haben sich die Länder darauf, dass es sich um eine guthabenbasierte Karte mit Debit-Funktion - also ohne Kontobindung - handeln soll, die das Auszahlen von Bargeld ersetzt. Grundsätzlich soll die Karte bundesweit gelten, jedenfalls plant die deutsche Regierung ab Sommer 2024 rechtliche Rahmenbedingungen für ganz Deutschland zu schaffen, Länder sollen die Karte aber noch regional und für bestimmte Branchen einschränken können. Nicht vorgesehen sind: Ein Einsatz im Ausland, Karte-zu-Karte-Überweisungen und sonstige Überweisungen im In- und Ausland. Trotz Bezahlkarte soll es weiterhin kleine Beträge in bar, bis max. 100€, geben. Als Gründe für die Einführung einer Bezahlkarte für Asylwerber:innen werden u.a. die Unterbindung von Überweisungen ins Ausland, von Online-Shopping und von Glücksspielteilnahme angeführt. Generell sollen Verwaltungsaufwände im Rahmen der Grundversorgung reduziert und somit Kosten eingespart werden (1).

Diese Reform löste auch in Österreich Debatten über die Einführung eines Bezahlkartensystems für Asylwerber:innen aus: ÖVP-Innenminister Karner äußerte bereits das Vorhaben, ein ähnliches Modell in Österreich einführen zu wollen. Die konkrete Ausgestaltung des Bezahlkartensystems ist jedoch noch undefiniert und es ist nach wie vor unklar, welche Leistungen via Karte nur als Sachleistung angeboten werden sollen. Eine Pressekonferenz trug zur Klärung des Vorhabens nichts bei. Auch unter den Bundesländern ist kein Konsens hinsichtlich der Einführung der Bezahlkarte wahrnehmbar. So wird der Vorschlag insbesondere seitens der SPÖ-Bundesländer abgelehnt und seitens der ÖVP-Bundesländer befürwortet (2).

Aktuell werden in den Bundeseinrichtungen, in denen Asylwerber:innen während des Zulassungsverfahrens untergebracht und versorgt werden, Sachleistungen insb. für die Verpflegung sowie 40€ Taschengeld geboten. Kommen die Asylwerber:innen nach Zulassung zum Verfahren in die Grundversorgung der Länder, dann herrschen verschiedene Regelungen je nach Bundesland und Art der Unterbringung. Es werden die Leistungen teils auch bar ausgezahlt, etwa für Miete, Verpflegung oder Bekleidung.

In vielen Bereichen sind Sachleistungen treffsicherer als Geldleistungen und im Rahmen der Grundversorgung, beispielsweise in Falle der organisierten Quartiere, bereits vorhanden. Ob es zur Reduzierung des Verwaltungsaufwandes sinnvoll wäre, für alle Leistungen der Grundversorgung eine Bezahlkarte zu schaffen, sollte man auf jeden Fall evaluieren.

  1. https://www.derstandard.at/story/3000000205401/14-bundesl228nder-einigen-sich-auf-die-bezahlkarte-f252r-asylbewerber
  2. https://orf.at/stories/3347521/

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

 

  1. Wie lautet Ihr konkretes Konzept bezüglich eines Bezahlkartensystems für Asylwerber:innen?
    1. Planen Sie, das Bezahlkartensystem für Asylwerber:innen noch in dieser Legislaturperiode umzusetzen?
    2. Sind Sie diesbezüglich im Gespräch mit Vertreter:innen der Bundesländer?

                                          i.    Welche Gespräche wurden bisher geführt? Mit welchem Ergebnis? 

    1. Sind Sie diesbezüglich im Gespräch mit Vertreter:innen von Hilfs- bzw. zivilgesellschaftlichen Organisationen?

                                          i.    Welche Gespräche wurden bisher geführt? Mit welchem Ergebnis? 

    1. Wurde die Einführung einer Bezahlkarte für Asylwerber:innen bereits im Rahmen der FLÜRK besprochen?

                                          i.    Wenn ja, wie lautet die Beschlusslage?

  1. Wird es sich bei der geplanten Bezahlkarte um ein einheitliches, bundesweites System handeln?
  2. Welche Leistungen sollen von der Bezahlkarte umfasst werden?
    1. Werden per Karte nur mehr Sachleistungen angeboten oder wird es möglich sein, Geld abzuheben?
    2. Ist im Falle einer Einführung der Bezahlkarte geplant, Taschengeld trotzdem noch bar auszuzahlen? 

                                          i.    Wenn ja, warum?

  1. Was ist die Zielgruppe des Bezahlkartensystems?
    1. Werden nur Asylwerber:innen davon umfasst oder alle weiteren Personen in der Grundversorgung?
    2. Falls nicht alle Grundversorgungsbezieher eine Bezahlkarte erhalten sollen: Warum nicht? 
  1. In welcher Höhe sind budgetäre Mittel für die Einführung des Bezahlkartensystems für Asylwerber:innen vorgesehen?
  2. Wurde für das Bezahlkartensystem bereits ein Finanzdienstleister beauftragt?
    1. Wenn ja, welcher?
    2. Gab bzw. gibt es hierfür bereits ein Vergabeverfahren?
  1. Haben Sie bzw. Ihr Ministerium evaluiert, welche Einsparungen die Einführung eines Bezahlkartensystems für Asylwerber:innen bringen würde?
    1. Wenn ja, Einsparungen in welcher Höhe? Bitte um Aufschlüsselung nach Kostenstelle.
    2. Wenn nein, warum nicht?
    3. Inwiefern käme es zu einer Reduzierung des Verwaltungsaufwandes?
  1. Welche Form der Unterbringung ist, im Rahmen der für den Bund entstehenden Grundversorgungskosten, die teuerste? Welche ist die kostengünstigste?
    1. Wie hoch waren in den Jahren 2015 bis 2023 die monatlichen Durchschnittskosten für die Unterbringung einer erwachsenen Person in einer Betreuungseinrichtung der Bundesgrundversorgung? Bitte um Aufschlüsselung nach Jahr und Kostenstelle.
    2. Wie hoch waren in den Jahren 2015 bis 2023 die monatlichen Durchschnittskosten für die Unterbringung einer erwachsenen Person in einem organisierten Quartier? Bitte um Aufschlüsselung nach Jahr und Kostenstelle (sollten keine Gesamtkosten bekannt sein, bitte um Bekanntgabe der Kostenbeteiligung des Bundes).
    3. Wie hoch waren in den Jahren 2015 bis 2023 die monatlichen Durchschnittskosten für die Unterbringung einer erwachsenen Person in einem privaten Quartier? Bitte um Aufschlüsselung nach Jahr und Kostenstelle (sollten keine Gesamtkosten bekannt sein, bitte um Bekanntgabe der Kostenbeteiligung des Bundes).
  1. Wie viel Bargeld wurde in den Jahren 2015 bis 2023 im Rahmen der Grundversorgung insgesamt und pro Jahr ausgezahlt?
    1. Welchen Anteil dieser Kosten trug der Bund?
  1. In welchen Höhen wurden die im Rahmen der Grundversorgung an Asylwerber:innen ausgezahlten Barbeträge in den Jahren 2015 bis 2023 zweckentfremdet? Bitte um Auflistung der Summen pro Jahr.
  2. Medienberichten zufolge strebt die ÖVP eine Veränderung der Wertgrenzen bei der Bargeldabnahme bei Flüchtlingen an: Welche Wertänderung ist diesbezüglich geplant?
  3. Fanden bereits Gespräche zum deutschen Modell bzw. der deutschen Vorgehensweise bei der Implementierung einer solchen Bezahlkarte mit den dafür zuständigen deutschen Kolleg:innen statt?
    1. Wenn ja, mit welchem (Zwischen)Ergebnis?