Eingelangt am 11.03.2024
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Anfrage
der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und
Kollegen
an den Vizekanzler und Bundesminister für
Kunst‚ Kultur‚ öffentlichen Dienst und Sport
betreffend Nicht nachvollziehbare Verzögerungen im
BMKÖS bei Zustimmung zu Besetzung von Planstellen
Laut
der NEOS-Anfragebeantwortung 16270/AB wird seitens des BMKÖS
gemäß § 1 (1) der Planstellenbesetzungsverordnung die
Zustimmung zur Besetzung einer Planstelle generell erteilt. Keine generelle
Zustimmung erfolgt lediglich bei der Besetzung von Spitzenfunktionen, eine Unterscheidung
zwischen bestehenden und neuen Planstellen wird dabei nicht getroffen.
Die
Grundzüge des Personalplans werden nach selbiger Anfragebeantwortung
seitens der Sektion III des BMKÖS erstellt und nach "Durchlaufen der
Abstimmungsprozesse auf unterschiedlichen Ebenen (technisch, politisch)"
den Ressorts kommuniziert sowie in weiterer Folge im Rahmen der
Budgetverhandlungen diskutiert und fertigverhandelt.
Es
stellt sich daher die Frage, in welchen Fällen im BMKÖS die
Zustimmung der Besetzungen von Planstellen lange dauert(e) - und warum.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
Anfrage:
- Gibt es aktuell Anträge hinsichtlich neuer
Planstellen, die von Ihrem Ministerium noch nicht bewilligt wurden?
- Wenn ja, in welchem Ministerium/in welchen Ministerien
wie viele?
- Wenn ja, welche Planstelle(n)? Bitte um
Aufschlüsselung nach Sektion, Abteilung.
- Wenn ja, wieso wurde(n) diese noch nicht bewilligt?
- Welche Vorgehensweise ist in Ihrem Ministerium vorgesehen,
wenn die Zustimmung zur Besetzung einer Planstelle nicht iSv § 1 (1)
Planstellenbesetzungsverordnung generell erteilt wird?
- Welchen Austausch gab es hinsichtlich der noch nicht
bewilligten Planstellen jeweils wann inwiefern mit dem antragsstellenden
Ministerium?
- Welcher Zeitrahmen ist hinsichtlich der noch nicht
bewilligten Planstellen jeweils vorgesehen?
- Wie oft wurde in der aktuellen Legislaturperiode die
Zustimmung zur Besetzung einer Planstelle nicht iSv § 1 (1)
Planstellenbesetzungsverordnung "generell erteilt"?
- Bitte um Aufschlüsselung nach Art der Planstelle,
Ministerium, Sektion.
- Bitte jeweils um Angabe des Grundes der fehlenden
generellen Zustimmung.
- Wie lange dauerte die Besetzung der Planstellen, denen
nach Frage 5) nicht generell zugestimmt wurden, jeweils?
- Welche "politischen Abstimmungsprozesse" gab es
jeweils es vor der Kommunikation des Personalplanes an die Ressorts?
- Welcher Austausch ist auf politischer Ebene mit den
einzelnen Ressorts hinsichtlich des Personalplanes jeweils vorgenommen
worden?
- Gibt es Ministerien, deren Personalpläne letztendlich
von den Entwürfen des BMKÖS abwichen?
- Wenn ja, welche?
- Wenn ja, inwiefern weichen diese ab?
- Gibt es aktuell Planstellen iSv § 2
Planstellenbesetzungsverordnung, bei welchen eine Zustimmung nicht
generell erteilt wird, deren Besetzung noch ausständig ist?
- Wenn ja, in welchem Ministerium/ in welchen Ministerien
wie viele?
- Wenn ja, welche Planstelle(n)? Bitte um
Aufschlüsselung nach Sektion, Abteilung.
- Wenn ja, wieso wurde(n) diese noch nicht bewilligt?
- Welche Vorgehensweise ist in Ihrem Ministerium vorgesehen,
wenn bei einer Planstelle iSv § 2 Planstellenbesetzungsverordnung
keine Zustimmung erteilt wird?
- Wie oft wurde in der aktuellen Legislaturperiode die
Zustimmung zur Besetzung einer Planstelle iSv § 2
Planstellenbesetzungsverordnung erteilt?
- Wie oft wurde in der aktuellen Legislaturperiode die
Zustimmung zur Besetzung einer Planstelle iSv § 2
Planstellenbesetzungsverordnung versagt?
- Bitte um Aufschlüsselung nach Art der Planstelle,
Ministerium, Sektion.
- Bitte jeweils um Angabe des Grundes der Versagung der
Zustimmung.