18094/J XXVII. GP

Eingelangt am 11.03.2024
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Anfrage

der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen

an den Vizekanzler und Bundesminister für Kunst‚ Kultur‚ öffentlichen Dienst und Sport

betreffend Nicht nachvollziehbare Verzögerungen im BMKÖS bei Zustimmung zu Besetzung von Planstellen 

 

Laut der NEOS-Anfragebeantwortung 16270/AB wird seitens des BMKÖS gemäß § 1 (1) der Planstellenbesetzungsverordnung die Zustimmung zur Besetzung einer Planstelle generell erteilt. Keine generelle Zustimmung erfolgt lediglich bei der Besetzung von Spitzenfunktionen, eine Unterscheidung zwischen bestehenden und neuen Planstellen wird dabei nicht getroffen. 

Die Grundzüge des Personalplans werden nach selbiger Anfragebeantwortung seitens der Sektion III des BMKÖS erstellt und nach "Durchlaufen der Abstimmungsprozesse auf unterschiedlichen Ebenen (technisch, politisch)" den Ressorts kommuniziert sowie in weiterer Folge im Rahmen der Budgetverhandlungen diskutiert und fertigverhandelt. 

Es stellt sich daher die Frage, in welchen Fällen im BMKÖS die Zustimmung der Besetzungen von Planstellen lange dauert(e) - und warum. 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

 

  1. Gibt es aktuell Anträge hinsichtlich neuer Planstellen, die von Ihrem Ministerium noch nicht bewilligt wurden? 
    1. Wenn ja, in welchem Ministerium/in welchen Ministerien wie viele?
    2. Wenn ja, welche Planstelle(n)? Bitte um Aufschlüsselung nach Sektion, Abteilung. 
    3. Wenn ja, wieso wurde(n) diese noch nicht bewilligt?
  1. Welche Vorgehensweise ist in Ihrem Ministerium vorgesehen, wenn die Zustimmung zur Besetzung einer Planstelle nicht iSv § 1 (1) Planstellenbesetzungsverordnung generell erteilt wird?
  2. Welchen Austausch gab es hinsichtlich der noch nicht bewilligten Planstellen jeweils wann inwiefern mit dem antragsstellenden Ministerium? 
  3. Welcher Zeitrahmen ist hinsichtlich der noch nicht bewilligten Planstellen jeweils vorgesehen? 
  4. Wie oft wurde in der aktuellen Legislaturperiode die Zustimmung zur Besetzung einer Planstelle nicht iSv § 1 (1) Planstellenbesetzungsverordnung "generell erteilt"? 
    1. Bitte um Aufschlüsselung nach Art der Planstelle, Ministerium, Sektion. 
    2. Bitte jeweils um Angabe des Grundes der fehlenden generellen Zustimmung. 
  1. Wie lange dauerte die Besetzung der Planstellen, denen nach Frage 5) nicht generell zugestimmt wurden, jeweils? 
  2. Welche "politischen Abstimmungsprozesse" gab es jeweils es vor der Kommunikation des Personalplanes an die Ressorts? 
  3. Welcher Austausch ist auf politischer Ebene mit den einzelnen Ressorts hinsichtlich des Personalplanes jeweils vorgenommen worden? 
  4. Gibt es Ministerien, deren Personalpläne letztendlich von den Entwürfen des BMKÖS abwichen?
    1. Wenn ja, welche?
    2. Wenn ja, inwiefern weichen diese ab? 
  1. Gibt es aktuell Planstellen iSv § 2 Planstellenbesetzungsverordnung, bei welchen eine Zustimmung nicht generell erteilt wird, deren Besetzung noch ausständig ist? 
    1. Wenn ja, in welchem Ministerium/ in welchen Ministerien wie viele? 
    2. Wenn ja, welche Planstelle(n)? Bitte um Aufschlüsselung nach Sektion, Abteilung. 
    3. Wenn ja, wieso wurde(n) diese noch nicht bewilligt? 
  1. Welche Vorgehensweise ist in Ihrem Ministerium vorgesehen, wenn bei einer Planstelle iSv § 2 Planstellenbesetzungsverordnung keine Zustimmung erteilt wird? 
  2. Wie oft wurde in der aktuellen Legislaturperiode die Zustimmung zur Besetzung einer Planstelle iSv § 2 Planstellenbesetzungsverordnung erteilt? 
  3. Wie oft wurde in der aktuellen Legislaturperiode die Zustimmung zur Besetzung einer Planstelle iSv § 2 Planstellenbesetzungsverordnung versagt? 
    1. Bitte um Aufschlüsselung nach Art der Planstelle, Ministerium, Sektion. 
    2. Bitte jeweils um Angabe des Grundes der Versagung der Zustimmung.