18095/J XXVII. GP

Eingelangt am 11.03.2024
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Anfrage

der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Dr. Helmut Brandstätter, Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend Novellierung des Spionageparagraphen

 

Der russische Angriffskrieg Putins gegen die Ukraine jährt sich nun zum zweiten Mal. Während viele europäische Staaten der Russischen Föderation gegenüber klar Position beziehen und versuchen sicherheitspolitische Risiken zu minimieren, trifft das auf Österreich aufgrund der Untätigkeit der Bundesregierung leider nicht zu. Österreich importiert, wie kaum ein anderes europäisches Land, Gas aus Russland, sind nachlässig bei der Umsetzung und Überwachung der gegen die Russischen Föderation verhängten Sanktionen und lassen zu, dass ein aufgeblähter Botschaftsapparat der Russischen Föderation in Österreich ungezügelt (digitale) Spionage betreibt.

Dank des Fachjournalisten Erich Möchel wurde schon kurz nach Beginn des Krieges klar, dass die Russischen Föderation zu Beginn des Angriffskrieges dank ihrer Satellitenschüsseln in Wien die Kommunikation der ukrainischen Fronttruppen lahmgelegt hat. Diese Satellitenschüsseln, die auf dem Dach der Ständigen Vertretung Russlands bei den Vereinten Nationen sind, stehen zwei Jahre später noch immer. Und während andere europäischen Staaten schon kurz nach Beginn des Angriffskriegs reihenweise russisches Botschaftspersonal- vorrangig die für die digitale Spionage notwendigen Nachrichtentechniker- ausgewiesen haben, beläuft sich die Zahl der von Österreich Ausgewiesenen auf überschaubare 8 Personen (https://www.profil.at/oesterreich/wien-als-hotspot-fuer-putins-agenten/402539312).

In der Anfragebeantwortung 14551/AB vom 12.07.2023 zu unserer AF betreffend „Wirtschaftsspionage, elektronische und sonstige Spionage durch China, Russland - et alors?“ (15008/J) führten Sie, Frau Ministerin, nur allgemein aus, dass eine Novellierung des Spionageparagraphen in Prüfung sei und ressortübergreifende Gespräche geführt werden. Bis dato ist nichts passiert. Unser Initiativantrag zur Änderung des Spionageparagraphen (https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVII/A/3267) wurde im Justizausschuss zwei Mal mit den Stimmen der Regierungsfraktionen vertagt, zuletzt am 30.11.2023 mit dem Verweis, dass mehrere Ressorts involviert seien und bereits "komplizierte Gespräche" geführt würden.

Die Untätigkeit der Bundesregierung ist fraglich, insbesondere unseren europäischen und internationalen Partnern sowie der ukrainischen Zivilbevölkerung gegenüber.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

 

  1. Befindet sich eine Gesetzesinitiative zur Novellierung des § 256 StGB in Planung?
    1. Wenn ja, wie sieht der derzeitige Stand aus?

                                          i.    Inwiefern soll der Straftatbestand des § 256 StGB geändert werden?

                                        ii.    Welche Schritte wurden bis dato unternommen?

                                       iii.    Wenn nein, wieso nicht?

  1. Gab es seit dem 01.01.2022 Gespräche innerhalb Ihres Ressorts zur Novellierung des § 256 StGB?
    1. Wenn ja, welche Sektion(en), Abteilung(en) und Person(en) war/waren beteiligt?

                                          i.    Welche Punkte wurden wann besprochen?

1.    Was war der jeweilige Gesprächsinhalt und welche Position nahm das BMJ ein?

    1. Wenn nein, wieso nicht?
  1. Gab es seit dem 01.01.2022 Gespräche mit anderen Ressorts zur Novellierung des § 256 StGB?
    1. Wenn ja, mit welchen Ressorts (bitte um genaue Auflistung der Sektion(en), Abteilung(en) und der beteiligten Person(en)) und zu welchen Punkten?

                                          i.    Welche Punkte wurden wann besprochen?

1.    Was war der jeweilige Gesprächsinhalt und welche Position nahm das BMJ ein?

    1. Wenn nein, wieso nicht?
  1. Wie viele Ermittlungsverfahren aufgrund von § 256 StGB wurden bzw. werden seit dem 16.5.2023 (Stichtag der Anfragebeantwortung 14551/AB vom 12.7.2023 zu unserer Anfrage 15008/J; https://www.parlament.gv.at/dokument/XXVII/AB/14551/imfname_1576035.pdf) geführt (mit der Bitte um Angabe der jeweiligen Staatsbürgerschaft)?
  2. Wie viele gerichtliche Hauptverfahren aufgrund von § 256 StGB wurden bzw. werden seit dem 16.5.2023 geführt (mit der Bitte um Angabe der jeweiligen Staatsbürgerschaft)?
  3. Zu wie vielen Verurteilungen nach dem 16.5.2023 kam es nach § 256 StGB seitdem (Bitte um zusätzliche Aufschlüsselung nach Staatsbürgerschaft)?
    1. Wie viele Diversionen wurden seit dem 16.5.2023 ausgesprochen? (Bitte um zusätzliche Aufschlüsselung nach Staatsbürgerschaft)
    2. Wie viele Freisprüche gab es seit dem 16.5.2023? (Bitte um zusätzliche Aufschlüsselung nach Staatsbürgerschaft)