18101/J XXVII. GP

Eingelangt am 12.03.2024
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

des Abgeordneten MMag.a Michaela Schmidt,

Genossinnen und Genossen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Personalsituation in der Finanzverwaltung

Sehr geehrter Herr Finanzminister!

Die Planstellen in der Finanzverwaltung sind in den vergangenen 20 Jahren gesunken. Auf den ersten Blick mag das wegen eines (erheblich) höheren Digitalisierungsgrads und interner Reorganisationsmaßnahmen plausibel erscheinen. Andererseits muss man bedenken, dass mit der wachsenden Bevölkerung auch die Veranlagungszahlen steigen. Wegen der zunehmenden grenzüberschreitenden Verflechtung der Wirtschaft steigt auch die Komplexität der Veranlagungen. Hinzu kommen große Datenmengen infolge der internationalen Zusammenarbeit, die verarbeitet werden müssen. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, ob die Personalausstattung der Finanzverwaltung angemessen ist, damit sie ihre Aufgaben im Bereich Service und Kontrolle bewältigen kann.

Vorab wird angemerkt, dass auch eine Intention der Anfrage die Vergleichbarkeit der Zahlen vor und nach der Reform der Finanzverwaltung ist, daher darum gebeten wird, die Daten vor der Reform der einzelnen Organisationseinheiten und -bereiche in der heutigen Struktur der Finanzverwaltung darzustellen, um sie auch in den kommenden Jahren vergleichbar zu halten.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

(1)  Wie haben sich die Planstellen der UG 15 Finanzverwaltung in den Jahren 2000-2024 entwickelt? (Bitte um Angabe getrennt nach Jahren.)

(2)  Wie haben sich die VBÄ der UG 15 Finanzverwaltung in den Jahren 2000-2023 entwickelt? (Bitte um Angabe getrennt nach Jahren.)

(3)  Wie viele dieser VBÄ entfielen in den Jahren 2000-2023 auf „Betriebsprüfer“ (Außendienst) im nunmehrigen Finanzamt Österreich, im nunmehrigen Finanzamt für Großbetriebe und im nunmehrigen Prüfdienst für Lohnabgaben und Beiträge? (Bitte um Angabe einer Gesamtsumme getrennt nach Jahren.)

(4)  Wie viele Prüfungshandlungen haben die in Frage (3) angeführten Verwaltungsbereiche in den Jahren 2013-2023 insgesamt abgewickelt (Innen- und Außendienst)? (Bitte um Angabe getrennt nach Jahren.)

(5)  Wie gliedern sich die Prüfungshandlungen gemäß Frage (4) auf die Bereiche Außenprüfungen und sonstige Prüfungshandlungen? (Bitte jeweils um Angabe getrennt nach Jahren.)

(6)  Wie viele der in Frage (4) abgefragten Prüfungshandlungen der Jahre 2020-2023 entfallen auf Prüfungshandlungen im Zusammenhang mit Covid-19 Förderungen („Cofag-Sonderprüfungen“)? (Bitte um Angabe der absoluten und der relativen Größenordnung getrennt nach Jahren.)

(7)  Wie gliedern sich die Prüfungshandlungen gemäß Frage (6) in den Jahren 2020-2023 auf die Bereiche ex-ante Prüfungen, ex-post-Prüfungen und Cofag Ergänzungsgutachten? (Bitte jeweils um Angabe getrennt nach Jahren.)

(8)  Wie stellen sich, zur besseren Vergleichbarkeit der Jahre 2013-2023, die Prüfungshandlungen gemäß Frage (4) abzüglich der Covid-19-Prüfungen gemäß Frage (6) dar? (Bitte um Angabe der Differenz getrennt nach Jahren.)

(9)  Wie lange musste ein Steuerpflichtiger oder sein/ seine steuerliche Vertreterin in den Jahren 2013-2023 am Servicetelefon des nunmehrigen Finanzamts Österreich (050 233 233) im Jahresdurchschnitt warten, um mit einem bzw. einer Finanzbeamt:in sprechen zu können? (Bitte um Angabe getrennt nach Jahren und – wenn möglich – getrennt nach Bereichen: Private, betriebliche Veranlagung, Abgabensicherung.)

(10) Wie lange beträgt die jahresdurchschnittliche Verfahrensdauer für die Veranlagung von Arbeitsnehmerveranlagungen, Einkommensteuererklärungen, Körperschaftsteuererklärungen und Umsatzsteuerjahreserklärungen in den Jahren 2013-2023? (Bitte um Angabe getrennt nach Jahren und genannten Erklärungen.)

(11) Gibt es interne Evaluierungen, ob es durch die Finanzamtsreform (Finanz­Organisationsreformgesetz 2019) zu einer Steigerung der Effizienz der Finanzverwaltung gekommen ist? Wenn ja, bitte um eine Kurzdarstellung der wesentlichen Ergebnisse (insbesondere auch hinsichtlich der oben abgefragten Indikatoren). Wenn nein, wann ist mit diesen Evaluierungen zu rechnen?

(12) Gibt es interne Evaluierungen, ob es durch die Digitalisierungsfortschritte der letzten 20 Jahre zu einer Steigerung der Effizienz der Finanzverwaltung gekommen ist? Wenn ja, bitte um Kurzdarstellung der wesentlichen Ergebnisse. Wenn nein, wann ist mit diesen Evaluierungen zu rechnen?