18102/J XXVII. GP
Eingelangt am 13.03.2024
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Anfrage
der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft
betreffend Reformen des Homeoffice, der Telearbeit bzw. des RemoteWork
Mit dem Initiativantrag 1301/A im März 2021 wurde unter anderem das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz mit § 2h "Homeoffice" ergänzt. Das ermöglichte damit offiziell ein Arbeiten von daheim, wenn dies schriftlich zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber vereinbart wird. Es ist gemäß § 2h Abs. 1 explizit festgelegt, dass Homeoffice nur in der Wohnung in Anspruch genommen werden darf. Mit Wohnung ist der Haupt- oder Nebenwohnsitz oder die Wohnung eines Angehörigen bzw. des Lebenspartners gemeint.
Eine weitere Entwicklung dieses Rechtsbereichs ergibt sich seit 01.07.2023 durch die multilaterale EU-Rahmenvereinbarung, die auch Österreich unterzeichnet hat. Diese regelt die sozialversicherungsrechtliche Zuständigkeit bei Telearbeit zwischen 25 und 50%. Bei einer Telearbeit unter 25% bleibt der Staat, im welchem die betroffene Person arbeitet, sozialversicherungsrechtlich verantwortlich. Das war in der Vergangenheit so. Über 25% Telearbeit richtete sich bis anhin die sozialversicherungsrechtliche Zuständigkeit nach dem Wohnsitzstaat. Mit Unterzeichnung der EU-Vereinbarung können die Staaten nun die Zuständigkeit für betroffene Personen mit einer Telearbeit zwischen 25 und 50 % ändern und den Staat der Erwerbstätigkeit für sozialversicherungsrechtlich zuständig erklären. Steuerrechtliche Regelungen sind davon unberührt.
Von den Mehrheitsparteien groß angekündigte darüber hinausgehende diesbezügliche Verbesserungen blieben liegen. Z.B. solle gemäß Äußerungen von BM Kocher die Begrenzung des Homeoffice bzw. der Telearbeit auf die eigene Wohnung (Haupt- oder Nebenwohnsitz) oder die Wohnung eines Angehörigen bzw. des Lebenspartners neu diskutiert werden, da diese Regelung oftmals als zu einschränkend wahrgenommen wird. Diesbezüglich hätten sogar Gespräche mit den Sozialpartnern Mitte letzten Jahres stattgefunden. Gemäß BM Kocher sei der Wunsch auf Ausweitung von Homeoffice in Richtung Telearbeit bzw. RemoteWork gerechtfertigt. Es müsste aber eine klare Gesetzeslage (z.B. bezüglich Versicherungsschutz) in Zusammenarbeit von Arbeits- und Wirtschaftsministerium, Sozialministerium und Finanzministerium (und eben auch unter Einbindung der Sozialpartner) ausgearbeitet werden (siehe https://orf.at/stories/3322518/).
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
i. Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
ii. Wenn nein, warum nicht?
i. Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
ii. Wenn nein, warum nicht?
i. Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
ii. Wenn nein, warum nicht?