18119/J XXVII. GP
Eingelangt am 15.03.2024
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft
betreffend Empfehlungen des Rechnungshofs zur Austrian Business Agency (ABA)
Die Austrian Business Agency (ABA), welche im 100%-igen Eigentum der Republik Österreich ist, unterteilt sich in drei Geschäftsbereiche. "Invest in Austria", "Work in Austria" und "Film in Austria". Der Rechnungshof hat die ABA genau unter die Lupe genommen und hat im Zuge des unten skizzierten Berichtes einige Empfehlungen abgegeben.
Eine Übersicht über die drei Geschäftsbereiche: Die Förderung der österreichischen Volkswirtschaft durch die Vermarktung der Rahmenbedingungen des Wirtschafsstandorts Österreich, insbesondere als Innovations– und Forschungsstandort, um Betriebsansiedlungen zu forcieren („Invest in Austria“), die Förderung und Stärkung des Arbeitsstandorts Österreich durch die Vermarktung der Rahmenbedingungen in Österreich in Bezug auf die Ansiedlung internationaler Fach– und Schlüsselkräfte („Work in Austria“) sowie die Vermarktung und Stärkung des Filmstandorts Österreich („Film in Austria“).
Zuletzt war die ABA auch bei der Akquirierung von Fachkräften (Rot-Weiß-Rot-Karte) Thema. Weil das RWR-Verfahren so kompliziert ist, hat diese Bundesregierung Folgendes entschieden: Wenn Sie ein Unternehmen haben und einen Drittstaatsangehörigen nach Österreich holen möchten, aber Ihnen das Verfahren mit der Bezirksverwaltungsbehörde und mit dem AMS zu kompliziert ist und Sie nicht genau wissen, wie Sie vorgehen sollen, dann gibt es eine dritte Behörde, an die Sie sich wenden können - die ABA.
Aus dem Bericht des Rechnungshofes "Austrian Business Agency – ABA":
"Das Budget der ABA stieg im überprüften Zeitraum um rund 80 Prozent auf 9,08 Millionen Euro im Jahr 2023 an. Doch außer im Jahr 2021 lag der tatsächliche Aufwand der ABA jeweils immer unter dem genehmigten Budget. Aufgrund dieser Überbudgetierungen ist kritisch zu hinterfragen, ob der Aspekt der Wirtschaftlichkeit, Zweckmäßigkeit und Sparsamkeit seitens ABA und Wirtschaftsministerium eingehalten wurde."
"Aufgrund mangelnder Aufzeichnungen konnte die ABA die Qualität und den Umfang der Beratungsprojekte für Betriebsansiedlungen von ausländischen Unternehmen nicht beurteilen. Außerdem: Über tatsächliche Niederlassungen von ausländischen Fachkräften konnte die ABA keine Informationen zur Verfügung stellen. Der Prüfungszeitraum umfasste die Jahre 2018 bis 2022."
"Der Standortagentur fehlte ein mehrjähriges, für alle Geschäftsbereiche gültiges Marketingkonzept. Der Rechnungshof verweist in diesem Zusammenhang auf die volkswirtschaftliche Bedeutung internationaler Betriebsansiedlungen in Österreich sowie auf den Bedarf nach qualifizierten Fachkräften. Daher empfiehlt er, ein mehrjähriges, sämtliche Geschäftsbereiche umfassendes Marketingkonzept zu erstellen."
"Bei großen Betriebsansiedlungsprojekten beraten die ABA und das Wirtschaftsministerium mit regionalen Agenturen gemeinsam interessierte Unternehmen. Die ABA konnte jedoch nicht beziffern, bei wie vielen Beratungsprojekten regionale Agenturen in welcher Weise mitbefasst waren. Daher waren konkrete Kooperationsziele nicht ableitbar. Der Rechnungshof empfiehlt der ABA, im elektronischen Kundenmanagementsystem die Kooperationen während Beratungsprojekten systematisch zu erfassen und Auswertungsmöglichkeiten nach qualitativen Kriterien vorzusehen."
"Die ABA beauftragte im überprüften Zeitraum mehrere externe Vertragspartner, beispielsweise für IT-Dienstleistungen, Marketingagenden und Konsulenten. Die Auftragssumme lag bei einzelnen Leistungen über 100.000 Euro jährlich. Da die ABA ein öffentlicher Auftraggeber ist, hatte sie das Bundesvergabegesetz anzuwenden. Im überprüften Zeitraum beauftragte sie jedoch Leistungen ohne Einhaltung der vergaberechtlichen Bestimmungen, wie etwa einer sachkundigen Auftragswertschätzung. Der Rechnungshof empfiehlt, bei der Beauftragung von Leistungen durch Dritte die Verfahrensart gemäß den vergaberechtlichen Bestimmungen auszuwählen."
"Außerdem beurteilt der Rechnungshof kritisch, dass Leistungen von Konsulenten nicht transparent nachvollziehbar waren. Die ABA bezahlte teils Erfolgshonorare an Konsulenten, welche alleine aufgrund ihres Vertrags nicht zu honorieren gewesen wären."
Bericht des Rechnungshofes:
https://www.rechnungshof.gv.at/rh/home/home/2024_5_ABA.pdf
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
i. Wenn ja, in welcher Form?
i. Wenn ja, in welcher Form?
i. Wenn ja, in welcher Form?
i. Wenn ja, in welcher Form?