18119/J XXVII. GP

Eingelangt am 15.03.2024
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Anfrage

der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft

betreffend Empfehlungen des Rechnungshofs zur Austrian Business Agency (ABA)

 

Die Austrian Business Agency (ABA), welche im 100%-igen Eigentum der Republik Österreich ist, unterteilt sich in drei Geschäftsbereiche. "Invest in Austria", "Work in Austria" und "Film in Austria". Der Rechnungshof hat die ABA genau unter die Lupe genommen und hat im Zuge des unten skizzierten Berichtes einige Empfehlungen abgegeben.

Eine Übersicht über die drei Geschäftsbereiche: Die Förderung der österreichischen Volkswirtschaft durch die Vermarktung der Rahmenbedingungen des Wirtschafsstandorts Österreich, insbesondere als Innovations– und Forschungsstandort, um Betriebsansiedlungen zu forcieren („Invest in Austria“), die Förderung und Stärkung des Arbeitsstandorts Österreich durch die Vermarktung der Rahmenbedingungen in Österreich in Bezug auf die Ansiedlung internationaler Fach– und Schlüsselkräfte („Work in Austria“) sowie die Vermarktung und Stärkung des Filmstandorts Österreich („Film in Austria“).

Zuletzt war die ABA auch bei der Akquirierung von Fachkräften (Rot-Weiß-Rot-Karte) Thema. Weil das RWR-Verfahren so kompliziert ist, hat diese Bundesregierung Folgendes entschieden: Wenn Sie ein Unternehmen haben und einen Drittstaatsangehörigen nach Österreich holen möchten, aber Ihnen das Verfahren mit der Bezirksverwaltungsbehörde und mit dem AMS zu kompliziert ist und Sie nicht genau wissen, wie Sie vorgehen sollen, dann gibt es eine dritte Behörde, an die Sie sich wenden können - die ABA.  

 

Aus dem Bericht des Rechnungshofes "Austrian Business Agency – ABA":

 

"Das Budget der ABA stieg im überprüften Zeitraum um rund 80 Prozent auf 9,08 Millionen Euro im Jahr 2023 an. Doch außer im Jahr 2021 lag der tatsächliche Aufwand der ABA jeweils immer unter dem genehmigten Budget. Aufgrund dieser Überbudgetierungen ist kritisch zu hinterfragen, ob der Aspekt der Wirtschaftlichkeit, Zweckmäßigkeit und Sparsamkeit seitens ABA und Wirtschaftsministerium eingehalten wurde."

 

"Aufgrund mangelnder Aufzeichnungen konnte die ABA die Qualität und den Umfang der Beratungsprojekte für Betriebsansiedlungen von ausländischen Unternehmen nicht beurteilen. Außerdem: Über tatsächliche Niederlassungen von ausländischen Fachkräften konnte die ABA keine Informationen zur Verfügung stellen. Der Prüfungszeitraum umfasste die Jahre 2018 bis 2022."

"Der Standortagentur fehlte ein mehrjähriges, für alle Geschäftsbereiche gültiges Marketingkonzept. Der Rechnungshof verweist in diesem Zusammenhang auf die volkswirtschaftliche Bedeutung internationaler Betriebsansiedlungen in Österreich sowie auf den Bedarf nach qualifizierten Fachkräften. Daher empfiehlt er, ein mehrjähriges, sämtliche Geschäftsbereiche umfassendes Marketingkonzept zu erstellen."

 

"Bei großen Betriebsansiedlungsprojekten beraten die ABA und das Wirtschaftsministerium mit regionalen Agenturen gemeinsam interessierte Unternehmen. Die ABA konnte jedoch nicht beziffern, bei wie vielen Beratungsprojekten regionale Agenturen in welcher Weise mitbefasst waren. Daher waren konkrete Kooperationsziele nicht ableitbar. Der Rechnungshof empfiehlt der ABA, im elektronischen Kundenmanagementsystem die Kooperationen während Beratungsprojekten systematisch zu erfassen und Auswertungsmöglichkeiten nach qualitativen Kriterien vorzusehen."

 

"Die ABA beauftragte im überprüften Zeitraum mehrere externe Vertragspartner, beispielsweise für IT-­Dienstleistungen, Marketingagenden und Konsulenten. Die Auftragssumme lag bei einzelnen Leistungen über 100.000 Euro jährlich. Da die ABA ein öffentlicher Auftraggeber ist, hatte sie das Bundesvergabegesetz anzuwenden. Im überprüften Zeitraum beauftragte sie jedoch Leistungen ohne Einhaltung der vergaberechtlichen Bestimmungen, wie etwa einer sachkundigen Auftragswertschätzung. Der Rechnungshof empfiehlt, bei der Beauftragung von Leistungen durch Dritte die Verfahrensart gemäß den vergaberechtlichen Bestimmungen auszuwählen."

 

"Außerdem beurteilt der Rechnungshof kritisch, dass Leistungen von Konsulenten nicht transparent nachvollziehbar waren. Die ABA bezahlte teils Erfolgshonorare an Konsulenten, welche alleine aufgrund ihres Vertrags nicht zu honorieren gewesen wären."

 

Bericht des Rechnungshofes:

https://www.rechnungshof.gv.at/rh/home/home/2024_5_ABA.pdf

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

Anfrage:

 

  1. Zur verbesserten Abstimmung der Mittelbereitstellung an die ABA wären Überbudgetierungen zu vermeiden und nicht verbrauchte Mittel zeitnah zurückzufordern. Die Höhe der Aufwendungen der ABA wäre unter dem Aspekt der Wirtschaftlichkeit, Zweckmäßigkeit und Sparsamkeit angesichts mangelhafter kaufmännischer Steuerungsinstrumente in der ABA kritisch zu hinterfragen. (TZ 15):
    1. Welche diesbezüglichen Vorgaben haben Sie der ABA gemacht?
    2. Inwiefern wurden die nicht verbrauchten Mittel bereits zurückgefordert bzw. wann soll dies geschehen?
    3. Um welche Summe handelt es sich hierbei? Bitte um eine konkrete, ausführliche Auflistung.
    4. Welche konkreten Maßnahmen werden seitens des BMAW vorbereitet, um die Kritik des Rechnungshofes zu berücksichtigen?
  1. Ein mehrjähriges, sämtliche Geschäftsbereiche umfassendes Marketingkonzept wäre zu erstellen; dieses sollte qualitative und quantitative Ziele und Maßnahmen, den mit den Zielen und Maßnahmen verbundenen finanziellen Einsatz und die erwarteten Ergebnisse enthalten. (TZ 7):
    1. Welche diesbezüglichen Vorgaben haben Sie der ABA gemacht?
    2. Inwiefern haben Sie bereits mit den Verantwortlichen der ABA über ein umfassendes Marketingkonzept gesprochen?
    3. Inwiefern ist hier seitens des BMAW ein Assistieren bzw. Unterstützung geplant? 

                                          i.    Wenn ja, in welcher Form?

    1. Welche konkreten Maßnahmen werden seitens des BMAW vorbereitet, um die Kritik des Rechnungshofes zu berücksichtigen?
  1. Die Kooperationen mit den Betriebsansiedlungs- bzw. Standortagenturen der Bundesländer wären zu verstärken und Kooperationsziele zu vereinbaren, um Doppelgleisigkeiten zu vermeiden sowie den beidseitigen Ressourceneinsatz zu optimieren. (TZ 9)
    1. Welche diesbezüglichen Vorgaben haben Sie der ABA gemacht?
    2. Inwiefern haben Sie bereits mit den Verantwortlichen der ABA über ebd. Kooperationsziele gesprochen?
    3. Ist hier seitens des BMAW ein Assistieren bzw. Unterstützung geplant? 

                                          i.    Wenn ja, in welcher Form?

    1. Welche konkreten Maßnahmen werden seitens des BMAW vorbereitet, um die Kritik des Rechnungshofes zu berücksichtigen?

 

 

  1. Ein Compliance–Management–System wäre organisatorisch zu verankern sowie eine Antikorruptionsrichtlinie mit einer alle Geschäftsbereiche umfassenden Compliance–Risikobewertung inklusive Maßnahmen zu verfassen. Darüber hinaus wäre ein Compliance Officer zu benennen. (TZ 19):
    1. Welche diesbezüglichen Vorgaben haben Sie der ABA gemacht?
    2. Inwiefern haben Sie bereits mit den Verantwortlichen der ABA über ebd. System, Antikorruptionsrichtlinie sowie einen Compliance Office gesprochen? Bitte um separate Auflistung.
    3. Ist hier seitens des BMAW ein Assistieren bzw. Unterstützung geplant? Bitte um separate Auflistung. 

                                          i.    Wenn ja, in welcher Form?

    1. Welche konkreten Maßnahmen werden seitens des BMAW vorbereitet, um die Kritik des Rechnungshofes zu berücksichtigen? Bitte um separate Auflistung.
  1. Bei der Beauftragung von Leistungen durch Dritte wäre die Verfahrensart gemäß BVergG 2018 ordnungsgemäß unter Berücksichtigung des sachkundig ermittelten Auftragswerts auszuwählen, um größtmögliche Transparenz zu gewährleisten und die Vorteile des Wettbewerbs zu nutzen. Bei der Durchführung einer Direktvergabe wären Vergleichsangebote oder Preisauskünfte einzuholen und zu dokumentieren. (TZ 20):
    1. Welche diesbezüglichen Vorgaben haben Sie der ABA gemacht?
    2. Inwiefern wurde in den letzten 4 Jahren seitens des BMAW die Einhaltung des BVergG 2018 durch die ABA überprüft?
    3. Inwiefern haben Sie bereits mit den Verantwortlichen der ABA über die Beauftragung von Leistungen, die Berücksichtigung des sachkundig ermittelten Auftragswerts, sowie Vergleichsangebote bzw. Preisauskünfte gesprochen? Bitte um separate Auflistung.
    4. Ist hier seitens des BMAW ein Assistieren bzw. Unterstützung geplant? Bitte um separate Auflistung. 

                                          i.    Wenn ja, in welcher Form?

    1. Welche konkreten Maßnahmen werden seitens des BMAW vorbereitet, um die Kritik des Rechnungshofes zu berücksichtigen? Bitte um separate Auflistung.
  1. Weitere Maßnahmen: Welche Maßnahmen wurden bzw. werden anhand der kürzlich veröffentlichten Kritik im Bericht des Rechnungshofes zur ABA über die Fragen 1 bis 5 hinausgehend evaluiert bzw. vorbereitet? Bitte um separate, ausführliche Auflistung und ggf. den aktuellen Stand.