18126/J XXVII. GP
Eingelangt am 15.03.2024
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Anfrage
der Abgeordneten Philip Kucher, Genossinnen und Genossen
an den Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft
betreffend Rettung der Servicestelle des Insolvenz-Entgelt-Fonds Klagenfurt
Von einer Insolvenz eines Unternehmens sind vor allem Mitarbeiter*innen betroffen, die Sorgen um die berufliche Zukunft machen müssen und mit Unsicherheit konfrontiert sind. Die IEF-Service GmbH (seit 2001 aus der Bundesverwaltung ausgegliedert) verwaltet den Insolvenz-Entgelt-Fonds und sichert Arbeitnehmer*innen offene Lohn- und Beschäftigungsansprüche wie Abfertigungen. Sie ist eine wichtigste sozialpolitische Errungenschaft, denn sie sorgt dafür, dass Arbeitnehmer*innen im Falle einer Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz des Arbeitgebers nicht auf ihrem Gehalt sitzen bleiben. Im Laufe der Jahre wurden immer mehr Standorte aufgelassen, beispielsweise gibt es bereits in Vorarlberg gar keinen mehr und demselben Schicksal mussten mit 31.12.2023 auch noch andere folgen: Ried, St.Pölten und Eisenstadt. Somit bleiben insgesamt nur mehr noch sechs übrig.
Doch anstatt neue Strukturen und den gerade etablierten Status quo zu evaluieren, droht nun den Geschäftsstellen Klagenfurt und Salzburg das Ende. Das kleine 1x1 der Organisationsentwicklung sagt einem eigentlich, dass man nach einer derart großen Behörden-Strukturreform (schließlich wurden die Standorte der IEF zum Jahreswechsel 2023/24 bereits um ein Drittel reduziert!) zunächst einmal abwarten und seriös evaluieren sollte, bevor man gegebenenfalls weitere Schritte setzt.
Für Arbeitnehmer*innen, die unverschuldet auf ihrem Gehalt sitzen geblieben sind und sich ohnehin in einer schweren Situation befinden, hat dies die Folge, dass sie nun auch weitere Reisen auf sich nehmen müssen, wenn sie als Antragssteller*innen zur persönlichen Einvernahme müssen. Dafür müssten beispielsweise Personen aus Kärnten die Fahrt in die Steiermark aufnehmen. Alleine in Klagenfurt waren im Vorjahr 299 Firmen insolvent und mehr als 1000 Arbeitnehmer*innen erhielten Unterstützung von der Bürostelle vor Ort.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
Anfrage:
1. Welche konkreten Gründe liegen der Entscheidung zugrunde, die Geschäftsstellen in Klagenfurt und Salzburg zu schließen?
2. Welche Schritte werden unternommen, um sicherzustellen, dass Arbeitnehmer*innen weiterhin angemessenen Zugang zu den Dienstleistungen der IEF-Service GmbH haben?
3. Auf Basis welcher Evaluierungen werden künftige Schließungen getroffen, bzw. sind sie in Vergangenheit getroffen worden?
4. Welche Einsparungen sind mit den sind mit den Schließungen verbunden? Bitte um detaillierte Darstellung nach Kosten- und Geschäftsstellen.
5. Führen die Einsparungen durch die jetzigen Schließungen und etwaige weiter Schließungen letztlich zur Absenkung des IESG-Zuschlages?
6. Sind Sozialpläne für künftig entlassene Mitarbeiter*innen vorgesehen, denen eine tägliche Anfahrt in ein anderes Bundesland nicht zumutbar ist?