18141/J XXVII. GP

Eingelangt am 20.03.2024
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Dr. Helmut Brandstätter, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Aufenthaltstitel russischer Staatsangehöriger in Österreich

 

Der Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine hat die internationale Völkerrechtsordnung und Sicherheitsarchitektur in ihren Grundfesten erschüttert. Er jährt sich nun zum zweiten Mal. Während viele europäische Staaten der Russischen Föderation gegenüber klar Position beziehen und versuchen sicherheitspolitische Risiken zu minimieren, trifft das auf Österreich aufgrund der Untätigkeit der Bundesregierung leider nicht zu. Österreich importiert, wie kaum ein anderes europäisches Land, Gas aus Russland, ist nachlässig bei der Umsetzung und Überwachung der gegen die Russischen Föderation verhängten Sanktionen und lässt zu, dass ein aufgeblähter Botschaftsapparat der Russischen Föderation in Österreich ungezügelt (digitale) Spionage betreibt. 

Laut Statistik Austria sind zu Jahresbeginn 2024 rund 37.000 russische Staatsangehörige in Österreich aufhältig (1). Für Drittstaatangehörige ist es allgemein möglich, über das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes (NAG) einen Aufenthaltstitel zu erhalten. Hierzu müssen u.a. die in § 11 des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes normierten allgemeinen Voraussetzungen für einen Aufenthaltstitel erfüllt sein. Diese sehen unter anderem vor, dass Aufenthaltstitel einem/einer Fremden nur erteilt werden dürfen, sofern der Aufenthalt des/der Fremden nicht öffentlichen Interessen widerstreitet (§ 11 Abs 2 Z 1 NAG). Dies ist etwa der Fall, wenn der Aufenthalt einer fremden Person die öffentliche Ordnung oder Sicherheit gefährden würde oder der/die Fremde ein Naheverhältnis zu einer extremistischen oder terroristischen Gruppierung hat und im Hinblick auf deren bestehende Strukturen oder auf zu gewärtigende Entwicklungen in deren Umfeld extremistische oder terroristische Aktivitäten derselben nicht ausgeschlossen werden können, oder auf Grund bestimmter Tatsachen anzunehmen ist, dass er durch Verbreitung in Wort, Bild oder Schrift andere Personen oder Organisationen von seiner gegen die Wertvorstellungen eines europäischen demokratischen Staates und seiner Gesellschaft gerichteten Einstellung zu überzeugen versucht oder versucht hat oder auf andere Weise eine Person oder Organisation unterstützt, die die Verbreitung solchen Gedankengutes fördert oder gutheißt (§ 11 Abs 4 Z 1-2 NAG). 

Es ist höchste Zeit, dass Österreich entschlossen gegen Russland vorgeht. Das heißt primär: Raus aus dem russischen Gas, Schluss mit dem Spionageparadies-Österreich. Des weiteren ist es unabdinglich, russische Staatsbürger:innen, die aktuell im Rahmen des NAG nach Österreich einreisen, einer sorgfältigen Prüfung zu unterziehen, um die sicherheitspolitischen Interessen Österreichs zu gewährleisten. Aufgrund der Zuständigkeit des Innenministeriums für das Niederlassungsregister gemäß § 40 NAG, sollten detaillierte Ausführungen möglich sein - die öffentliche Niederlassungs- und Aufenthaltsstatistik lässt jedenfalls Raum für Präzisierungen. 

  1. https://www.statistik.at/statistiken/bevoelkerung-und-soziales/bevoelkerung/bevoelkerungsstand/bevoelkerung-nach-staatsangehoerigkeit/-geburtsland

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

 

  1. Wie viele russische Staatsangehörige haben mit Stichtag der Anfrage einen aufrechten Aufenthaltstitel nach dem NAG? 
    1. Wie viele russische Staatsangehörige hatten mit Stichtag 24. Februar 2022 einen aufrechten Aufenthaltstitel nach dem NAG? 
    2. Wie entwickelte sich die Anzahl an aufrechten Aufenthaltstiteln russischer Staatsangehörigen nach dem NAG seit 2014 (in Prozent)?
  2. Wie viele Anträge auf Erteilung eines Aufenthaltstitels "Rot-Weiß-Rot – Karte“ (§ 41 NAG) wurden von russischen Staatsangehörigen in den Jahren 2022, 2023 und 2024 (bis zum Zeitpunkt der Anfrage) gestellt? Bitte um Aufschlüsselung nach Jahr und Bundesland.
    1. Wie viele davon waren Erstanträge? 
    2. In wie vielen Fällen wurde der Antrag bewilligt bzw. ein Aufenthaltstitel erteilt?
    3. Wie viele Anträge wurden abgelehnt? 
  1. Wie viele Anträge auf Erteilung eines Aufenthaltstitels "Rot-Weiß-Rot – Karte plus“ (§ 41a NAG) wurden von russischen Staatsangehörigen in den Jahren 2022, 2023 und 2024 (bis zum Zeitpunkt der Anfrage) gestellt? Bitte um Aufschlüsselung nach Jahr und Bundesland.   
    1. Wie viele davon waren Erstanträge? 
    2. In wie vielen Fällen wurde der Antrag bewilligt bzw. ein Aufenthaltstitel erteilt?
    3. Wie viele Anträge wurden abgelehnt? 
  1. Wie viele Anträge auf Erteilung eines Aufenthaltstitels "Blaue Karte EU“ (§ 42 NAG) wurden von russischen Staatsangehörigen in den Jahren 2022, 2023 und 2024 (bis zum Zeitpunkt der Anfrage) gestellt? Bitte um Aufschlüsselung nach Jahr und Bundesland.   
    1. Wie viele davon waren Erstanträge? 
    2. In wie vielen Fällen wurde der Antrag bewilligt bzw. ein Aufenthaltstitel erteilt?
    3. Wie viele Anträge wurden abgelehnt? 
  1. Wie viele Anträge auf Erteilung einer "Niederlassungsbewilligung“ (§ 43 NAG) wurden von russischen Staatsangehörigen in den Jahren 2022, 2023 und 2024 (bis zum Zeitpunkt der Anfrage) gestellt? Bitte um Aufschlüsselung nach Jahr und Bundesland.   
    1. Wie viele davon waren Erstanträge? 
    2. In wie vielen Fällen wurde der Antrag bewilligt bzw. ein Aufenthaltstitel erteilt?
    3. Wie viele Anträge wurden abgelehnt? 
  1. Wie viele Anträge auf Erteilung eines Aufenthaltstitels „Niederlassungsbewilligung – Künstler“ (§ 43a NAG) wurden von russischen Staatsangehörigen in den Jahren 2022, 2023 und 2024 (bis zum Zeitpunkt der Anfrage) gestellt? Bitte um Aufschlüsselung nach Jahr und Bundesland.   
    1. Wie viele davon waren Erstanträge? 
    2. In wie vielen Fällen wurde der Antrag bewilligt bzw. ein Aufenthaltstitel erteilt?
    3. Wie viele Anträge wurden abgelehnt? 
  1. Wie viele Anträge auf Erteilung eines Aufenthaltstitels „Niederlassungsbewilligung – Sonderfälle unselbständiger Erwerbstätigkeit“ (§ 43b NAG) wurden von russischen Staatsangehörigen in den Jahren 2022, 2023 und 2024 (bis zum Zeitpunkt der Anfrage) gestellt? Bitte um Aufschlüsselung nach Jahr und Bundesland.   
    1. Wie viele davon waren Erstanträge? 
    2. In wie vielen Fällen wurde der Antrag bewilligt bzw. ein Aufenthaltstitel erteilt?
    3. Wie viele Anträge wurden abgelehnt? 
  1. Wie viele Anträge auf Erteilung eines Aufenthaltstitels „Niederlassungsbewilligung – Forscher“ (§ 43c NAG) wurden von russischen Staatsangehörigen in den Jahren 2022, 2023 und 2024 (bis zum Zeitpunkt der Anfrage) gestellt? Bitte um Aufschlüsselung nach Jahr und Bundesland.   
    1. Wie viele davon waren Erstanträge? 
    2. In wie vielen Fällen wurde der Antrag bewilligt bzw. ein Aufenthaltstitel erteilt?
    3. Wie viele Anträge wurden abgelehnt? 
  1. Wie viele Anträge auf Erteilung einer "Niederlassungsbewilligung – ausgenommen Erwerbstätigkeit“ (§ 44 NAG) wurden von russischen Staatsangehörigen in den Jahren 2022, 2023 und 2024 (bis zum Zeitpunkt der Anfrage) gestellt? Bitte um Aufschlüsselung nach Jahr und Bundesland.   
    1. Wie viele davon waren Erstanträge? 
    2. In wie vielen Fällen wurde der Antrag bewilligt bzw. ein Aufenthaltstitel erteilt?
    3. Wie viele Anträge wurden abgelehnt? 
    4. Wie viele Quotenplätze gibt es für die "Niederlassungsbewilligung – ausgenommen Erwerbstätigkeit"? 

                                          i.    Wie verläuft die Vergabe von Quotenplätzen? 

    1. Wie viele russische Staatsangehörige, die in den Jahren 2022, 2023 und 2024 mittels "Niederlassungsbewilligung – ausgenommen Erwerbstätigkeit" nach Österreich einreisten, stellten in der Folge einen Zweckänderungsantrag? 

                                          i.    Auf welche Aufenthaltstitel jeweils? 

                                        ii.    Wie viele wurden genehmigt, wie viele abgelehnt? 

  1. Wie viele Anträge auf Erteilung eines Aufenthaltstitels "Daueraufenthalt EU“ (§ 45 NAG) wurden von russischen Staatsangehörigen in den Jahren 2022, 2023 und 2024 (bis zum Zeitpunkt der Anfrage) gestellt? Bitte um Aufschlüsselung nach Jahr und Bundesland. 
    1. Wie viele davon waren Erstanträge? 
    2. In wie vielen Fällen wurde der Antrag bewilligt bzw. ein Aufenthaltstitel erteilt?
    3. Wie viele Anträge wurden abgelehnt? 
  1. Wie viele Anträge auf Erteilung eines Aufenthaltstitels „Familienangehöriger“ und „Niederlassungsbewilligung – Angehöriger“ (§ 47 NAG) wurden von russischen Staatsangehörigen in den Jahren 2022, 2023 und 2024 (bis zum Zeitpunkt der Anfrage) gestellt? Bitte um Aufschlüsselung nach Jahr und Bundesland.   
    1. Wie viele davon waren Erstanträge? 
    2. In wie vielen Fällen wurde der Antrag bewilligt bzw. ein Aufenthaltstitel erteilt?
    3. Wie viele Anträge wurden abgelehnt? 
  1. Wie viele Anträge auf Erteilung einer „Aufenthaltsbewilligung“ (§ 58 NAG) wurden von russischen Staatsangehörigen in den Jahren 2022, 2023 und 2024 (bis zum Zeitpunkt der Anfrage) gestellt? Bitte um Aufschlüsselung nach Jahr und Bundesland.   
    1. Wie viele davon waren Erstanträge? 
    2. In wie vielen Fällen wurde der Antrag bewilligt bzw. ein Aufenthaltstitel erteilt?
    3. Wie viele Anträge wurden abgelehnt? 

13. Haben Sie bzw. Ihr Ministerium sich auf EU-Ebene dafür eingesetzt, dass Michail Schwydkoj auf die Sanktionsliste gesetzt wird?

a.    Wenn ja, inwiefern?

b.    Wenn nein, warum nicht?

14. Wie viele Rückkehrentscheidungen wurden seit dem 24. Februar 2022 gegen russische Staatsangehörige erlassen? Bitte um Aufschlüsselung nach Jahr.  

a.    Wie viele wurden vollzogen? Bitte um Aufschlüsselung nach Jahr.  

b.    Wie viele Einreiseverbote wurden mit einer Rückkehrentscheidung gemäß § 53 Abs 3 Z 8 FPG seit dem 24. Februar 2022 gegen russische Staatsangehörige erlassen?

c.    Wie viele Einreiseverbote wurden mit einer Rückkehrentscheidung gemäß § 53 Abs 3 Z 9 FPG seit dem 24. Februar 2022 gegen russische Staatsangehörige erlassen?

  1. Welche Daten erhält Ihr Ministerium bzgl. der inhaltlichen Prüfung der Anträge auf Erteilung eines Aufenthaltstitels nach dem NAG seitens der Bundesländer? Liegen Ihnen Daten zu den Ablehnungsgründen und den Erteilungen trotz Erteilungshindernissen vor? 
    1. Wenn ja, in wie vielen Fällen wurden NAG-Anträge von russischen Staatsangehörigen seit dem 24. Februar 2022 abgelehnt? 

                                          i.    Aus welchen Gründen jeweils? 

                                        ii.    In wie vielen Fällen kam es zu einer Ablehnung, weil der Aufenthalt des/der Fremden öffentlichen Interessen iSd § 11 Abs 2 Z 1 widerstritten hätte? 

    1. In wie vielen Fällen wurden NAG-Aufenthaltstitel russischen Staatsangehörigen seit dem 24. Februar 2022 trotz Vorliegen eines Erteilungshindernisses erteilt? 

                                          i.    Aus welchen Gründen jeweils? 

                                        ii.    Über welche Erteilungsvoraussetzungen wurde jeweils hinweggesehen? 

 

                                       iii.    In wie vielen Fällen wurde ein NAG-Aufenthaltstitel erteilt, obwohl das Erteilungshindernis vorlag, der Aufenthalt des/der Fremden widerstreite öffentlichen Interessen iSd § 11 Abs 2 Z 1? 

  1. Gibt es Ihrer Kenntnis nach in den Bundesländern im Rahmen von NAG-Verfahren eine einheitliche Prozedur zur Prüfung, ob der Aufenthalt eines/einer Fremden öffentlichen Interessen, insbesondere der Sicherheit, widerstreiten würde? 
    1. Wenn ja, wie ist in diesem Zusammenhang der Ablauf der Verfahren?
  1. Ergingen seitens der Bundesländer im Rahmen von NAG-Verfahren russischer Staatsangehöriger bereits Meldung an die DSN?
    1. Wenn ja, in wie vielen Fällen? Bitte um Aufschlüsselung nach Bundesland seit 24. Februar 2022.  
  1. Ergingen seitens der Bundesländer im Rahmen von NAG-Verfahren russischer Staatsangehöriger bereits Meldung an die LVTs?
    1. Wenn ja, in wie vielen Fällen? Bitte um Aufschlüsselung nach LVT seit dem 24. Februar 2022.  
  1. In wie vielen Fällen wurden NAG-Aufenthaltstitel russischer Staatsangehöriger seit dem 24. Februar 2022 entzogen? 
    1. Aus welchen Gründen jeweils? 
    2. In wie vielen Fällen wurden Aufenthaltstitel aus Gründen der öffentlichen Ordnung und Sicherheit entzogen? 
  1. Wie viele Visainspektionen gab es an den österreichischen Vertretungsbehörden in Russland seit dem 24. Februar 2022? 
    1. Mit welchem Ergebnis? 
    2. Wurden Mängel, Sicherheitslücken usw. beobachtet? 

                                          i.    Wenn ja, welche Maßnahmen wurden getroffen, um diese zu beheben? 

1.    Mit welchem Ergebnis? 

    1. Ist VFS Global ebenfalls von Visainspektionen betroffen? 

                                          i.    Wenn ja, mit welchem Ergebnis? 

    1. Sollte es keine Visainspektionen gegeben haben: Ist dies geplant? Wenn ja, wann? 
  1. Wie viele Meldungen von Verdachten auf Gelwäsche ergingen seitens von Notar:innen und Rechtsanwält:innen an das Bundesministerium für Inneres? Bitte um Angaben für die Jahren 2022, 2023 und 2024.  
    1. In wie vielen Fällen war die Partei des (geplanten) Geschäfts russisch? 
  1. Planen Sie bzw. Ihr Ministerium, aufgrund des andauernden völkerrechtswidrigen Kriegs der Russischen Föderation gegen die Ukraine, Maßnahmen zur Verstärkung der Sicherheitsprüfung im Rahmen von NAG-Verfahren russischer Staatsangehöriger? 
    1. Wenn ja, welche? 
    2. Wenn nein, warum nicht?