18142/J XXVII. GP

Eingelangt am 20.03.2024
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

 

des Abgeordneten Hannes Amesbauer

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend „Terror-Bubis“ sind noch immer auf freiem Fuß

 

 

„Terror-Bubis sind noch immer auf freiem Fuß“, lautete der Titel eines Berichtes in der „Kronen Zeitung“ vom 1.2.2024. Angesichts der schwerwiegenden Vorwürfe, wegen derer zwei radikalisierte Jugendliche im Juni 2023 rechtskräftig verurteilt worden sind, ist die Bezeichnung als „Terror-Bubis“ grob verharmlosend. Konkret hatten sie vor, die Neue Mittelschule in Bruck/Mur in die Luft fliegen zu lassen.

 

Ihr Ziel war es, alle Christen zu töten und Österreich zum Kalifat zu machen. Im Internet suchten sie nach Anleitungen für Sprengsätze und Schalldämpfer, sie versendeten Propaganda- und Enthauptungsvideos und versahen ihre Profilbilder mit IS-Flaggen. Vor Gericht seien die beiden Angeklagten nicht reuig gewesen, denn Allah hätte Ihnen vergeben, wie sie meinten. Sie würden später ins Paradies kommen.

 

Wie nun bekannt wurde, sind diese beiden Burschen, obwohl sie zu zwei Jahren Haft, acht Monate davon unbedingt, verurteilt wurden, noch immer auf freiem Fuß. Laut Auskunft des Landesgericht Leoben wurde dies gegenüber der „Kronen Zeitung“ bestätigt. Sie hätten um Haftaufschub angesucht, der auch gewährt wurde. Außerdem hätten beide um das Verbüßen ihrer Strafen mit Fußfessel angesucht, wobei der Antrag des Älteren bereits rechtskräftig abgelehnt worden sei und über jenen Antrag das Jüngeren noch nicht entschieden sei.[1]

 

Kurz darauf wurde bereits ein weiterer Fall öffentlich bekannt, wo ein 15-Jähriger damit gedroht haben soll, seine Klasse in die Luft zu sprengen. Das Ganze soll sich nur wenige Kilometer von der Brucker Mittelschule entfernt, ebenfalls im Bezirk Bruck-Mürzzuschlag, zugetragen haben. Der Jugendliche wurde vorübergehend festgenommen und später auf freien Fuß gesetzt.[2]

 

Dass es sich hierbei längst um keine Einzelfälle mehr handelt, zeigt auch der Bericht über einen 14-jährigen Syrer, der über die Social-Media-Plattform TikTok zur „Zerstörung“ von Graz aufgerufen haben soll.[3]

 

 

In diesem Zusammenhang stellt der unterfertigte Abgeordnete an die Bundesministerin für Justiz folgende

 

Anfrage

 

1.    Wann wurde jeweils über die Haftaufschübe für die beiden im Juni 2023 rechtskräftig verurteilten Jugendlichen, die eine Brucker Mittelschule in die Luft sprengen, alle Christen töten und ein Kalifat in Österreich errichten wollten, entschieden?

2.    Welche gutachtlichen Gefahreneinschätzungen wurden, angesichts des unreuigen Verhaltens der Beiden vor Gericht, vor den Entscheidungen eingeholt?

3.    Wie wurde die Gefahreneinschätzung in diesen Gutachten bewertet?

4.    Was waren jeweils die Gründe für die Gewährung der Haftaufschübe?

5.    Wie lange wurden diese Haftaufschübe jeweils gewährt?

6.    Unter welchen Auflagen wurden diese Haftaufschübe jeweils gewährt?

7.    Befinden sich die beiden rechtskräftig verurteilten Jugendlichen zum Zeitpunkt der gegenständlichen Anfragebeantwortung in Haft?

 

8.    Wurde dem Jüngeren der beiden rechtskräftig verurteilten Jugendlichen der Antrag auf Verbüßung der Haftstrafen mit einer Fußfessel gewährt?

a.    Wenn ja, welche gutachtlichen Gefahreneinschätzungen wurden, angesichts des unreuigen Verhaltens vor Gericht, vor dieser Entscheidung eingeholt?

b.    Wenn ja, welche Gefahreneinschätzungen lagen konkret vor?

c.    Wenn ja, was waren die Gründe für die Gewährung einer Fußfessel?

d.    Wenn ja, unter welchen Auflagen wurde die Fußfessel gewährt?

 

9.    Kam es beim Fall des 14-jährigen Syrers, der auf TikTok zur „Zerstörung“ von Graz aufgerufen haben soll, zu einer Anklage?

a.    Wenn ja, wann kam es zur Anklage?

b.    Wenn ja, aufgrund welcher Straftatbestände kam es zur Anklage?

c.    Wenn ja, wie ist der Status des Verfahrens?

d.    Wenn ja, wie lautete gegebenenfalls das Urteil?

e.    Wenn ja, ist der 14-jährige Syrer in Haft?

f.     Wenn nein, warum kam es (bisher) zu keiner Anklage?

 

10. Kam es beim Fall des 15-jährigen im Bezirk Bruck-Mürzzuschlag, der damit gedroht haben soll, seine Klasse in die Luft sprengen zu wollen, zu einer Anklage?

a.    Wenn ja, wann kam es zur Anklage?

b.    Wenn ja, aufgrund welcher Straftatbestände kam es zur Anklage?

c.    Wenn ja, wie ist der Status des Verfahrens?

d.    Wenn ja, wie lautete gegebenenfalls das Urteil?

e.    Wenn ja, ist der 15-jährige in Haft?

f.     Wenn nein, warum kam es (bisher) zu keiner Anklage?



[1] https://www.krone.at/3232887

[2] https://www.krone.at/3238450

[3] https://www.derstandard.at/story/3000000191853/14-jaehriger-rief-auf-tiktok-zu-zerstoerung-von-graz-auf