18145/J XXVII. GP

Eingelangt am 20.03.2024
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

 

des Abgeordneten Werner Herbert

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Einrichtung einer Eisatzgruppe zur Bekämpfung der Jugendkriminalität (EJK)

 

 

Wie die Tageszeitung „KURIER“ in ihrer Online-Ausgabe vom 12.03.2024 berichtete,[1] hat Innenminister Karner am 12.03.2024 die Generaldirektion für die öffentliche Sicherheit beauftragt, eine Einsatzgruppe zur Bekämpfung der Jugendkriminalität einzurichten.

 

Diese Einsatzgruppe (EJK) soll aufgrund der steigenden Zahlen die Jugendkriminalität bekämpfen und Kontrollen im öffentlichen Raum durchführen. Der Schwerpunkt liegt dabei auf Kontrollen in Ballungsräumen und an möglichen Brennpunkten.

 

Die neue Einsatzgruppe soll eng mit der Einsatzgruppe zur Bekämpfung der Straßenkriminalität zusammenarbeiten und dieser auch organisatorisch zugeordnet sein. Darüber soll es auch eine enge Zusammenarbeit mit den Spezialisten der Landeskriminalämter geben. Die bundesweite Koordinierung soll durch Dieter Csefan, Abteilungsleiter für Kriminalitätsbekämpfung im Bundeskriminalamt, erfolgen.

 

Zudem wird in diesem Artikel berichtet, dass sich die Zahl der von Jugendlichen und Kindern unter 14 Jahren begangenen Straftaten habe sich in den letzten zehn Jahren verdoppelt hat. Gleichzeitig ist bei den Jugendlichen über 14 Jahren nur ein geringer Anstieg und bei den jungen Erwachsenen sogar ein Rückgang zu verzeichnen. Die Hauptdelikte der Jugendlichen und Heranwachsenden sind Diebstahl, Sachbeschädigung, Körperverletzung, Einbruchdiebstahl und gefährliche Drohung.

 

Eine bereits eingerichtete Expertenrunde soll zudem Vorschläge unterbreiten, wie man Eltern stärker in die Verantwortung nehmen, wie der Umgang von Kindern mit sozialen Medien und mit dem Mobiltelefon besser gestaltet werden und wie man bei minderjährigen Migranten im Asylsystem stärker differenzieren und nachschärfen kann. Darüber hinaus wird ein Schwerpunkt auf die unterschiedlichen Altersgrenzen bei der Strafmündigkeit innerhalb Europas liegen, um hier Erfahrungen auszutauschen und Vergleiche ziehen zu können. Eine mögliche Änderung bei der Strafmündigkeit sei Teil der Gesamtstrategie.

 

 

In diesem Zusammenhang stellt der unterfertigte Abgeordnete an den Bundesminister für Inneres folgende

 

Anfrage

 

1.    Ab wann soll diese Einsatzgruppe zur Bekämpfung der Jugendkriminalität (EJK) ihren operativen Betrieb aufnehmen?

2.    Wo wird diese neue Einsatzgruppe zur Bekämpfung der Jugendkriminalität (EJK) ihren Standort haben?

3.    Wie viele Bedienstete soll diese Einsatzgruppe zur Bekämpfung der Jugendkriminalität (EJK) umfassen?

4.    Woher bzw. aus welchen Organisationsbereichen der Polizei sollen die zukünftigen Bediensteten für die Einsatzgruppe zur Bekämpfung der Jugendkriminalität (EJK) rekrutiert werden?

5.    Sind besondere Aufnahmekriterien, Kenntnisse oder Ausbildungserfordernisse für die Tätigkeit bei dieser Einsatzgruppe zur Bekämpfung der Jugendkriminalität (EJK) erforderlich?

a.    Wenn ja, welche

6.    Wie viele Bedienstete soll diese Einsatzgruppe zur Bekämpfung der Jugendkriminalität (EJK) umfassen?

7.    Sind bereits Planstellenzuordnungen für diese Einsatzgruppe zur Bekämpfung der Jugendkriminalität (EJK) erfolgt

a.    Wenn ja, wurden hier neue Planstellen geschaffen und welche Bewertungen haben diese Planstellen

b.    Wenn nein, wo werden die Planstellen für Einsatzgruppe zur Bekämpfung der Jugendkriminalität (EJK) abgezogen und um welche Planstellen handelt es sich dabei.

8.    Wo ist die in dem Artikel erwähnte und bereits eingerichtet Expertenrunde geschäftsordnungsmäßig angesiedelt und wie lautete deren sicherheitspolizeilicher Auftrag?

9.    Wie viele Personen umfasst diese Expertenrunde und wer sind diese Experten?

10. Wurden für diese Experten auch Planstellen eingerichtet?

a.    Wenn ja, wo sind diese Planstellen geschäftsordnungsmäßig angesiedelt und welche Bewertung haben diese Planstellen?

11. Wurden diese Planstellen neu geschaffen?

a.    Wenn nein, wo wurden diese Planstellen abgezogen?

12. Wurden finanzielle Mittel für diese Expertenrunde bereitgestellt?

a.    Wenn ja, wie hoch ist dieses Budget und von welcher Stelle wird es finanziert?

13. An wen und zu welchem Zweck bzw. in welchem Ausmaß werden diese Finanzmittel vergeben?

14. Gibt es hinsichtlich der im Artikel angeführten mögliche Änderung bei der Strafmündigkeit als Teil einer Gesamtstrategie bereits Ergebnisse?

a.    Wenn ja, wie sehen diese aus?

b.    Wenn nein, bis wann werden Ergebnisse vorliegen?



[1] https://kurier.at/chronik/wien/einsatzgruppe-bekaempfung-jugendkriminalitaet-ejk-karner-innenministerium/402816418