18149/J XXVII. GP

Eingelangt am 20.03.2024
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Peter Wurm

an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

betreffend Versandhandel: AK-Konsumentenschützer warnen vor Risiken bei Abstellgenehmigungen

 

 

Am 6. März 2024 veröffentlichte die Arbeiterkammer Oberösterreich folgende Pressemitteilung:[1]

 

Versandhandel: AK-Konsumentenschützer warnen vor Risiken bei Abstellgenehmigungen

 

Onlineshopping wird immer beliebter, doch vielen Konsumenten ist es nicht immer möglich, Pakete persönlich entgegenzunehmen. Eine Abstellgenehmigung erlaubt Zustellern, Lieferungen an einem bestimmten Ort abzulegen. Doch Vorsicht: Das Risiko, dass das Paket nach Abstellung verschwindet oder beschädigt wird, tragen im Falle einer Abstellgenehmigung die Konsumenten. Es gibt jedoch eine sicherere Alternative.

 

Damit die bestellte Ware den Besitzer wechselt, müssen Konsumenten die Lieferung in Händen halten. Geht das Paket verloren oder kommt es beschädigt an, trägt das versendende Unternehmen das Risiko. Konsumenten können dann die erneute Lieferung oder den Austausch der beschädigten Ware verlangen. Dies gilt auch, wenn das Paket ohne Abstellgenehmigung einfach vor der Haustür abgestellt wurde.

 

Liegt jedoch eine Abstellerlaubnis vor, hat der Postdienstleister seine Verpflichtung erfüllt, sobald das Paket am vereinbarten Ort hinterlegt wurde. Es gilt damit als zugestellt. Die Konsumenten tragen das Risiko eines Verlustes oder Diebstahls. Das gilt aber nur, wenn die Ware an der genehmigten Stelle abgelegt wurde. Die AK-Konsumentenschützer empfehlen, einen nicht von außen einsehbaren Ort zu wählen, der vor Regen, Schnee und Wind geschützt. Er sollte genau – am besten mit einem Foto – beschrieben werden.

 

Eine sichere Alternative zur Abstellgenehmigung ist, die Lieferung zu einer Abholstation umzuleiten. Das Paket dort abzuholen, kostet zwar etwas mehr Zeit, spart jedoch Ärger und Geld, wenn das Paket verloren geht oder beschädigt wird.

 

 

In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz nachstehende

 

Anfrage

 

1.    Wie viele Beschwerden sind im BMSGPK im Zusammenhang mit Postdienstleistern seit dem 1. Jänner 2020 eingegangen?

2.    Gegen welche Postdienstleister haben sich diese Beschwerden gerichtet?

3.    Welche konkreten Beschwerdethemen wurden im Zusammenhang mit den Postdienstleistern vorgebracht?

4.    Welche Maßnahmen setzt das BMSGPK als Ressort bzw. in Kooperation mit anderen Bundesministerien, um eine Verbesserung des Verbraucherschutzes gegenüber Postdienstleistern durchzusetzen?



[1] https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20240306_OTS0027/versandhandel-ak-konsumentenschuetzer-warnen-vor-risiken-bei-abstellgenehmigungen