18187/J XXVII. GP

Eingelangt am 21.03.2024
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Anfrage

 

der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Umsetzung der Ermittlungs- und Beschwerdestelle zur Aufklärung von Misshandlungsvorwürfen gegen Polizeibedienstete

 

Am 22. Jänner 2024 nahm die neue Ermittlungs- und Beschwerdestelle Polizeigewalt (EBM) ihre Tätigkeit auf. Sie ist für die jährlich rund 300 gemeldeten Beschwerden wegen Polizeigewalt und den Schusswaffengebrauch von Polizeibeamt:innen zuständig. Bisher wurde diese Aufgabe von den Landespolizeidirektionen übernommen, die nunmehr bloß für strafrechtliche Vorwürfe anderer Art gegen Polizist:innen zuständig bleibt. Wesentliches Ziel der Novelle sei laut Innenminister Karner, das ohnehin vorhandene Vertrauen in die Exekutive weiter zu stärken.1

Im Vorfeld gab es starke Kritik an der Ausgestaltung derselben, weil die neue Behörde im Innenministerium angesiedelt ist, nämlich beim Bundesamt für Korruptionsprävention und -bekämpfung (BAK); die Leitung der neuen Stelle hat der ehemalige Direktor des BAK inne.2 Auch wir NEOS sehen dadurch die Unabhängigkeit nicht ausreichend sichergestellt.3

Um diese Kritik zu entschärfen, wurde ein Beirat als „qualitätssicherndes Beratungsorgan“ eingerichtet. Er soll laut BMI nicht in Ermittlungen eingreifen. Mitglieder des Beirats sind unter anderem Vertreter:innen von NGOs wie ZARA, Amnesty International und SOS Mitmensch sowie Jurist:innen. Den Vorsitz führt der frühere Senatspräsident des Verwaltungsgerichtshofs.4

Die systemische Kritik bleibt aufrecht, die Tätigkeit der EBM ist daher mit Argusaugen zu beobachten.

 

Quellen:

1https://www.derstandard.at/story/3000000203596/neue-beschwerdestelle-gegen-polizeigewalt-startet

2https://www.kleinezeitung.at/oesterreich/18020057/neue-beschwerdestelle-soll-faelle-von-mutmasslicher-polizeigewalt-unter

3https://www.parlament.gv.at/aktuelles/pk/jahr_2023/pk0808

4https://orf.at/stories/3346390/

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

 

  1. Wie viele Fälle wurden bereits bei der EBM seit Tätigkeitsbeginn gemeldet?
    1. Mit welchem Inhalt?
  1. Wie sieht die Organisationsstruktur der EBM aus?
    1. Wie viele Abteilungen sind in der EBM eingegliedert?
  1. Wie oft hat der Beirat bereits seit Tätigkeitsbeginn getagt?
    1. Sind regelmäßige Tagungen geplant?

                                          i.    Wenn ja, in welchem zeitlichen Abstand?

  1. Laut BMI sei die EBM zu 80 Prozent personell besetzt (Stand: 22.01.2024): Welche Posten sind noch vakant und warum?
  2. Wie viele Planstellen sind für die EBM vorgesehen?
    1. Wie viele Planstellen sind derzeit unbesetzt?
  1. Wie viele Vollbeschäftigungsäquivalente bestehen derzeit in der EBM?
  2. Wie viele Mitarbeiter:innen sind in der EBM insgesamt tätig?
    1. Wie viele davon waren zuvor schon im BMI tätig?

                                          i.    Wie viele davon wiederum im BAK?

    1. Wie hoch ist der Frauenanteil?
  1. Wurden bereits Weisungen an die EBM von Seiten des Innenministers erteilt?
    1. Wenn ja, wie viele?
    2. Wenn ja, mit welchem Inhalt?
    3. Wenn ja, wurden diese dem Beirat zur Kenntnis gebracht?
  1. Ist der Beirat bereits vollständig besetzt?
    1. Falls nein, warum nicht?
    2. Falls nein, bis wann wird er vollständig besetzt sein?
  1. Wurde der Beirat bereits tätig?
    1. Wenn ja, aus eigenem und/oder über Ersuchen des Bundesministers für Inneres oder des Direktors?
    2. Wenn ja, warum wurde er tätig?
  1. Ist der Direktor sowie der Leiter der Ermittlungs- und Beschwerdestelle Misshandlungsvorwürfe dem Beirat bereits für ein Gespräch zur Verfügung gestanden?
    1. Falls ja, was war der Inhalt des Gesprächs?
    2. Falls nein, wann ist dieses verpflichtende Gespräch geplant?
  1. Hat der Beirat bereits Empfehlungen ausgesprochen?
    1. Wenn ja, welche?
  1. Hat der Beirat bereits einen Bericht erstattet?
    1. Wenn ja, wann?
    2. Wenn ja, wann wird er dem Innenausschuss vorgelegt?
  1. Wen haben die in § 9a Abs. 5 BAK-G genannten Personen bzw. Gremien jeweils vorgeschlagen (bitte um genaue Auflistung)?
    1. Wurde dabei von allen in § 9a Abs. 5 BAK-G genannten Personen bzw. Gremien vom Vorschlagsrecht Gebrauch gemacht?

                                          i.    Falls nein, warum nicht?

    1. Wurde den Vorschlägen der in § 9a Abs. 5 BAK-G genannten Personen bzw. Gremien hinsichtlich der Besetzung des Beirats entsprochen?

                                          i.    Wenn nein, warum nicht?

  1. Wurden Mitglieder des Beirats bereits vorzeitig von Ihnen abberufen?
    1. Wenn ja, mit welcher Begründung?
  1. Gem. § 9c Abs. 2 BAK-G ist das Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung verpflichtet, den Beirat bei seiner Tätigkeit zu unterstützen. Wie manifestiert sich diese Unterstützung in der Praxis?
    1. Welche konkreten Unterstützungstätigkeiten wurden bereits geleistet?