18188/J XXVII. GP
Eingelangt am 21.03.2024
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Anfrage
der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak‚ MA, Kolleginnen und Kollegen
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend Auslieferung Boris Mazo
Boris Mazo, russischer Staatsbürger, war
ab August 2012 im russischen Kulturministerium als stellvertretender Leiter der
Abteilung für Vermögensverwaltung und Investitionspolitik und ab
März 2013 als Leiter dieser Abteilung tätig. Aufgrund eines
Verdachtes, dass Boris Mazo in seiner Funktion gemeinsam mit anderen Personen
im Zeitraum zwischen August 2012 bis Marz 2013 Staatsgelder im Betrag von umgerechnet
€ 2.474.000,00 veruntreut hat, wurde er am 16. März 2016 in Russland
verhaftet. Er wurde daraufhin zu einer Freiheitsstrafe von 1,5 Jahren sowie zu
einer Geldstrafe von 250.000 Rubel (entspricht ca. 3390 Euro) verurteilt und
hat seine Strafen gänzlich verbüßt.
Am 25. Februar 2018 war Boris Mazo für eine medizinische Behandlung nach
Österreich eingereist. Im Mai 2018 haben die russischen Behörden ein
weiteres Strafverfahren gegen Boris Mazo eingeleitet und beschuldigten ihn der
Veruntreuung weiterer 450 Millionen Rubel im Zuge von Bau- und Montagearbeiten
der Eremitage St. Petersburg.
Am 7. Dezember 2018 ersuchte die Generalstaatsanwaltschaft der Russischen
Föderation die Auslieferung des Betroffenen zur Strafverfolgung wegen der
Straftat des Betrugs, welche mit Beschluss vom 15.10.2019 vom Landesgericht
Wien als zulässig erklärt wurde, was letztendlich in einer
Festnahmeanordnung am 18. Februar 2021 mündete. Rechtsmittel von Boris
Mazo sowie zahlreiche Anträge auf Hemmung der Durchführung der
Auslieferung blieben erfolglos. Bei der Einschätzung der Sicherheitslage
in Russland wird in den Gerichtsurteilen häufig auf diplomatische
Zusicherungen verwiesen. Parallel dazu ersuchten auch die spanischen
Behörden um Auslieferung von Boris Mazo aufgrund von Geldwäscherei von
in Russland veruntreuten Geldern. Die Auslieferung nach Spanien wurde jedoch
nicht bewilligt.
Am 23. Mai 2018, nachdem Boris Mazo von dem erneuten Strafverfahren der
russischen Behörden gegen ihn erfahren hat, beantragte er in
Österreich Asyl. Er brachte vor, politisch verfolgt zu sein und im Falle
einer Rückkehr der Folter und unmenschlicher Behandlung iSd Art. 3 der
Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) ausgesetzt zu sein.
Zusätzlich wurde in Russland eine Verfassungsänderung
durchgeführt, welche vorsieht, dass Gerichtsurteile einschließlich
europäischer Gerichtsurteile nicht mehr umzusetzen sind, wenn sie
russischen Interessen widersprechen.
Bereits kurz nach der Festnahme im Februar 2021, begann Russland bereits am 25. März 2021 Druck auf das BMJ zu machen, Mazo auszuliefern, woraufhin dieser nach Russland ausgeliefert wurde und es am 12.8.2021 zu einer Verhandlung über die Verlängerung der U-Haft in Moskau kam. Das Gericht gab dem Antrag der Staatsanwaltschaft statt, dem Antrag von Mazos Verteidiger, die U-Haft in Hausarrest umzuwandeln, weil dieser an Protastatakrebs, Diabetes und Depressionen leide, nicht. Bei einem der wenigen Haftbesuche (diese werden oft kurzfristig ohne Angaben von Gründen abgesagt/unterbunden) von Vertretern der Österreichischen Botschaft am 15. Februar 2022 bestätigte sich der schlechte Gesundheitszustand Mazos abermals.
Am 2. Mai 2022 erklärte das LG Wien das
Auslieferungsersuchen Russlands als unzulässig. Am 22. Februar 2023 hob
sogar das OLG die ursprüngliche Entscheidung der Auslieferung auf, weil
Garantien nicht eingehalten wurden. Eine angestrebte Rückauslieferung
wurde von Russland, wie zu erwarten, abgelehnt.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
i. Wenn ja, in welcher Art von Haft befindet sich Mazo aktuell? (Strafhaft, U-Haft, Arbeitslager etc..)
ii. In welchem Gefängnis verbüßt Mazo die Haft?