18202/J XXVII. GP

Eingelangt am 21.03.2024
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Anfrage

 

des Abgeordneten Kai Jan Krainer,
Genossinnen und Genossen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Änderung der Pensionsordnungen der OeNB

 

Sehr geehrter Herr Finanzminister!

Im Oktober 2023 wurde von den Abgeordneten Gabriel Obernosterer, Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA, Kolleginnen und Kollegen ein Antrag (3657/A) eingebracht, mit welchem ua. die Pensionsordnungen der OeNB geändert werden. In weiterer Folge wurde zur zweiten Lesung ein Abänderungsantrag derselben Antragsteller eingebracht.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

ANFRAGE

ln der Begründung des Abänderungsantrags (AA-349 XXVII.GP) werden die finanziellen Auswirkungen wie folgt angegeben: „Auf Ebene der OeNB würden die Zahlungen aus dem Schlusspensionskassenbeitrag nominell 266,8 Mio. betragen und sich unter Berücksichtigung der wesentlichen Parameter dieser Novelle nominell um 75,9 Mio. reduzieren. Da diese Zahlungen teilweise in weiter Zukunft liegen, sind Abzinsungen auf den Barwert vorzunehmen: Bei 1,7%-iger Abzinsung liegen die Werte bei 210,8 Mio. bzw. 59,6 Mio, bei 3%-iger Abzinsung bei 177,2 Mio. bzw. 49,8 Mio. (alle Werte sind pensions- und versicherungsmathematisch berechnet).“

(1) Woher stammen diese Zahlen? Wer hat sie berechnet bzw. die Berechnung in Auftrag gegeben? Wurden die Zahlen an das BMF übermittelt, wenn „ja“ wie und von wem? Wie vertrauenswürdig sind diese Zahlen? Wurden diese Zahlen von der OeNB kontrolliert, berechnet, übermittelt oder bestätigt?

 

ln Abs 9 wird normiert: „Das in den Dienstbestimmungen lll der österreichischen Nationalbank geregelte Sterbequartal gebührt nicht, sofern ein Ableben nach dem Zeitpunkt der Beendigung des Dienstverhältnisses zur Oesterreichischen Nationalbank eintritt.“

(2) Werden damit auch die Dienstbestimmungen lll geändert? Liegen diese Bestimmungen dem BMF vor? Kann man vertrauen, dass diese Bestimmungen auf die man sich bezieht korrekt, also echt sind? Woher stammen diese? Wie wurden Sie übermittelt und von wem? Hat die OeNB diese übermittelt oder die Echtheit bestätigt?

 

Der Gesetzesantrag ändert in §1 a sehr detailliert die Betriebsvereinbarung für Mitarbeiter des Dienstrecht lll.

(3) Wie sicher ist es, dass diese Regelungen sich passend in die aktuell gültige Betriebsvereinbarung einfügen? Liegt diese dem BMF vor und ist die Echtheit sichergestellt? Wurde diese an das BMF übermittelt? Wurde diese von der OeNB übermittelt oder die Echtheit von der OeNB bestätigt? Wie und von wem wurde sie übermittelt?

 

Zum AUA-Betriebspensions-Änderungsgesetz: Mit dem Gesetz wird in Iaufende Pensionszusagen eines Aktien-Unternehmens eingegriffen. Begünstigte dieses Gesetzes sind somit nicht die Allgemeinheit, sondern die Aktionäre, etwa der Hauptaktionär Lufthansa. Der Gesetzeseingriff ist insbesondere vor dem Hintergrund eines hunderte Millionen Euro Zuschusses der Republik Österreich an die Lufthansa aus den Vorjahren kritisch zu sehen.

(4) Gab es in der Vergangenheit irgendwelche Absprachen mit der Lufthansa über ein Gesetz zu Pensionskürzungen von AUA Pensionist:innen?

(5) Haben Sie mit dem damaligen Chefverhandler des Millionenzuschusses für die AUA Thomas Schmid ein Gespräch dazu geführt?

(6) Gibt es einen nicht-öffentlichen Sideletter bzw. mündliche Vereinbarung zum AUA-Lufthansa Deal, in dessen Zuge die Republik mehrere hundert Millionen Euro verloren hat?

(7) Wie viele Millionen Euro erspart sich die Republik Österreich durch das Gesetz, das in betriebliche Pensionsregelungen eingreift, in den nächsten 10 Jahren?

(8) Wie viele Millionen Euro erspart sich die AUA sowie dessen Mutterunternehmen Lufthansa durch dieses Gesetz in den nächsten 10 Jahren?