18204/J XXVII. GP

Eingelangt am 21.03.2024
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Anfrage

 

der Abgeordneten Sabine Schatz, Genossinnen und Genossen,

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend Schändungen von Gedenkstätten in Österreich im Jahr 2023

 

Gedenkstätten, Mahnorte oder Gedenksteine sind stichbare Zeichen für die Verantwortung der Republik Österreich, die sich aus der Vergangenheit ergibt. Sie arbeiten gegen das Vergessen der Gräueltaten der Nationalsozialistischen und erinnern an jene, die aus antisemitischen, politischen, rassistischen, religiösen, weltanschaulichen und anderen Gründen wie der sexuellen Orientierung Opfer der NS-Justiz, Opfer von »Euthanasie«-Mordaktionen, Opfer der Vernichtung, der Lagerhaft und/oder Zwangsarbeit wurden. Sie erinnern an jene, die Widerstand und Verweigerung leisteten und sie mahnen ein aktives Einschreiten gegen Ideologien der Ungleichheiten auch im Heute ein. Gedenkstätten, Mahnorte und Gedenksteine sind wichtige Elemente der politischen Bildungsarbeit, geben Denkanstöße und Reflexionsimpulse.

 

Zwischen 2013 und 2021 kam es zu mehr als 100 Schändungen von Gedenksteinen/ Denkmälern/ Mahnorten für Opfer des Nationalsozialismus, des Faschismus und des Holocaust in Österreich. [1] Auch die Gedenkstätte Mauthausen wurde seit dem 1. Jänner 2013 mehrfach geschändet. [2] Die hohe Anzahl an rechtsextremen Schändungen von Gedenkstätten zeigt, dass das nicht bloß seltene Ausnahmen sind.

 

Die unterfertigten Abgeordneten richten an die Bundeministerin für Justiz folgende

 

Anfrage

 

1.      Wegen wie vieler Schändungen von Gedenksteinen/Denkmälern/Mahnhorten für Opfer des Nationalsozialismus, des Faschismus und des Holocaust wurden im Jahr 2023 Ermittlungsverfahren eröffnet? (aufgelistet nach Denkmal, Monat des Vorfalls, Bundesland, Ermittlungszeitraum)

2.      Wie viele Verfahren wegen vorgefallener Schändungen endeten mit einem (Teil)Schuldspruch im Jahr 2023? (aufgeschlüsselt nach Bundesländern und Geschlecht)

a. Wie viele Verfahren wurden diversionell erledigt? (aufgeschlüsselt nach Bundesländern und Geschlecht)?

b. Wie viele Verfahren wurden ohne Urteil eingestellt (aufgeschlüsselt nach Bundesländern und Geschlecht)?

c. Was sind die häufigsten drei Gründe für Einstellungen von Verfahren, die in den genannten Fällen geführt werden (nach Häufigkeit sortiert)?

3.      Wie viele der 2023 vorgefallenen Schändungen von Gedenksteinen/Denkmälern/Mahnhorten für Opfer des Nationalsozialismus, des Faschismus und des Holocaust werden von Ihrem Ressort als „mit rechtsextremistischem[3] Hintergrund“ entsprechend der Einstufung von Straftaten im Verfassungsschutzbericht kategorisiert?

4.      Gegen wie viele Beschuldigte wurde im Jahr 2023 wegen Schändungen von Gedenksteinen/ Denkmälern/ Mahnorten für Opfer des Nationalsozialismus, des Faschismus und des Holocausts in Österreich ermittelt? (aufgelistet nach Denkmal, Bundesland, Jahr, Ermittlungszeitraum, Geschlecht)

5.      In wie vielen der 2023 geführten Ermittlungen wegen Schändungen von Gedenksteinen/ Denkmälern/ Mahnorten für Opfer des Nationalsozialismus, des Faschismus und des Holocausts in Österreich konnte ein oder mehrere konkrete Verdächtige ermittelt werden?

 



[1] Online verfügbar unter: https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVI/AB/AB_01783/imfname_723569.pdf, abgerufen am 14.02.2022 vgl. www.parlament.gv.at/dokument/XXVII/AB/9591/imfname_1438092.pdf, abgerufen am 18.01.2023

[2] Online verfügbar unter: https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/AB/AB_00560/imfname_786887.pdf, abgerufen am 14.02.2022

[3] vgl. die Definition aus dem Verfassungsschutzbericht 2021: „Der Begriff Rechtsextremismus wird als Sammelbezeichnung für politische Überzeugungen und Bestrebungen angesehen, welche von Fremdenfeindlichkeit, Rassismus, Antiislamismus und Antisemitismus geprägt sind und daher mit Inkaufnahme beziehungsweise Duldung von Gewalt erreicht werden sollen. Die demokratische Rechtsordnung und die pluralistischen Gesellschaftsauffassungen werden abgelehnt. In seiner äußersten Steigerungsform kann sich Rechtsextremismus bis hin zum Rechts-Terrorismus steigern, um systematisch gegen politische Gegner, Opfergruppen rechtsextremistischer Weltanschauungen und staatliche Institutionen beziehungsweise ihre Repräsentantinnen und Repräsentanten vorzugehen.“, https://www.dsn.gv.at/501/files/VSB/VSB_2021_Webversion_BF.pdf, S.20, abgerufen am 21.03.2024