18208/J XXVII. GP

Eingelangt am 21.03.2024
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Hannes Amesbauer

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Rechtskräftig negative Asylbescheide

 

 

Nachdem offenbar keinerlei Informationen darüber vorliegen, wie viele Asylwerber und Asylberechtigte sich unabhängig vom Bezug der Grundversorgung tatsächlich in Österreich aufhalten,[1] ergeben sich ergänzende Folgefragen.

 

Laut Asylstatistik wurden im Jahr 2023 insgesamt 118.116 rechtskräftige Entscheidungen getroffen, davon 26.550 positiv und 60.513 negativ. Gegliedert nach Art der Entscheidung teilen sich die rechtskräftig negativen Entscheidungen wie folgt auf: Asylentscheidungen 26.314, Entscheidungen Subsidiärer Schutz 13.855, Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen (Personen mit Asylantrag) 14.567, Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen (Personen ohne Asylantrag) 5.777. Hinsichtlich der 31.000 „sonstigen Entscheidungen“ wird erläutert, dass diese „Gegenstandslosigkeit und Zurückziehung“, „Aussetzung“ und „Einstellung“ beinhalten. Auch hier ist nicht klar, wie viele Fremde sich noch im Land aufhalten.

 

Auffällig ist, dass unter den rechtkräftig negativen Asylverfahrensentscheidungen beispielsweise sehr viele Afghanen oder auch Syrer sind.[2] Dem gegenüber steht aber, dass beispielsweise Afghanen und Syrer weder bei den Abschiebungen noch bei den freiwilligen Ausreisen prominent in den Statistiken aufscheinen. Auch bei den Überstellungen nach der Dublin-III Verordnung schienen lediglich 76 Syrer und 55 Afghanen im ersten Halbjahr 2023 auf.[3]

 

 

In diesem Zusammenhang stellt der unterfertigte Abgeordnete an den Bundesminister für Inneres folgende


 

Anfrage

 

1.    Wie viele Personen mit einer rechtskräftig negativen Entscheidung waren jeweils zu den Stichtagen 1.11.2023, 1.1.2024 sowie 1.3.2024 – gegliedert nach Art der Entscheidung sowie Nationalitäten – in Österreich aufhältig?

 

2.    Von wie vielen Personen mit einer sonstigen Entscheidung weiß man jeweils zu den Stichtagen 1.11.2023, 1.1.2024 sowie 1.3.2024 – gegliedert nach Art der Entscheidung sowie Nationalitäten –, dass sie in Österreich aufhältig waren?

 

3.    Wie viele Personen befanden sich jeweils zu den Stichtagen 1.11.2023, 1.1.2024 sowie 1.3.2024 – gegliedert nach Nationalitäten – in Schubhaft?

 

4.    Bei wie vielen Personen in Schubhaft wurde eine zwangsweise Außerlandesbringung effektuiert?

 

5.    Wie viele Personen mit einer rechtskräftig negativen Entscheidung wurden – gegliedert nach Art der Entscheidung sowie Nationalitäten – im Jahr 2023 aufgefordert auszureisen?

 

6.    Wie viele Personen mit einer rechtskräftig negativen Entscheidung wurden – gegliedert nach Art der Entscheidung sowie Nationalitäten – im Jahr 2023 zwangsweise außer Landes gebracht?

 

7.    Wie viele Personen mit einer rechtskräftig negativen Entscheidung sind – gegliedert nach Art der Entscheidung sowie Nationalitäten – im Jahr 2023 freiwillig ausgereist?

 

8.    Wie vielen Personen, aufgegliedert nach Nationalitäten, wurde eine finanzielle Starthilfe im Zuge der Rückkehrhilfe gewährt?

 

9.    Wie hoch sind die Ausgaben der finanziellen Starthilfe, aufgegliedert nach Herkunftsländern, insgesamt?

 



[1] 15625/AB vom 14.11.2023 zu 16128/J (XXVII. GP)

[2] https://www.bmi.gv.at/301/Statistiken/files/2023/Asylstatistik_Dezember_2023.pdf

[3] 15268/AB vom 08.09.2023 zu 15772/J (XXVII. GP)