18216/J XXVII. GP
Eingelangt am 21.03.2024
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ANFRAGE
der Abgeordneten Rosa Ecker, MBA
an die Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien
betreffend Daten zu Familienbeihilfe und anderen Familienleistungen sowie gemäß den EU-Verordnungen 883/2004 für das Jahr 2023
Die Familienbeihilfe wird monatlich für ein Kind bezahlt, das in Österreich wohnhaft ist. Gemäß den EU-Verordnungen 883/2004 und 987/2009 muss Österreich vor allem gemäß Art 68 der EU-VO 883/2004 die Familienbeihilfe auch für Kinder bezahlen, die nicht in Österreich wohnhaft sind, wenn die Staaten Vertragspartner der beiden Verordnungen sind.
Ist Österreich gemäß Art 68 der EU-VO 883/2004 vorrangig zuständig, ist die Familienbeihilfe in voller Höhe zu bezahlen. Ist Österreich nachrangig zuständig, muss Österreich einen Unterschiedsbetrag bezahlen, wenn die Familienleistung des vorrangig zuständigen Staats niedriger ist als die Familienbeihilfe.
Ist Österreich nachrangig zuständig und lebt das Kind nicht in Österreich wird der Unterschiedsbetrag als „Differenzzahlung“ bezeichnet. Lebt allerdings das Kind in Österreich und ist Österreich dennoch nachrangig zuständig, so spricht man von der sogenannten „Ausgleichszahlung“.
Ausgleichszahlung und Differenzzahlung entsprechen der Familienbeihilfe abzüglich der Leistung, die der vorrangig zuständige Staat zu bezahlen hat. Besteht im vorrangig zuständigen Staat kein Anspruch auf eine Familienleistung, etwa, weil Eltern zu viel verdienen, so entspricht der Unterschiedsbetrag, den Österreich bezahlen muss, der vollen Höhe der Familienbeihilfe.
In diesem Zusammenhang richtet die unterfertigte Abgeordnete an die Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien nachstehende
Anfrage
1. Wie hoch ist die gesamte Summe an Familienleistungen, die Österreich im Jahr 2023 ausbezahlt hat? (Daten zur Familienbeihilfe samt Kinderabsetzbetrag, Schulstartgeld, erhöhte Familienbeihilfe sowie Mehrkindzuschlag)
2. Wieviel davon wurde für Fälle bezahlt, bei denen das Kind 12 Monate und somit das ganze Jahr 2023 in Österreich wohnhaft war?
3. Für wie viele dieser Kinder wurde die erhöhte Familienbeihilfe bezahlt und wie hoch waren die Kosten?
4. Wieviel an Familienbeihilfe, Kinderabsetzbetrag, Mehrkindzuschlag, Schulstartgeld und erhöhte Familienbeihilfe wurde im Jahr 2023 aufgeschlüsselt an Fälle bezahlt, bei denen das Kind weniger als 12 Monate in Österreich wohnhaft war?
5. Für wie viele Fälle von in Österreich wohnhafter Kinder musste Österreich im Jahr 2023 als nachrangig zuständiger Staat die Ausgleichszahlungen von Familienbeihilfe, Kinderabsetzbetrag, Mehrkindzuschlag und erhöhte Familienbeihilfe bezahlen?
6. Wie viele Fälle gab es jeweils pro Staat, weshalb eine Ausgleichszulage zu bezahlen war?
7. Wie hoch sind die Kosten der Ausgleichszulage getrennt nach Staaten, mit denen es einen grenzüberschreitenden Sachverhalt gab?
8. Wie hoch ist die gesamte Summe an Familienbeihilfe samt Kinderabsetz-betrag sowie Mehrkindzuschlag, erhöhte Familienbeihilfe etc, die Österreich im Jahr 2023 für Fälle bezahlt hat, bei denen das Kind nicht in Österreich wohnhaft war?
9. Bei wie vielen dieser Kinder war Österreich vorrangig zuständig?
10. Wie hoch waren die Kosten jeweils getrennt nach Familienleistung?
11. Wie viele Kinder waren in welchen Staaten wohnhaft?
12. Bei wie vielen Kindern war Österreich im Jahr 2023 nachrangig zuständig?
13. Wie hoch waren die Kosten der Differenzzahlungen jeweils getrennt nach Familienleistung?
14. Wie viele Kinder, für die Österreich nachrangig zuständig war, waren aufgeschlüsselt nach Staaten wohnhaft?
15. Wie viele der in Österreich wohnhaften Kinder, für die im Jahr 2023 Familienleistungen bezahlt wurden, waren österreichische Staatsbürger?
16. Wie viele in Österreich wohnhafte Kinder, für die im Jahr 2023 Familienleistungen bezahlt wurden, hatten eine andere Staatsbürgerschaft?
17. Welche Staatsangehörigkeit hatten die Kinder jeweils aufgeschlüsselt nach Anzahl?
18. Wie viele Kinder waren staatenlos?
19. Bei wie vielen Kindern bzw. den jeweiligen Familienbeihilfebeziehern lag eine Asylberechtigung vor?
20. Welche Staatsangehörigkeit hatten diese Kinder?