18218/J XXVII. GP

Eingelangt am 21.03.2024
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Rosa Ecker, MBA

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend Streitigkeiten über Pflegegeldleistungen vor dem Arbeits- und

Sozialgericht – Daten 2023

 

 

Wenn Pflegefälle mit der Einstufung ihrer Pflegestufe nicht einverstanden sind, besteht die Möglichkeit einer Klage vor dem Arbeits- und Sozialgericht.

 

Die für Arbeit und Soziales zuständigen Gerichte sind für Streitigkeiten bei Pflegegeldleistungen zuständig. Der Antrag auf Pflegegeld kann beim jeweiligen Pensionsversicherungsträger eingebracht werden. In weiterer Folge erfolgt ein Hausbesuch durch einen Arzt beziehungsweise eine Ärztin oder in manchen Fällen durch eine diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegeperson, um den Pflegebedarf festzustellen. Der pflegebedürftige Mensch hat das Recht, bei der Begutachtung eine Vertrauensperson beizuziehen, die Angaben zur konkreten Pflegesituation machen kann. Auf Grundlage dieses Gutachtens entscheidet die zuständige Stelle über die Zuordnung zu einer Pflegegeldstufe mittels Bescheids. Gegen diesen Bescheid kann Klage beim zuständigen Arbeits- und Sozialgericht eingebracht werden. Ein allfälliges Pflegegeld wird rückwirkend ab dem auf die Antragstellung folgenden Monat ausbezahlt.

 

 

In diesem Zusammenhang richtet die unterfertigte Abgeordnete an die   Bundesministerin für Justiz nachstehende

 

Anfrage

 

1.    Wie viele Klagen in Sachen Überprüfung des Pflegegrades wurden bei den zuständigen Sozialgerichten im Jahr 2023 eingebracht? (Bitte um Aufschlüsselung nach Bundesland)

2.    Wie viele Verfahren diesbezüglich waren im Jahr 2023 anhängig? (Bitte um Aufschlüsselung nach Bundesland?)

3.    Wie viele Verfahren wurden im Jahr 2023 abgeschlossen? (Bitte um Aufschlüsselung nach Bundesland)

4.    Wie lange dauern im Durchschnitt Verfahren zur Überprüfung des Pflegegrades? (Bitte um Aufschlüsselung nach Bundesland)

5.    Wie viele Verfahren wurden im Jahr 2023 beendet, deren Verfahrensdauer über ein Jahr betrug? (Bitte um Aufschlüsselung nach Bundesländern.)

6.    Wie viele Fälle gab es 2023, bei denen die Verfahrensdauer maximal ein halbes Jahr betrug? (Bitte um Aufschlüsselung nach Bundesländern.)

7.    Wie viele Klagen wurden im laufenden Jahr eingebracht? (Bitte um Aufschlüsselung nach Bundesländern.)

8.    Sind Ihrem Ressort Fälle bekannt, in denen es zu Verfahrensverzögerungen aufgrund Ressourcenmangels (Personal etc.) kam?

a.    Wenn ja, was verursachte die Verzögerungen?

b.    Wenn ja, was wird von Ihrem Ministerium gegen das Auftreten dieser Verzögerungen unternommen?

9.    Auf wie viele Gutachter können die Sozialgerichte aktuell zugreifen? (Bitte um Aufschlüsselung nach Bundesländern.)

10. Ist an eine Aufstockung der Ressourcen bzw. Gutachter gedacht?

a.    Wenn ja, wie sehen die Aufstockungspläne im Detail aus?

b.    Wenn ja, wann kann mit der konkreten Umsetzung gerechnet werden?

11. Gibt es mittlerweile Aufzeichnungen, in wie vielen Fällen es zu Klageabweisungen in den letzten drei Jahren durch die zuständigen Sozialgerichte kam? (ggf. bitte um Aufschlüsselung nach Bundesländern)

12. Gibt es mittlerweile Aufzeichnungen, wie viele Verfahren in den letzten drei Jahren geführt wurden, obwohl die pflegebedürftige Person bereits verstorben war? (ggf. bitte um Aufschlüsselung nach Bundesländern)