18221/J XXVII. GP
Eingelangt am 21.03.2024
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ANFRAGE
der Abgeordneten Rosa Ecker, MBA
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Verleihung von Staatsbürgerschaften nach § 10 Abs. 6 StbG
Die österreichische Staatsbürgerschaft kann im besonderen Interesse der Republik gem. § 10 Abs. 6 StbG verliehen werden. Bei dieser Art der Verleihung entfallen die üblichen Voraussetzungen für den Erhalt der Staatsbürgerschaft. Dies ist nur möglich, wenn die Bundesregierung bestätigt, dass die Verleihung der Staatsbürgerschaft, wegen der vom Fremden bereits erbrachten und von ihm noch zu erwartenden außerordentlichen Leistungen im besonderen Interesse der Republik liegt.
Auf der Website des Bundesministeriums für Inneres steht bezüglich der Verleihung der Staatsbürgerschaft gem. § 10 Abs. 6 StbG außerdem, dass „eine Person keinesfalls ehrenhalber“ eingebürgert wird. Es werden folgende konkrete Interessenbereiche genannt, in denen außerordentliche Leistungen eine Verleihung der Staatsbürgerschaft gem. § 10 Abs. 6 StbG rechtfertigen: Wissenschaft, Wirtschaft, Sport und Kunst.[1]
In diesem Zusammenhang richtet die unterfertigte Abgeordnete an den Bundesminister für Inneres nachstehende
Anfrage
1. Wie viele Staatsbürgerschaften wurden im besonderen Interesse der Republik gemäß § 10 Abs. 6 StbG in den Jahren 2022 und 2023 verliehen?
2. Wie viele davon wurden jeweils aufgrund außerordentlicher Leistungen in den Bereichen Wissenschaft, Wirtschaft, Sport und Kunst?
3. Wie viele davon wurden aufgrund anderer Leistungen verliehen und aufgrund welcher Leistungen genau?