18227/J XXVII. GP

Eingelangt am 25.03.2024
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Hannes Amesbauer

an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie

betreffend Anspruchsberechtigte Drittstaatsangehörige für den Klimabonus

 

 

Der Klimabonus wird jährlich ausbezahlt und geht an alle Menschen, die ihren Hauptwohnsitz mindestens sechs Monate im Anspruchsjahr in Österreich haben: Erwachsene genauso wie Kinder – unabhängig von Herkunft und Staatsbürgerschaft. Nicht-österreichische Staatsbürger:innen benötigen einen rechtmäßigen Aufenthaltsstatus (gem KliBG §2).[1]

 

Die Prüfung der Anspruchsberechtigung für den Klimabonus falle nicht in den Zuständigkeitsbereich des Bundesministerium für Inneres, weshalb entsprechende Statistiken dort nicht geführt würden, teilte Innenminister Gerhard Karner in eine Anfragebeantwortung vom Jänner 2024 mit.[2]

 

 

In diesem Zusammenhang stellt der unterfertigte Abgeordnete an Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie folgende

 

Anfrage

 

1.    Wie viele Asylwerber waren im Jahr 2022 länger als sechs Monate in Österreich aufhältig und damit für den Klimabonus anspruchsberechtigt?

2.    Wie viele Asylberechtigte waren im Jahr 2022 länger als sechs Monate in Österreich auf damit für den Klimabonus anspruchsberechtigt?

3.    Wie viele subsidiär Schutzberechtigte waren im Jahr 2022 länger als sechs Monate in Österreich aufhältig und damit für den Klimabonus anspruchsberechtigt?

4.    Wie viele Geduldete waren im Jahr 2022 länger als sechs Monate in Österreich aufhältig und damit für den Klimabonus anspruchsberechtigt?

5.    Wie viele Personen mit einem Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen waren im Jahr 2022 länger als sechs Monate in Österreich aufhältig und damit für den Klimabonus anspruchsberechtigt?

 

6.    Wie viele Drittstaatsangehörige hatten insgesamt im Jahr 2022 – gegliedert nach Nationalitäten – laut ZMR länger als sechs Monate einen Hauptwohnsitz in Österreich und waren damit für den Klimabonus anspruchsberechtigt?

 

7.    Wie viele Asylwerber waren im Jahr 2023 länger als sechs Monate in Österreich aufhältig und damit für den Klimabonus anspruchsberechtigt?

8.    Wie viele Asylberechtigte waren im Jahr 2023 länger als sechs Monate in Österreich auf damit für den Klimabonus anspruchsberechtigt?

9.    Wie viele subsidiär Schutzberechtigte waren im Jahr 2023 länger als sechs Monate in Österreich aufhältig und damit für den Klimabonus anspruchsberechtigt?

10. Wie viele Geduldete waren im Jahr 2023 länger als sechs Monate in Österreich aufhältig und damit für den Klimabonus anspruchsberechtigt?

11. Wie viele Personen mit einem Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen waren im Jahr 2023 länger als sechs Monate in Österreich aufhältig und damit für den Klimabonus anspruchsberechtigt?

 

12. Wie viele Drittstaatsangehörige hatten insgesamt im Jahr 2023 – gegliedert nach Nationalitäten – laut ZMR länger als sechs Monate einen Hauptwohnsitz in Österreich und waren damit für den Klimabonus anspruchsberechtigt?

 



[1] https://www.klimabonus.gv.at/#a1

[2] 16508/AB vom 29.1.2024 zu 17039/J (XXVII. GP)