18228/J XXVII. GP

Eingelangt am 25.03.2024
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Anfrage

 

der Abgeordneten Fiona Fiedler, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Soziales‚ Gesundheit‚ Pflege und Konsumentenschutz

betreffend Unterstützungsmaßnahmen für pflegende Angehörige

 

Angehörige übernehmen in der Versorgung pflegebedürftiger, vorrangig älterer Menschen, einen großen Anteil ein. Oft einen übergebührlich großen, der diesen Angehörigen viel abverlangt, teilweise bis zur Reduktion von Arbeitsstunden. Wie groß diese Leistungen sind, sieht man an den Statistiken. Ganze 40 Prozent der Bezieher:innen von Pflegegeld nehmen keine strukturierten Pflegeleistungen in Anspruch und auch bei den verbleibenden 60 Prozent ist davon auszugehen, dass Angehörige einen Teil der Pflege- und Versorgungsaufgaben übernehmen (1).

Da dies aber eben nicht nur mit Zeit und Geld als Belastungen einhergeht, sondern auch emotionale Ressourcen und Kompetenzaufbau verlangt, wurden im Rahmen der Pflegereform Entlastungsmaßnahmen eingeführt. Finanziell wurde der Angehörigenbonus eingeführt, zur Unterstützung der Angehörigen wurden Angehörigengespräche ausgeweitet und die Kosten für Pflegekurse werden in Zukunft übernommen. So sollen Angehörige mehr Kompetenzen für diese Pflegeaufgaben erhalten, auch für die emotionale Arbeit wird davon eine Entlastung erhofft. Grundsätzlich scheint die Lösung gut. Bisherige Einblicke in das Pflegewesen zeigen aber immer wieder, dass die Datenlage oftmals schlecht ist und nur mangelhafte Rückschlüsse auf die Wirksamkeit von Maßnahmen möglich sind.

Aufgrund der großen Verantwortung, die pflegenden Angehörigen immer wieder überlassen wird, stellt sich also die Frage, ob diese Entlastungen überhaupt bei pflegenden Angehörigen ankommen und ob deren Nutzen nachvollziehbar ist.

 

  1. https://www.wifo.ac.at/jart/prj3/wifo/resources/person_dokument/person_dokument.jart?publikationsid=66284&mime_type=application/pdf

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

 

  1. Wie viele Personen zählen laut BMSGPK als pflegende Angehörige?
  2. Wie viele Personen zählen als solche nach § 21g Bundespflegegeldgesetz?
  3. Wie viele Personen haben darüber hinausgehend einen Angehörigenbonus nach § 21h beantragt?
  4. Wie viele Personen haben bereits einen Angehörigenbonus ausbezahlt bekommen? (Bitte um Aufschlüsselung nach Monaten)
  5. Wie viel wurde damit in Summe bereits als Angehörigenbonus ausbezahlt?
  6. Laut Budgetheft der UG 21 wurden 2021 2.446 Angehörigengespräche geführt. Ist nachvollziehbar, mit wie vielen Personen diese geführt wurden?
    1. Falls ja: Bitte um Aufschlüsselung der erreichten Personen seit Einführung 2017 nach Jahren.
    2. Falls nein:  Wie wird gezählt, wie viele Gespräche einzelne Angehörige bereits geführt haben?
  1. Wie viele Personen haben bisher ein, zwei, drei oder seit Änderung vier oder fünf Angehörigengespräche geführt? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahren)
  2. Wie wird erhoben, ob pflegende Angehörigen die Ergebnisse oder Erfahrung aus Angehörigengesprächen als Erleichterung empfinden?
    1. Falls dies erhoben wird: Welches Feedback gibt es durch Angehörige bisher bezüglich der Angehörigengespräche?
  1. Welche Summen stehen dem Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderungen jährlich zur Verfügung? (Bitte um Aufschlüsselung der vergangenen fünf Jahre)
  2. Ist definiert, welcher Anteil des Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderungen für Pflege zur Verfügung steht?
    1. Falls ja: Wie hoch ist dieser Anteil?
  1. Kurse für pflegende Angehörige gibt es über diverse Einrichtungen schon seit längerer Zeit. Ist dem BMSGPK bekannt, wie viele pflegende Angehörige solche Kurse in den vergangenen fünf Jahren besucht haben?
    1. Falls ja: Bitte um Angabe nach Jahren.
  1. Neu wurden Zuschüsse für diese Kurse als Entlastung eingeführt. Wurde durch das BMSGPK vor dieser Änderung erhoben, wie viele Kurse für pflegende Angehörige angeboten werden und wie viele kostenlos genutzt werden können?
    1. Falls ja: Wie verhielten sich kostenpflichtige und kostenfreie Kurse zu einander?
    2. Falls nein: Wie entstand die Idee eines Kostenzuschusses als Entlastungsmaßnahme?
    3. Wie wurde sichergestellt, dass früher kostenfreie Kurse durch diesen Zuschuss nun nicht kostenpflichtig geworden sind?
  1. Wie viele pflegende Angehörige haben seit Einführung dieser Abwicklung solche Weiterbildungskurse besucht? (Bitte um Aufschlüsselung nach Monaten)
  2. Können pflegende Angehörige diesen Kostenzuschuss auch bei mehrfachem Kursbesuch beantragen?
    1. Falls ja: Wie wird sichergestellt, dass die Kostengrenze von 200 Euro nicht überschritten wird?
    2. Falls nein: Wie wird bei Kursen mit niedrigeren Teilnahmegebühren sichergestellt, dass pflegende Angehörige ihr jährliches Kursbudget ausschöpfen können?
  1. Wie wird erhoben, ob pflegende Angehörigen die Erfahrungen aus Pflegekursen als Erleichterung empfinden?
  2. Falls dies erhoben wird: Welches Feedback gibt es durch Angehörige bisher bezüglich der Pflegekurse?