Eingelangt am 25.03.2024
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Anfrage
der Abgeordneten Fiona Fiedler, Kolleginnen
und Kollegen
an den Bundesminister für
Soziales‚ Gesundheit‚ Pflege und Konsumentenschutz
betreffend
Unterstützungsmaßnahmen für pflegende Angehörige
Angehörige übernehmen in der
Versorgung pflegebedürftiger, vorrangig älterer Menschen, einen
großen Anteil ein. Oft einen übergebührlich großen, der
diesen Angehörigen viel abverlangt, teilweise bis zur Reduktion von
Arbeitsstunden. Wie groß diese Leistungen sind, sieht man an den
Statistiken. Ganze 40 Prozent der Bezieher:innen von Pflegegeld nehmen keine
strukturierten Pflegeleistungen in Anspruch und auch bei den verbleibenden 60
Prozent ist davon auszugehen, dass Angehörige einen Teil der Pflege- und
Versorgungsaufgaben übernehmen (1).
Da dies aber eben nicht nur mit Zeit und Geld
als Belastungen einhergeht, sondern auch emotionale Ressourcen und
Kompetenzaufbau verlangt, wurden im Rahmen der Pflegereform
Entlastungsmaßnahmen eingeführt. Finanziell wurde der
Angehörigenbonus eingeführt, zur Unterstützung der
Angehörigen wurden Angehörigengespräche ausgeweitet und die
Kosten für Pflegekurse werden in Zukunft übernommen. So sollen
Angehörige mehr Kompetenzen für diese Pflegeaufgaben erhalten, auch
für die emotionale Arbeit wird davon eine Entlastung erhofft.
Grundsätzlich scheint die Lösung gut. Bisherige Einblicke in das
Pflegewesen zeigen aber immer wieder, dass die Datenlage oftmals schlecht ist
und nur mangelhafte Rückschlüsse auf die Wirksamkeit von
Maßnahmen möglich sind.
Aufgrund der großen Verantwortung, die
pflegenden Angehörigen immer wieder überlassen wird, stellt sich also
die Frage, ob diese Entlastungen überhaupt bei pflegenden Angehörigen
ankommen und ob deren Nutzen nachvollziehbar ist.
- https://www.wifo.ac.at/jart/prj3/wifo/resources/person_dokument/person_dokument.jart?publikationsid=66284&mime_type=application/pdf
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher
folgende
Anfrage:
- Wie viele Personen zählen laut BMSGPK
als pflegende Angehörige?
- Wie viele Personen zählen als solche
nach § 21g Bundespflegegeldgesetz?
- Wie viele Personen haben darüber hinausgehend
einen Angehörigenbonus nach § 21h beantragt?
- Wie viele Personen haben bereits einen
Angehörigenbonus ausbezahlt bekommen? (Bitte um Aufschlüsselung
nach Monaten)
- Wie viel wurde damit in Summe bereits als
Angehörigenbonus ausbezahlt?
- Laut Budgetheft der UG 21 wurden 2021 2.446
Angehörigengespräche geführt. Ist nachvollziehbar, mit wie
vielen Personen diese geführt wurden?
- Falls ja: Bitte um Aufschlüsselung der
erreichten Personen seit Einführung 2017 nach Jahren.
- Falls nein: Wie wird gezählt, wie
viele Gespräche einzelne Angehörige bereits geführt haben?
- Wie viele Personen haben bisher ein, zwei,
drei oder seit Änderung vier oder fünf
Angehörigengespräche geführt? (Bitte um
Aufschlüsselung nach Jahren)
- Wie wird erhoben, ob pflegende
Angehörigen die Ergebnisse oder Erfahrung aus
Angehörigengesprächen als Erleichterung empfinden?
- Falls dies erhoben wird: Welches Feedback
gibt es durch Angehörige bisher bezüglich der
Angehörigengespräche?
- Welche Summen stehen dem
Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderungen jährlich
zur Verfügung? (Bitte um Aufschlüsselung der vergangenen
fünf Jahre)
- Ist definiert, welcher Anteil des
Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderungen für
Pflege zur Verfügung steht?
- Falls ja: Wie hoch ist dieser Anteil?
- Kurse für pflegende Angehörige
gibt es über diverse Einrichtungen schon seit längerer Zeit. Ist
dem BMSGPK bekannt, wie viele pflegende Angehörige solche Kurse in
den vergangenen fünf Jahren besucht haben?
- Falls ja: Bitte um Angabe nach Jahren.
- Neu wurden Zuschüsse für diese
Kurse als Entlastung eingeführt. Wurde durch das BMSGPK vor dieser
Änderung erhoben, wie viele Kurse für pflegende Angehörige
angeboten werden und wie viele kostenlos genutzt werden können?
- Falls ja: Wie verhielten sich
kostenpflichtige und kostenfreie Kurse zu einander?
- Falls nein: Wie entstand die Idee eines
Kostenzuschusses als Entlastungsmaßnahme?
- Wie wurde sichergestellt, dass früher
kostenfreie Kurse durch diesen Zuschuss nun nicht kostenpflichtig
geworden sind?
- Wie viele pflegende Angehörige haben
seit Einführung dieser Abwicklung solche Weiterbildungskurse besucht?
(Bitte um Aufschlüsselung nach Monaten)
- Können pflegende Angehörige diesen
Kostenzuschuss auch bei mehrfachem Kursbesuch beantragen?
- Falls ja: Wie wird sichergestellt, dass die
Kostengrenze von 200 Euro nicht überschritten wird?
- Falls nein: Wie wird bei Kursen mit
niedrigeren Teilnahmegebühren sichergestellt, dass pflegende
Angehörige ihr jährliches Kursbudget ausschöpfen
können?
- Wie wird erhoben, ob pflegende
Angehörigen die Erfahrungen aus Pflegekursen als Erleichterung
empfinden?
- Falls dies erhoben wird: Welches Feedback
gibt es durch Angehörige bisher bezüglich der Pflegekurse?