18233/J XXVII. GP

Eingelangt am 26.03.2024
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Anfrage

der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend Gesetzeskonformes Vorgehen der Exekutive in politisch heiklen Fällen 

 

Die Wahrung der Rechtsstaatlichkeit durch Einhaltung der Gesetze bei der Durchführung strafrechtlicher Ermittlungen sind von fundamentaler Bedeutung - dies insbesondere bei Vorkommnissen, die potentiell das Interesse politischer Verantwortungsträger:innen mit Einflussmöglichkeit wecken. In einem Fall lassen Recherchen Sorge an der Gesetzeskonformität von Ermittlungshandlungen aufkommen (https://zackzack.at/2024/03/22/polizeifall-pilnacek-wir-wollen-handy-schluessel-und-computer). § 110 StPO besagt, dass die Sicherstellung unter anderem aus Beweisgründen zulässig ist. Gemäß Abs 2 ist die Sicherstellung von der Staatsanwaltschaft anzuordnen und von der Kriminalpolizei durchzuführen. Nur in bestimmten Fällen darf die Kriminalpolizei von sich aus Gegenstände sicherstellen. 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

 

  1. Welche Sicherstellungsmaßnahmen setzte welche Staatsanwaltschaft im Eigentum des Verstorbenen? 
    1. Wann wurde wo welche Maßnahme gegenüber welchen Gegenständen getroffen? 
  1. Welche Staatsanwaltschaft erließ zu jeweils welcher genannten Maßnahme die Anordnung zur Sicherstellung?
    1. Wann jeweils (inkl. Uhrzeit)?
  1. Wurden Sicherstellungsmaßnahmen durch die Exekutive getätigt, die nicht vonseiten einer Staatsanwaltschaft genehmigt waren? 
    1. Wenn ja, welche durch wen wann vorgenommen Maßnahme?
    2. Wenn ja, auf Basis welcher Rechtsgrundlage? 
    3. Wenn ja, warum? 
  1. Wurden Ermittlungsmaßnahmen durch die Exekutive getätigt, die nicht vonseiten einer Staatsanwaltschaft genehmigt waren?
    1. Wenn ja, welche durch wen wann vorgenommen Maßnahme?
    2. Wenn ja, auf Basis welcher Rechtsgrundlage? 
    3. Wenn ja, warum? 
  1. Wie wurde seit Bekanntwerden des Ablebens des ehemaligen Sektionschefs vonseiten welcher Staatsanwaltschaft vorgegangen? Bitte im Detail um chronologische Beschreibung der Maßnahmen, die vonseiten der Staatsanwaltschaft gesetzt wurden:
    1. Wann (inkl. Uhrzeit) setzte welche Staatsanwaltschaft welche Maßnahme? 
  1. Wann wurden Sie, Frau Ministerin, vom Sachverhalt informiert? 
    1. Durch wen?
    2. Wodurch war diese Person wann darüber informiert worden? 
    3. Welche Maßnahmen setzten Sie in der Folge bzw. gaben Sie wem gegenüber in Auftrag? 

                                          i.    Wann jeweils?

                                        ii.    Mit welchem wann vorliegenden Ergebnis?

  1. Hat eine Staatsanwaltschaft von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens in der Causa abgesehen iSd §35c StAG?
    1. Wenn ja, welche Staatsanwaltschaft und aus welchen Gründen?
    2. Wann wurde von welcher Staatsanwaltschaft eine Anfangsverdachtsprüfung durchgeführt?

                                          i.    Wann wurde diese, mit welchem Ergebnis beendet? 

  1. Kam es in der Causa zur Einstellung eines Ermittlungsverfahrens?
    1. Wenn ja, wurde die Einstellungsbegründung in der Ediktsdatei gemäß § 35a StAG veröffentlicht?

                                          i.    Wenn nein, warum nicht?