Eingelangt am 26.03.2024
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und
Kollegen
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend Gesetzeskonformes Vorgehen der Exekutive in
politisch heiklen Fällen
Die
Wahrung der Rechtsstaatlichkeit durch Einhaltung der Gesetze bei der
Durchführung strafrechtlicher Ermittlungen sind von fundamentaler
Bedeutung - dies insbesondere bei Vorkommnissen, die potentiell das Interesse
politischer Verantwortungsträger:innen mit Einflussmöglichkeit
wecken. In einem Fall lassen Recherchen Sorge an der Gesetzeskonformität von
Ermittlungshandlungen aufkommen (https://zackzack.at/2024/03/22/polizeifall-pilnacek-wir-wollen-handy-schluessel-und-computer).
§ 110 StPO besagt, dass die Sicherstellung unter anderem aus
Beweisgründen zulässig ist. Gemäß Abs 2 ist die
Sicherstellung von der Staatsanwaltschaft anzuordnen und von der
Kriminalpolizei durchzuführen. Nur in bestimmten Fällen darf die
Kriminalpolizei von sich aus Gegenstände sicherstellen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
Anfrage:
- Welche Sicherstellungsmaßnahmen setzte welche
Staatsanwaltschaft im Eigentum des Verstorbenen?
- Wann wurde wo welche Maßnahme gegenüber
welchen Gegenständen getroffen?
- Welche Staatsanwaltschaft erließ zu jeweils welcher
genannten Maßnahme die Anordnung zur Sicherstellung?
- Wann jeweils (inkl. Uhrzeit)?
- Wurden Sicherstellungsmaßnahmen durch die Exekutive
getätigt, die nicht vonseiten einer Staatsanwaltschaft genehmigt
waren?
- Wenn ja, welche durch wen wann vorgenommen
Maßnahme?
- Wenn ja, auf Basis welcher Rechtsgrundlage?
- Wenn ja, warum?
- Wurden Ermittlungsmaßnahmen durch die Exekutive
getätigt, die nicht vonseiten einer Staatsanwaltschaft genehmigt
waren?
- Wenn ja, welche durch wen wann vorgenommen
Maßnahme?
- Wenn ja, auf Basis welcher Rechtsgrundlage?
- Wenn ja, warum?
- Wie wurde seit Bekanntwerden des Ablebens des ehemaligen
Sektionschefs vonseiten welcher Staatsanwaltschaft vorgegangen? Bitte im
Detail um chronologische Beschreibung der Maßnahmen, die vonseiten
der Staatsanwaltschaft gesetzt wurden:
- Wann (inkl. Uhrzeit) setzte welche Staatsanwaltschaft
welche Maßnahme?
- Wann wurden Sie, Frau Ministerin, vom Sachverhalt
informiert?
- Durch wen?
- Wodurch war diese Person wann darüber informiert
worden?
- Welche Maßnahmen setzten Sie in der Folge bzw.
gaben Sie wem gegenüber in Auftrag?
i. Wann
jeweils?
ii. Mit
welchem wann vorliegenden Ergebnis?
- Hat eine Staatsanwaltschaft von der Einleitung eines
Ermittlungsverfahrens in der Causa abgesehen iSd §35c StAG?
- Wenn ja, welche Staatsanwaltschaft und aus welchen
Gründen?
- Wann wurde von welcher Staatsanwaltschaft eine
Anfangsverdachtsprüfung durchgeführt?
i. Wann
wurde diese, mit welchem Ergebnis beendet?
- Kam es in der Causa zur Einstellung eines
Ermittlungsverfahrens?
- Wenn ja, wurde die Einstellungsbegründung in der
Ediktsdatei gemäß § 35a StAG veröffentlicht?
i. Wenn
nein, warum nicht?