18234/J XXVII. GP

Eingelangt am 26.03.2024
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Anfrage

der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Gesetzeskonformes Vorgehen der Exekutive in politisch heiklen Fällen 

 

Die Wahrung der Rechtsstaatlichkeit durch Einhaltung der Gesetze bei der Durchführung strafrechtlicher Ermittlungen sind von fundamentaler Bedeutung - dies insbesondere bei Vorkommnissen, die potentiell das Interesse politischer Verantwortungsträger:innen mit Einflussmöglichkeit wecken. In einem Fall lassen Recherchen Sorge an der Gesetzeskonformität von Ermittlungshandlungen aufkommen (https://zackzack.at/2024/03/22/polizeifall-pilnacek-wir-wollen-handy-schluessel-und-computer). § 110 StPO besagt, dass die Sicherstellung unter anderem aus Beweisgründen zulässig ist. Gemäß Abs 2 ist die Sicherstellung von der Staatsanwaltschaft anzuordnen und von der Kriminalpolizei durchzuführen. Nur in bestimmten Fällen darf die Kriminalpolizei von sich aus Gegenstände sicherstellen. 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

 

  1. Wie wurde seit Bekanntwerden des Ablebens des ehemaligen Sektionschefs vonseiten der Exekutive vorgegangen? Bitte im Detail um chronologische Beschreibung der Maßnahmen, die vonseiten der Exekutive gesetzt wurden:
    1. Wann (inkl. Uhrzeit) setzte welche Behörde bzw. Einheit welche Maßnahme? 
  1. Wann wurden Sie, Herr Minister, vom Sachverhalt informiert? 
    1. Durch wen?
    2. Wodurch war diese Person wann darüber informiert worden? 
    3. Welche Maßnahmen setzten Sie in der Folge bzw. gaben Sie wem gegenüber in Auftrag? 

                                          i.    Wann jeweils?

                                        ii.    Mit welchem wann vorliegenden Ergebnis?

  1. Wann wurde Michael Takacs vom Sachverhalt informiert? 
    1. Durch wen?
    2. Welche Maßnahmen setzte er in der Folge bzw. gab wem gegenüber in Auftrag? 

                                          i.    Wann jeweils?

                                        ii.    Mit welchem wann vorliegenden Ergebnis?

  1. Welche Sicherstellungsmaßnahmen setzte welche Behörde bzw. Einheit hinsichtlich Gegenstände im Eigentum des Verstorbenen? 
    1. Wann wurde wo welche Maßnahme gegenüber welchen Gegenständen getroffen? 
  1. Welche Staatsanwaltschaft erließ zu jeweils welcher genannten Maßnahme die Anordnung zur Sicherstellung?
    1. Wann jeweils (inkl. Uhrzeit)?
  1. Wurden Sicherstellungsmaßnahmen getätigt, die nicht vonseiten einer Staatsanwaltschaft genehmigt waren? 
    1. Wenn ja, welche durch wen wann vorgenommen Maßnahme?
    2. Wenn ja, auf Basis welcher Rechtsgrundlage? 
    3. Wenn ja, warum? 
  1. Hatte das Verhalten einzelner Beamt:innen bzw. Mitarbeiter:innen des BMI in dieser Causa disziplinarrechtliche oder sonstige Konsequenzen?
    1. Wenn ja, inwiefern wann durch welche durch wen gesetzten Maßnahmen?