Eingelangt am 26.03.2024
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Anfrage
der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und
Kollegen
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Gesetzeskonformes Vorgehen der Exekutive in
politisch heiklen Fällen
Die
Wahrung der Rechtsstaatlichkeit durch Einhaltung der Gesetze bei der
Durchführung strafrechtlicher Ermittlungen sind von fundamentaler
Bedeutung - dies insbesondere bei Vorkommnissen, die potentiell das Interesse
politischer Verantwortungsträger:innen mit Einflussmöglichkeit
wecken. In einem Fall lassen Recherchen Sorge an der Gesetzeskonformität von
Ermittlungshandlungen aufkommen (https://zackzack.at/2024/03/22/polizeifall-pilnacek-wir-wollen-handy-schluessel-und-computer). §
110 StPO besagt, dass die Sicherstellung unter anderem aus Beweisgründen
zulässig ist. Gemäß Abs 2 ist die Sicherstellung von der
Staatsanwaltschaft anzuordnen und von der Kriminalpolizei durchzuführen.
Nur in bestimmten Fällen darf die Kriminalpolizei von sich aus
Gegenstände sicherstellen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
Anfrage:
- Wie wurde seit Bekanntwerden des Ablebens des ehemaligen
Sektionschefs vonseiten der Exekutive vorgegangen? Bitte im Detail um
chronologische Beschreibung der Maßnahmen, die vonseiten der
Exekutive gesetzt wurden:
- Wann (inkl. Uhrzeit) setzte welche Behörde bzw.
Einheit welche Maßnahme?
- Wann wurden Sie, Herr Minister, vom Sachverhalt
informiert?
- Durch wen?
- Wodurch war diese Person wann darüber informiert
worden?
- Welche Maßnahmen setzten Sie in der Folge bzw.
gaben Sie wem gegenüber in Auftrag?
i. Wann
jeweils?
ii. Mit
welchem wann vorliegenden Ergebnis?
- Wann wurde Michael Takacs vom Sachverhalt
informiert?
- Durch wen?
- Welche Maßnahmen setzte er in der Folge bzw. gab
wem gegenüber in Auftrag?
i. Wann
jeweils?
ii. Mit
welchem wann vorliegenden Ergebnis?
- Welche Sicherstellungsmaßnahmen setzte welche Behörde
bzw. Einheit hinsichtlich Gegenstände im Eigentum des
Verstorbenen?
- Wann wurde wo welche Maßnahme gegenüber
welchen Gegenständen getroffen?
- Welche Staatsanwaltschaft erließ zu jeweils welcher
genannten Maßnahme die Anordnung zur Sicherstellung?
- Wann jeweils (inkl. Uhrzeit)?
- Wurden Sicherstellungsmaßnahmen getätigt, die
nicht vonseiten einer Staatsanwaltschaft genehmigt waren?
- Wenn ja, welche durch wen wann vorgenommen
Maßnahme?
- Wenn ja, auf Basis welcher Rechtsgrundlage?
- Wenn ja, warum?
- Hatte das Verhalten einzelner Beamt:innen bzw.
Mitarbeiter:innen des BMI in dieser Causa disziplinarrechtliche oder
sonstige Konsequenzen?
- Wenn ja, inwiefern wann durch welche durch wen gesetzten
Maßnahmen?