1824/J XXVII. GP

Eingelangt am 28.04.2020
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Mag. Gerhard Kaniak, Peter Wurm

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Arbeit, Familie und Jugend

betreffend Auflösung Arbeiterkammerrücklagen für COVID-19-Unterstützungsfonds

Mit Anfang April 2020 waren beim Arbeitsmarktservice (AMS) bereits 608.000 Arbeitnehmer zur Kurzarbeit angemeldet und weitere 560.000 Arbeitnehmer als arbeitslos gemeldet und registriert. Das Budget für die Kurzarbeit ist innerhalb weniger Wochen von 400 Millionen Euro auf fünf Milliarden Euro aufgestockt worden. Die Arbeitslosigkeit und die Insolvenzen inklusive weiteren Arbeitsplatzverlustes steigen an.

 

Am Beginn der Wirtschaftszwangsmaßnahmen hat die schwarz-grüne Bundesregierung 400 Mio Euro für Kurzarbeit vorsehen (14.03.2020), zwei Wochen später eine Mrd Euro (28.3.2020), weitere zehn Tage drei Mrd (06.04.2020) später und eine weitere Woche später fünf Mrd (14.04.2020). Aktuell stehen wir bei nicht weniger als 900.000 Arbeitnehmern in Kurzarbeit (20.04.2020). Allein für die Hälfte der Anträge wurden bereits 4,3 Milliarden Euro bewilligt.

 

Einen guten und richtigen Vorschlag haben die Freien Unternehmerverbände im Zusammenhang mit den Rücklagen der Wirtschaftskammer in Zeiten der Coronavirus-Krise gemacht: 1,4 Milliarden an WKO-Rücklagen sollen den heimischen Unternehmen zu Gute kommen, und damit den Standort und die Arbeitsplätze von hunderttausenden Arbeitnehmern sichern. In diesem Zusammenhang ist es notwendig, dass nicht nur die Wirtschaftskammer das von ihr gehortete Geld aus Zwangsmitgliedsbeiträgen an ihre Betriebe weitergibt, sondern auch die Arbeiterkammer endlich einsieht, dass sie kein Sparverein ist, sondern lediglich Treuhänder der ihr Monat für Monat von den österreichischen Arbeitnehmern überwiesenen Beiträge. Die Arbeiterkammern horteten 2018 knapp 444 Mio Euro Reinvermögen, für 2019 sind die Rücklagen weiter steigend.

Deshalb sollen auch aus den Rücklagen der Arbeiterkammer Mittel zur Unterstützung von Arbeitnehmern, die gemeinsam mit ihren Familien durch die schwarz-grünen Zwangsmaßnahmen unverschuldet in Not geraten sind, ausgeschüttet werden. Dabei soll die Arbeiterkammer 11/12 ihrer Rücklagen 2019 für die Dotierung einen COVID-19 Unterstützungsfonds auflösen, der insbesondere Arbeitnehmer mit Familien, die durch Kurzarbeit oder Arbeitslosigkeit in Folge von COVID-19 in Not geraten sind, unterstützen soll.

 

Das Bundesministerium für Arbeit, Familie und Jugend ist die Aufsichtsbehörde über die Arbeiterkammer und auch für die gesamte Legistik im Zusammenhang mit dem Arbeiterkammerrecht und der Arbeiterkammerfinanzierung zuständig.

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Arbeit, Familie und Jugend folgende  

 

ANFRAGE

 

1)    Sie hoch sind die Rücklagen der Arbeiterkammer in Österreich mit Ende 2019?

2)    Wie teilen sich diese Rücklagen auf die einzelnen Arbeiterkammern in den Bundesländern und die Bundes-Arbeiterkammer auf?

3)    Welche Arbeiterkammern in den einzelnen Bundesländern haben seit Beginn der COVID-19-Krise aus ihren Rücklagen bzw. laufenden Einnahmen für 2020 bereits Mittel für die Unterstützung von Arbeitnehmern und deren Familien ausgeschüttet?

4)    Wie hoch waren bzw. sind diese Unterstützungsmittel, die an Arbeitnehmer und deren Familien durch die Arbeiterkammern der Bundesländer im Zusammenhang mit COVID-19 ausgeschüttet worden sind?

5)    Wie beurteilen Sie eine gesetzliche Regelung, die die Arbeiterkammern auf Ebene der Bundesländer und des Bundes dazu beauftragt, einen Teil ihrer Rücklagen im Zusammenhang mit der Flüssigmachung von Unterstützungsmitteln für Arbeitnehmer einzusetzen?

6)    Werden Sie eine solche gesetzliche Regelung dem Nationalrat zuleiten?

7)    Wenn ja, bis wann?

8)    Wenn nein, warum nicht?

9)    Wenn ja, mit welchem gesetzlichen Inhalt?