18283/J XXVII. GP

Eingelangt am 28.03.2024
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Anfrage

der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Dr. Helmut Brandstätter, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten

betreffend Rückholungen von im Ausland inhaftierten österreichischen Staatsbürger:innen

 

Nach dem Wiener Übereinkommen über konsularische Beziehungen sollen Vertretungsbehörden unverzüglich über die Verhaftung einer/eines österreichischen Staatsbürger:in informiert werden, sofern die betroffene Person dies verlangt. In jenen Fällen, in denen bilaterale Verträge bestehen, werden die österreichischen Vertretungsbehörde von den örtlichen Behörden verständigt. Die Vertretungsbehörde hat grundsätzlich das Recht, verhaftete österreichische Staatsbürger:innen in der Haft zu besuchen und mit ihnen zu korrespondieren. Zudem vergewissern sich die Vertretungsbehörden, ob die Behandlung der inhaftierten Person den Landesvorschriften entspricht.1

In Fällen, in denen österreichische Staatsbürger:innen willkürlich im Ausland inhaftiert sind, kein faires Verfahren erlebt haben oder gar unter unmenschlichen Bedingungen festgehalten werden - wie beispielsweise im Fall von Kamran Ghaderi, der jahrelang willkürlich unter desaströsen Bedingungen im Iran inhaftiert war  - ist seitens des Außenministeriums Engagement für die Freilassung und für die Rückholung von österreichischen Staatsangehörigen geboten. 

  1. https://www.bmeia.gv.at/reise-services/buergerservice-schutz-hilfe/schutz-und-hilfe-im-ausland/haft-und-rechtliche-fragen

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

 

  1. Wie viele österreichische Staatsangehörige sind nach Kenntnisstand Ihres Ministeriums derzeit im Ausland inhaftiert? 
    1. In welchen Ländern? 
    2. In welchen Gefängnissen oder gefängnisähnlichen Strukturen? 
    3. Seit wann jeweils? 
  1. Wie viele österreichische Staatsangehörige sind nach Kenntnisstand Ihres Ministeriums derzeit im Ausland willkürlich inhaftiert? 
    1. In welchen Ländern? 
    2. In welchen Gefängnissen oder gefängnisähnlichen Strukturen? 
    3. Seit wann jeweils? 
  1. Wie viele österreichische Staatsangehörige sind nach Kenntnisstand Ihres Ministeriums derzeit im Ausland unter unmenschlichen Bedingungen inhaftiert? 
    1. In welchen Ländern? 
    2. In welchen Gefängnissen oder gefängnisähnlichen Strukturen? 
    3. Seit wann jeweils? 
  1. Haben österreichische Vertretungsbehörden in allen Ländern, in denen österreichische Staatsangehörige inhaftiert sind, Kontakt zu den dortigen Behörden? 
    1. Wenn nein, in welchen Ländern nicht? 
    2. Welche Maßnahmen setzt Ihr Ministerium in diesen Ländern, um sich zu vergewissern, dass die Betroffenen nicht unter unmenschlichen Bedingungen inhaftiert sind? 
    3. Welche Maßnahmen setzt Ihr Ministerium in diesen Ländern, um mit den Betroffenen zu korrespondieren? 
  1. Wie viele österreichische Staatsangehörige, die im Ausland inhaftiert sind, wurden 2023 von österreichischen Vertretungsbehörden in der Haft besucht? 
    1. In welchen Ländern jeweils?  
    2. Wie viele davon sind willkürlich inhaftiert? Wo jeweils? 
    3. Wie viele davon sind unter unmenschlichen Bedingungen inhaftiert? Wo jeweils? 
    4. Wie viele wurden nicht besucht? Aus welchen Gründen nicht? 
  1. Mit wie vielen österreichischen Staatsangehörigen, die im Ausland inhaftiert sind, korrespondieren die österreichischen Vertretungsbehörden? 
    1. In welchen Ländern jeweils?  
    2. Wie viele davon sind willkürlich inhaftiert?

                                          i.    In welchen Gefängnissen oder gefängnisähnlichen Strukturen jeweils? 

    1. Wie viele davon sind unter unmenschlichen Bedingungen inhaftiert? 

                                          i.    In welchen Gefängnissen oder gefängnisähnlichen Strukturen jeweils? 

    1. Mit wie vielen nicht? Aus welchen Gründen nicht? 
  1. Für die Freilassung welcher österreichischen Staatsangehörigen engagiert sich Ihr Ministerium? 
    1. Inwiefern? Durch welche Maßnahmen? 
    2. In welchen Ländern jeweils?
    3. Wie viele davon sind willkürlich inhaftiert? 

                                          i.    In welchen Gefängnissen oder gefängnisähnlichen Strukturen jeweils? 

    1. Wie viele davon sind unter unmenschlichen Bedingungen inhaftiert?

                                          i.    In welchen Gefängnissen oder gefängnisähnlichen Strukturen jeweils? 

  1. Für die Rückholung welcher österreichischen Staatsangehörigen engagiert sich Ihr Ministerium? 
    1. Inwiefern? Durch welche Maßnahmen? 
    2. In welchen Ländern jeweils?
    3. Wie viele davon sind willkürlich inhaftiert? 

                                          i.    In welchen Gefängnissen oder gefängnisähnlichen Strukturen jeweils? 

    1. Wie viele davon sind unter unmenschlichen Bedingungen inhaftiert? 

                                          i.    In welchen Gefängnissen oder gefängnisähnlichen Strukturen jeweils? 

  1. Wie wird die Entscheidung getroffen, ob österreichischen Staatsbürger:innen im Ausland willkürlich oder unter unmenschlichen Bedingungen inhaftiert sind, und auf Basis welcher Grundlagen?
  2. Welche Maßnahmen trifft Ihr Ministerium, wenn entgegen den internationalen Bestimmungen kein Kontakt mit den inhaftierten Personen möglich ist?