Eingelangt am 28.03.2024
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Anfrage
der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Dr. Helmut
Brandstätter, Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für europäische und
internationale Angelegenheiten
betreffend Rückholungen von im Ausland inhaftierten
österreichischen Staatsbürger:innen
Nach
dem Wiener Übereinkommen über konsularische Beziehungen sollen
Vertretungsbehörden unverzüglich über die Verhaftung einer/eines
österreichischen Staatsbürger:in informiert werden, sofern die
betroffene Person dies verlangt. In jenen Fällen, in denen bilaterale
Verträge bestehen, werden die österreichischen
Vertretungsbehörde von den örtlichen Behörden verständigt.
Die Vertretungsbehörde hat grundsätzlich das Recht, verhaftete
österreichische Staatsbürger:innen in der Haft zu besuchen und mit
ihnen zu korrespondieren. Zudem vergewissern sich die Vertretungsbehörden,
ob die Behandlung der inhaftierten Person den Landesvorschriften entspricht.1
In
Fällen, in denen österreichische Staatsbürger:innen
willkürlich im Ausland inhaftiert sind, kein faires Verfahren erlebt haben
oder gar unter unmenschlichen Bedingungen festgehalten werden - wie
beispielsweise im Fall von Kamran Ghaderi, der jahrelang willkürlich unter
desaströsen Bedingungen im Iran inhaftiert war - ist seitens des
Außenministeriums Engagement für die Freilassung und für die
Rückholung von österreichischen Staatsangehörigen geboten.
- https://www.bmeia.gv.at/reise-services/buergerservice-schutz-hilfe/schutz-und-hilfe-im-ausland/haft-und-rechtliche-fragen
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
Anfrage:
- Wie viele österreichische Staatsangehörige sind
nach Kenntnisstand Ihres Ministeriums derzeit im Ausland inhaftiert?
- In welchen Ländern?
- In welchen Gefängnissen oder
gefängnisähnlichen Strukturen?
- Seit wann jeweils?
- Wie viele österreichische Staatsangehörige sind
nach Kenntnisstand Ihres Ministeriums derzeit im Ausland willkürlich
inhaftiert?
- In welchen Ländern?
- In welchen Gefängnissen oder
gefängnisähnlichen Strukturen?
- Seit wann jeweils?
- Wie viele österreichische Staatsangehörige sind
nach Kenntnisstand Ihres Ministeriums derzeit im Ausland unter
unmenschlichen Bedingungen inhaftiert?
- In welchen Ländern?
- In welchen Gefängnissen oder
gefängnisähnlichen Strukturen?
- Seit wann jeweils?
- Haben österreichische Vertretungsbehörden in
allen Ländern, in denen österreichische Staatsangehörige
inhaftiert sind, Kontakt zu den dortigen Behörden?
- Wenn nein, in welchen Ländern nicht?
- Welche Maßnahmen setzt Ihr Ministerium in diesen
Ländern, um sich zu vergewissern, dass die Betroffenen nicht unter
unmenschlichen Bedingungen inhaftiert sind?
- Welche Maßnahmen setzt Ihr Ministerium in diesen
Ländern, um mit den Betroffenen zu korrespondieren?
- Wie viele österreichische Staatsangehörige, die
im Ausland inhaftiert sind, wurden 2023 von österreichischen
Vertretungsbehörden in der Haft besucht?
- In welchen Ländern jeweils?
- Wie viele davon sind willkürlich inhaftiert? Wo
jeweils?
- Wie viele davon sind unter unmenschlichen Bedingungen
inhaftiert? Wo jeweils?
- Wie viele wurden nicht besucht? Aus welchen Gründen
nicht?
- Mit wie vielen österreichischen
Staatsangehörigen, die im Ausland inhaftiert sind, korrespondieren
die österreichischen Vertretungsbehörden?
- In welchen Ländern jeweils?
- Wie viele davon sind willkürlich inhaftiert?
i. In
welchen Gefängnissen oder gefängnisähnlichen Strukturen jeweils?
- Wie viele davon sind unter unmenschlichen Bedingungen
inhaftiert?
i. In
welchen Gefängnissen oder gefängnisähnlichen Strukturen
jeweils?
- Mit wie vielen nicht? Aus welchen Gründen
nicht?
- Für die Freilassung welcher österreichischen Staatsangehörigen
engagiert sich Ihr Ministerium?
- Inwiefern? Durch welche Maßnahmen?
- In welchen Ländern jeweils?
- Wie viele davon sind willkürlich inhaftiert?
i. In
welchen Gefängnissen oder gefängnisähnlichen Strukturen
jeweils?
- Wie viele davon sind unter unmenschlichen Bedingungen
inhaftiert?
i. In
welchen Gefängnissen oder gefängnisähnlichen Strukturen
jeweils?
- Für die Rückholung welcher österreichischen
Staatsangehörigen engagiert sich Ihr Ministerium?
- Inwiefern? Durch welche Maßnahmen?
- In welchen Ländern jeweils?
- Wie viele davon sind willkürlich inhaftiert?
i. In
welchen Gefängnissen oder gefängnisähnlichen Strukturen
jeweils?
- Wie viele davon sind unter unmenschlichen Bedingungen
inhaftiert?
i. In
welchen Gefängnissen oder gefängnisähnlichen Strukturen jeweils?
- Wie wird die Entscheidung getroffen, ob
österreichischen Staatsbürger:innen im Ausland willkürlich
oder unter unmenschlichen Bedingungen inhaftiert sind, und auf Basis
welcher Grundlagen?
- Welche Maßnahmen trifft Ihr Ministerium, wenn
entgegen den internationalen Bestimmungen kein Kontakt mit den
inhaftierten Personen möglich ist?