18286/J XXVII. GP
Eingelangt am 02.04.2024
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Anfrage
der Abgeordneten Bayr, MA MLS, Genossinnen und Genossen
an den Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport
betreffend: „Umsetzungsstand der gesetzlich verpflichtenden Wirkungsfolgenabschätzung von Gesetzesvorhaben auf die von Österreich umzusetzenden nachhaltigen Entwicklungsziele der Vereinten Nationen“
Über die im September 2015 von den Vereinten Nationen beschlossene „2030 Agenda für Nachhaltige Entwicklung“ berichtete die Bundesregierung in ihrem Ministerratsvortrag vom 7. Jänner 2016 und beauftragte die Bundesministerien zur kohärenten Umsetzung derselben durch Integration der globalen Nachhaltigkeitsziele (Sustainable Development Goals, SDGs) in die relevanten Strategien und Programme, bzw. gegebenenfalls entsprechende Aktionspläne und Maßnahmen auszuarbeiten. Der österreichische wie auch der europäische Rechnungshof haben wiederholt empfohlen, die Berücksichtigung der nachhaltigen Entwicklungsziele verbindlich in den Wirkungszielen der öffentlichen Verwaltung und im öffentlichen Sektor zu verankern.
Für die effektive Umsetzung der Nachhaltigen Entwicklungsziele der Vereinten Nationen ist es notwendig, den Fokus auf diese zu zentrieren. Es reicht nicht, die SDGs als Unterschritt des Budgetierungsvorganges den Wirkungszielen zuzuordnen; besser ist es, der Empfehlung des Rechnungshofes folgend, eine eigene SDG-Abschätzung zu machen und ein valides Berichtswesen zu den Zielerreichungsgraden zu etablieren.
Der Nationalrat hat in diesem Sinne am 2. März 2023 den Entschließungsantrag betreffend die gesetzlich verpflichtenden Wirkungsfolgenabschätzung von Gesetzesvorhaben auf die von Österreich umzusetzenden nachhaltigen Entwicklungsziele der Vereinten Nationen (307/E)) beschlossen. Damit wurde die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Finanzen, aufgefordert, dem Nationalrat ehestmöglich eine Gesetzesvorlage zuzuleiten, mit der die Umsetzung der nachhaltigen Entwicklungsziele der Vereinten Nationen im Gesetzwerdungsprozess schon vorab eingeschätzt werden kann und gegebenenfalls Änderungen an der zu beschließenden Norm vorgenommen werden können.
Diese Wirkungsfolgenabschätzung soll dabei zusätzlich zur bestehenden Wirkungsfolgenabschätzung, als ein integraler Bestandteil der Gesetzesvorlagen an das Parlament bundeshaushaltsgesetzlich verpflichtend sein. Hierüber soll auch, wie bei der Wirkungsorientierung, ein ausführliches jährliches Berichtswesen an den Nationalrat etabliert werden, mit dem die beabsichtigte Zielerreichung bzw. - umsetzungsgrad überprüft werden kann.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende
Anfrage
1. Bei einer Fragestunde im Sommer 2023 beantwortete der Bundesminister für Finanzen die Frage von Abg. Petra Bayr nach der Umsetzung des Entschließungsantrags mit dem Verweis auf eine existierende Arbeitsgruppe, die mehrere Varianten der möglichen Umsetzung gegenständlich prüfe. Was ist Stand der Dinge betreffend die Umsetzung der verpflichtenden und verbindlichen SDG-Wirkungsfolgenabschätzung von Gesetzesvorhaben in Ihrem Ressort?
2. Wie kann eine gesetzliche Verankerung im Bereich wirkungsorientierte Verwaltungssteuerung und Wirkungsfolgenabschätzung aussehen?
3. Wie viele personelle Ressourcen braucht es für die Inklusion der SDGs in die wirkungsorientierte Bundesverwaltung, sodass es auch zu einer nachhaltigen und wirkungsvollen Umsetzung kommt?
4. Welche organisatorischen Veränderungen braucht es für die Inklusion der SDGs in die wirkungsorientierte Bundesverwaltung, sodass es auch zu einer nachhaltigen und wirkungsvollen Umsetzung kommt?
5. Ist eine Veröffentlichung der Empfehlungen der Wirkungscontrollingstelle des BMKÖS im Rahmen der Entwicklung des Bundesvoranschlages geplant?
a. Wenn ja, wann und in welcher Form?
b. Wenn nein, warum nicht?
6. Plant Ihr Ressort, potentiell negative Auswirkungen auf Länder des Globalen Südens (Spillover-Effekte) in der wirkungsorientierten Verwaltungssteuerung zu inkludieren?
a. Wenn ja, inwiefern?
b. Wenn nein, warum nicht?