18287/J XXVII. GP

Eingelangt am 02.04.2024
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Christian Oxonitsch,

Genossinnen und Genossen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Ausgestaltung der Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF)- Förderungen

Die Europäische Union will mit dem Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) gezielt zur Verbesserung der Integration und Aufnahme von Geflüchteten mit langfristiger Aufenthaltsperspektive in Österreich beitragen. Der finanzielle Rahmen für diesen Fonds wurde im Vergleich zur vorherigen Förderperiode deutlich erhöht und beläuft sich für den Zeitraum 2021 bis 2027 auf insgesamt 9,882 Milliarden Euro. Davon werden Österreich insgesamt 157 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Im Jahr 2024 werden insgesamt 149 Projekte mit einem Fördervolumen von 22,17 Millionen Euro aus nationalen und europäischen Mitteln gefördert. Die Laufzeit der aktuellen genehmigten Förderprojekte endet im Jahr 2024.

Die Verwaltung des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) liegt in Österreich hauptsächlich beim Bundesministerium für Inneres (BMI) als zentrale Verwaltungsbehörde. Diese Zuständigkeit ergibt sich daraus, dass 88 Millionen Euro für Projekte im Bereich Asyl, Rückkehr und Migration vergeben werden. Da zusätzlich rund 69,09 Millionen Euro in den Bereich Integration fließen, ist das Bundeskanzleramt (BKA) ebenfalls in die Vergabe und Abwicklung der Gelder eingebunden. Ein weiterer wesentlicher Akteur im Verwaltungsprozess des AMIF ist der Österreichische Integrationsfonds (ÖIF). Der ÖIF unterstützt die Behörden und Projektträger bei der Abwicklung und begleitet den gesamt Projektablauf.

Gemäß der Sonderrichtlinie des Bundeskanzleramtes zur Abwicklung des AMIF[1] liegt die erste Prüfung der Förderanträge beim Bundeskanzleramt (BKA). Hierbei übernimmt der Österreichische Integrationsfonds (ÖIF) die inhaltliche und finanzielle Bewertung der Projekte (Vorab-Bewertung). In einem koordinierten Prozess zwischen dem ÖIF und dem BKA wird anschließend ein Auswahlvorschlag erarbeitet. Eine Auswahlkommission, bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern des BKA, gibt daraufhin eine Empfehlung zur Förderung ausgewählter Projekte ab. Die endgültige Auswahl und die Abwicklung der Förderverträge erfolgen durch den Fördergeber, das BKA.

Der Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) stellt eine maßgebliche Finanzierungsquelle für die praktische Umsetzung der sozialen Inklusion von Geflüchteten in Österreich dar. In Anbetracht dieser Tatsache ist eine effiziente, transparente und zielgerichtete Vergabe der Mittel von entscheidender Bedeutung. Die Beteiligung mehrerer Bundesministerien (BKA und BMI) und Bundesinstitutionen (ÖIF) an diesem Verwaltungsprozess erhöht den Bedarf an Kommunikation, Abstimmung und Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Institutionen. Daher ist es umso wichtiger, den Vergabeprozess hinsichtlich Effizienz und Zielorientierung regelmäßig zu prüfen. Darüber hinaus sind die Empfängerländer des AMIF verpflichtet, angemessene Verwaltungs- und Kontrollsysteme (VKS) einzurichten und durch Prüfungen sicherzustellen, dass die EU-Finanzmittel ordnungsgemäß und wirksam eingesetzt werden. Nur so kann eine einheitliche und neutrale Vorgangsweise bei der Vergabe der Förderungen gesichert werden.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

1.       Wie hoch waren die Gesamtfördersummen pro Bundesland für den Förderzeitraum 2023- 2024? Bitte um eine tabellarische Darstellung. Bundesländerübergreifenden Förderungen bitte gesondert darstellen. Sollten Daten von den Jahren 2021-2023 vorliegen, bitte auch diese pro Bundesland darstellen.

2.       Wie viele Förderansuchen gab es seit Bestehen des Fonds insgesamt? Bitte nach Jahren und Bundesländern gliedern.

a.       Wie viele davon wurden genehmigt?

b.       Wie viele wurden abgelehnt?

3.       In der AMIF-Sonderrichtlinie wird der Vergabevorgang beschrieben[2]. In welchem Schritt wurden welche Anträge abgelehnt? Bitte um eine tabellarische Auflistung.

4.       Die endgültige Auswahl der Einreichungen erfolgt durch eine Auswahlkommission[3]. Wie setzt sich diese Kommission zusammen?

a.       Wie verläuft der Auswahlprozess der Mitglieder?

b.       Wer waren und sind die bisherigen Mitglieder der Auswahlkommission?

c.        Hat sich die Zusammensetzung in den letzten Jahren verändert?

i.       Wenn ja, warum?

5.       Im Jahr 2024 wurden die thematischen Förderschwerpunkte im Vergleich zu 2023 entscheidend verändert[4]. Vor allem die Bereiche Arbeitsmarkt und Bildung stehen 2024 im Mittelpunkt. Die Förderung von Frauen sowie Kinder-, Jugend- und Elternarbeit rückt hingegen in den Hintergrund. Was sind die Gründe für die Verschiebung der Themenschwerpunkte?

6.       Mit welchen Projekten haben Sie bereits Erfahrungen durch vorangegangene Förderungen im Rahmen des AMIF 2014-2020 gesammelt?

7.       Gab es bereits Fälle, in denen Förderbescheide, die im Rahmen des AMIF erteilt wurden, wieder aufgehoben wurden und die ausgezahlten Gelder zurückgefordert wurden?

a.    Wenn ja, warum? Was waren in den betreffenden Fällen die Begründungen?

8.       Gemäß der AMIF Sonderrichtlinie Integration 2021-2027 kann die zwischengeschaltete Stelle der ÖIF Vor-Ort-Kontrollen und Systemüberprüfungen durchführen[5].

a.       Wie oft fanden diese Kontrollen statt?

b.      Welche Projekte wurden kontrolliert?

c.        Was waren die Ergebnisse dieser Kontrollen?

9.       Wie wird der Vergabeprozess der AMIF-Projektförderungen kontrolliert?

a.       Welche Stelle/n ist/sind dafür zuständig?

b.       Gibt es schon vorliegenden Kontrollberichte?

i.            Wenn ja, sind die öffentlich einsehbar?

ii.            Wenn nein, warum nicht?

10.   Wird der Vergabeprozess der AMIF-Projektförderungen evaluiert?

a.       Wenn ja, wer führt die Evaluierung durch?

b.      Wenn ja, wann ist oder wird eine solche Evaluierung abgeschlossen?

c.        Wenn ja, wo kann ein solcher Bericht eingesehen werden?

d.       Wenn nein, warum nicht?

11.   Wurden im Rahmen der Erstellung der Sonderrichtlinie zum AMIF 2021-2027 inhaltliche Neuerungen im Vergleich Fondsperiode des AMIF 2014-2020 durchgeführt?

12.   Ziel 6 in der Sonderrichtline [6] formuliert die Weiterentwicklung von Integrationsstrategien. Mit welchen geförderten Projekten kommt das BKA diesem Ziel näher?

13.   Plant Ihr Ministerium, den Verwaltungsprozess des AMIF im Hinblick auf Evaluierung, Kommunikation, und/oder Monitoring zu verbessern?

a.       Wenn ja, was genau?

b.      Wenn ja, in welchem Zeitraum sollen die Verbesserungen/Neuerungen umgesetzt werden?



[1] Sonderrichtlinie des Bundeskanzleramtes zur Abwicklung des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) 2021 – 2027 für den Bereich Integration und Vergabe von Kofinanzierungsmitteln in diesem Rahmen

[2] AMIF Sonderrichtlinie Integration 2021-2027. S.46

[3] AMIF Sonderrichtlinie Integration 2021-2027. S.47

[4] Förderschwerpunkte und Übersicht der Förderprojekte Integration - Bundeskanzleramt Österreich

[5] AMIF Sonderrichtlinie Integration 2021-2027. S. 59

[6] AMIF Sonderrichtlinie Integration 2021-2027. S.12