18291/J XXVII. GP
Eingelangt am 02.04.2024
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ANFRAGE
des Abgeordneten Christian Hafenecker, MA
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend Ermittlungen nach dem Tod von Christian Pilnacek
Nachdem am 20. Oktober 2023 der leblose Körper von Justiz-Sektionschef Christian Pilnacek in einem Donau-Seitenarm nahe Rossatz gefunden wurde, werfen nun, ausgehend von Recherchen des Portals „ZackZack“, zahlreiche Medienberichte Fragen auf.
Die ehemalige Lebensgefährtin Pilnaceks erhebt schwere Vorwürfe gegen ermittelnde Polizisten. Sie sollen weniger an der Todesursache des Justiz-Sektionschefs als an seinen Datenträgern interessiert gewesen sein. Allfällige Sicherstellungen sollen dabei ohne Auftrag und Wissen der Staatsanwaltschaft erfolgt sein.
Mittlerweile liegen der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft zwei Anzeigen vor, wovon eine brisanterweise vom Leiter der zu diesem Fall vom Justizministerium eingesetzten Untersuchungskommission, Martin Kreutner, eingebracht wurde. Die zweite Sachverhaltsdarstellung stammt von Pilnaceks Lebensgefährtin, die der Polizei unter anderem vorwirft, in Pilnaceks Wiener Wohnung eine illegale Hausdurchsuchung durchgeführt zu haben.
Im Zentrum des Interesses stehen ein privater Laptop sowie ein USB-Stick, auf dem sich die gesammelten „Geheimnisse“ Pilnaceks befunden haben sollen. Es kann davon ausgegangen werden, dass zahlreiche hochstehende Personen in Österreich größtes Interesse daran haben, das Öffentlichwerden dieser Daten zu verhindern.
In diesem Zusammenhang ist auch beachtenswert, dass mehrere Medien, die der Einflussspähre der ÖVP zugerechnet werden, seit einigen Tagen in überaus durchsichtiger Weise Artikel unter dem Motto „Gehen Sie weiter, hier gibt es nichts zu sehen!“ veröffentlichen. Dem polizeilichen Putztrupp, der unmittelbar nach Pilnaceks Tod in Marsch gesetzt wurde, folgt also nun ein journalistischer bzw. propagandistischer Putztrupp.
In diesem Zusammenhang stellt der unterfertigte Abgeordnete an die Bundesministerin für Justiz folgende
Anfrage
i. Wenn ja, was geschieht nun damit?
Sollten einzelne Antworten einer Vertraulichkeit bzw. Geheimhaltung unterliegen, wird ersucht, diese unter Einhaltung des Informationsordnungsgesetzes klassifiziert zu beantworten.