18296/J XXVII. GP
Eingelangt am 05.04.2024
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Fiona Fiedler, Michael Bernhard, Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für Soziales‚ Gesundheit‚ Pflege und Konsumentenschutz
betreffend Wo bleibt die Reform des Eltern-Kind-Pass?
Der Mutter-Kind-Pass feiert 2024 seinen fünfzigsten Geburtstag. Als Meilenstein für Gesundheit von Kindern und Frauen hat die Einführung von Schwangerschafts- und ersten Kindheitsuntersuchungen unzählige Leben verbessert und auch gerettet. Doch, wie in vielen Bereichen, genügt es oftmals nicht, einmal ein Erfolgskonzept vorzustellen. Mit der Zeit verändern sich Gesellschaft und Politik, ebenso auch die Ansprüche an besagte Erfolgskonzepte. Nachdem beim damaligen Mutter-Kind-Pass bereits vor über zehn Jahren dieser Reformbedarf festgestellt wurde und Evaluierungen zu Reformpotenzialen gestartet wurden, ist aber nur wenig passiert, um die Gesundheitsversorgung von Kindern zu verbessern und für echte Chancengleichheit zu sorgen.
So erfolgte zwar eine Umbenennung in "Eltern-Kind-Pass" und Teile der Digitalisierung wurden ermöglicht, die tatsächliche Umsetzung fehlt aber nach wie vor. Das eEltern-Kind-Pass-Gesetz ist mehr als ein halbes Jahr nach Inkrafttreten immer noch nur ein rudimentäres Gesetz, das aus wenigen Paragraphen (mit fehlenden Zahlen) besteht (1). Gleichzeitig mit der Digitalisierung wurde erneut eine Erweiterung der Untersuchungen angekündigt, im Zuge der Verordnung sollten diese erweitert werden (2). Schon in den Ausschusssitzungen zum Budget 2024 wichen die Angaben zu den Untersuchungen allerdings voneinander ab. Während des Ausschusses wurde von erweiterten Untersuchungen ab 2026 gesprochen, in schriftlichen Budgetanfragen wurde Anfang 2024 genannt. Die erhöhten Budgetmittel für die Eltern-Kind-Pass-Untersuchungen seien allerdings nur zur Abdeckung der höheren Honorare für Ärzt:innen gedacht und stünden noch nicht für erweiterte Untersuchungen zur Verfügung. Klar ist lediglich, dass es eine Budgetsteigerung für Ärzt:innen gab (3).
Fixiert ist also eine digitalisierte Erfassung bis zum sechsten Lebensjahr, wobei unklar ist, ob die aktuelle Variante des Gesetzes bis zum Ende der Legislaturperiode noch vervollständigt werden soll. Ebenso fraglich ist die inhaltliche Ausgestaltung. Seitens des Gesundheitsministers wurde eine Erweiterung bis zum 18. Lebensjahr angekündigt. Das würde internationalen Standards entsprechen und könnte ebenso Empfehlungen der bisherigen Evaluierungen umsetzen (4). Im Zuge dessen müsste allerdings wohl auch eine Attraktivierung der angebotenen Untersuchungen, immerhin werden Eltern-Kind-Untersuchungen schon jetzt mit steigendem Alter des Kindes immer weniger genutzt (5).
Zusätzlich ändern sich die Notwendigkeiten in der Ausgestaltung. So sind bislang ärztliche Untersuchungen sowie Hebammenberatungen vorgesehen (6), mit unterschiedlichen Schwerpunkten erweitert sich aber hierbei der Bedarf nach verschiedenen Kompetenzen. So wurde beispielsweise im Gesundheitsausschuss im Rahmen des Hearings zum Frauengesundheitsbericht (7) auch die Rolle von Schwangerschaftsdiabetes für die Gesundheit von Müttern und Neugeborenen thematisiert (6). Ob es überhaupt Verhandlungen mit weiteren Berufsgruppen - wie in diesem Fall Diätologen zur Durchführung der angekündigten Ernährungsberatungen (8) - gibt, ist allerdings unbekannt. Aufgrund der ablaufenden Regierungsperiode und der wohl laufenden Vorbereitungen auf deren Abschluss - wie beispielsweise im Rahmen der Budgeterstellung oder in der Vorbereitung fehlender Verordnungen - sind daher gerade zum eEltern-Kind-Pass und dessen überfälliger Reform anlässlich des Jubiläums einige Fragen offen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende