18296/J XXVII. GP

Eingelangt am 05.04.2024
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Fiona Fiedler, Michael Bernhard, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Soziales‚ Gesundheit‚ Pflege und Konsumentenschutz

betreffend Wo bleibt die Reform des Eltern-Kind-Pass?

Der Mutter-Kind-Pass feiert 2024 seinen fünfzigsten Geburtstag. Als Meilenstein für Gesundheit von Kindern und Frauen hat die Einführung von Schwangerschafts- und ersten Kindheitsuntersuchungen unzählige Leben verbessert und auch gerettet. Doch, wie in vielen Bereichen, genügt es oftmals nicht, einmal ein Erfolgskonzept vorzustellen. Mit der Zeit verändern sich Gesellschaft und Politik, ebenso auch die Ansprüche an besagte Erfolgskonzepte. Nachdem beim damaligen Mutter-Kind-Pass bereits vor über zehn Jahren dieser Reformbedarf festgestellt wurde und Evaluierungen zu Reformpotenzialen gestartet wurden, ist aber nur wenig passiert, um die Gesundheitsversorgung von Kindern zu verbessern und für echte Chancengleichheit zu sorgen.

So erfolgte zwar eine Umbenennung in "Eltern-Kind-Pass" und Teile der Digitalisierung wurden ermöglicht, die tatsächliche Umsetzung fehlt aber nach wie vor. Das eEltern-Kind-Pass-Gesetz ist mehr als ein halbes Jahr nach Inkrafttreten immer noch nur ein rudimentäres Gesetz, das aus wenigen Paragraphen (mit fehlenden Zahlen) besteht (1). Gleichzeitig mit der Digitalisierung wurde erneut eine Erweiterung der Untersuchungen angekündigt, im Zuge der Verordnung sollten diese erweitert werden (2). Schon in den Ausschusssitzungen zum Budget 2024 wichen die Angaben zu den Untersuchungen allerdings voneinander ab. Während des Ausschusses wurde von erweiterten Untersuchungen ab 2026 gesprochen, in schriftlichen Budgetanfragen wurde Anfang 2024 genannt. Die erhöhten Budgetmittel für die Eltern-Kind-Pass-Untersuchungen seien allerdings nur zur Abdeckung der höheren Honorare für Ärzt:innen gedacht und stünden noch nicht für erweiterte Untersuchungen zur Verfügung. Klar ist lediglich, dass es eine Budgetsteigerung für Ärzt:innen gab (3).

Fixiert ist also eine digitalisierte Erfassung bis zum sechsten Lebensjahr, wobei unklar ist, ob die aktuelle Variante des Gesetzes bis zum Ende der Legislaturperiode noch vervollständigt werden soll. Ebenso fraglich ist die inhaltliche Ausgestaltung. Seitens des Gesundheitsministers wurde eine Erweiterung bis zum 18. Lebensjahr angekündigt. Das würde internationalen Standards entsprechen und könnte ebenso Empfehlungen der bisherigen Evaluierungen umsetzen (4). Im Zuge dessen müsste allerdings wohl auch eine Attraktivierung der angebotenen Untersuchungen, immerhin werden Eltern-Kind-Untersuchungen schon jetzt mit steigendem Alter des Kindes immer weniger genutzt (5).

Zusätzlich ändern sich die Notwendigkeiten in der Ausgestaltung. So sind bislang ärztliche Untersuchungen sowie Hebammenberatungen vorgesehen (6), mit unterschiedlichen Schwerpunkten erweitert sich aber hierbei der Bedarf nach verschiedenen Kompetenzen. So wurde beispielsweise im Gesundheitsausschuss im Rahmen des Hearings zum Frauengesundheitsbericht (7) auch die Rolle von Schwangerschaftsdiabetes für die Gesundheit von Müttern und Neugeborenen thematisiert (6). Ob es überhaupt Verhandlungen mit weiteren Berufsgruppen - wie in diesem Fall Diätologen zur Durchführung der angekündigten Ernährungsberatungen (8) - gibt, ist allerdings unbekannt. Aufgrund der ablaufenden Regierungsperiode und der wohl laufenden Vorbereitungen auf deren Abschluss - wie beispielsweise im Rahmen der Budgeterstellung oder in der Vorbereitung fehlender Verordnungen - sind daher gerade zum eEltern-Kind-Pass und dessen überfälliger Reform anlässlich des Jubiläums einige Fragen offen.

  1. https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20012320
  2. https://www.parlament.gv.at/aktuelles/pk/jahr_2023/pk0631#:~:text=Der%20bisherige%20Mutter%2DKind%2DPass,novelliert%20werden%20(2049%20d.B.).
  3. https://www.sn.at/politik/innenpolitik/einigung-bei-eltern-kind-pass-aerzte-bekommen-zusaetzlich-275-millionen-euro-136035052
  4. https://eprints.aihta.at/1221/1/HTA-Projektbericht_Nr.123.pdf
  5. https://www.parlament.gv.at/dokument/XXVII/AB/10319/imfname_1450231.pdf
  6. https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20001694
  7. https://www.parlament.gv.at/aktuelles/mediathek/XXVII/VER/208
  8. https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20230606_OTS0120/tanda-mutter-kind-pass-wird-digitalisiert-und-ausgebaut

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

 

  1. Welche Arbeitstreffen zur Erarbeitung der angekündigten Reform des Eltern-Kind-Passes haben seit Beginn der Regierungsperiode stattgefunden? (Bitte um Angabe der einzelnen Treffen inklusive Angabe der Teilnehmenden und deren Organisationszugehörigkeit)
  2. Welche Arbeitstreffen sind zum Thema noch geplant und wie sieht der zeitliche Rahmen zur Vorlage der Verordnung aus?
  3. Gibt es Zwischenergebnisse bisheriger Arbeitstreffen und falls ja, wie sehen diese aus?
  4. Welche konkreten Organisationen waren in die bisherige Erarbeitung von Reformschritten eingebunden?
  5. Ist vorgesehen, diese Verordnung weiterhin als Mutter-Kind-Pass-Verordnung zu erlassen oder wird auch bei dieser der Name geändert?
  6. Sind dementsprechend weitere Änderungen im eEltern-Kind-Pass-Gesetzes, Kinderbetreuungsgeldgesetz oder weiteren Gesetzestexten vorgesehen?
    1. Falls ja: Welche und bis wann?
  1. Für welche zusätzlichen Untersuchungen (zweite Hebammenberatung, Ernährungsberatung, Hörscreening, usw.) wurden bisher Verhandlungen zur Finanzierung aufgenommen?
  2. Für welche zusätzlichen Untersuchungen wurden bisher Einigungen erzielt, wie hoch die Kosten für eine Aufnahme in den Eltern-Kind-Pass gibt?
    1. Falls es bereits Einigungen gibt: Auf welche Kosten belaufen sich diese?
  1. Wurden bereits mit BMF oder BMFFIM Verhandlungen aufgenommen, wie diese Kosten (aus dem FLAF) abgedeckt werden können?
    1. Falls ja: Mit welchem Ergebnis?
    2. Falls nein: Warum nicht?
  1. Wurden andernfalls bereits Wege zu einer anderweitigen Finanzierung ausgelotet?
  2. Ist das BMSGPK ebenfalls in den Pilotbetrieb der Elternberatungen eingebunden?
    1. Falls ja: Welche Ergebnisse wurden aus dem Pilotbetrieb der Elternberatungen gewonnen?
    2. Falls nein: Warum nicht?
  1. Gibt es bereits konkrete Überlegungen, wie Elternberatungen, deren durchführende Stellen gesetzlich zur Anonymität verpflichtet sind, in die verpflichtenden Module des eEltern-Kind-Passes aufgenommen werden können?
    1. Falls ja: Ist dafür eine Änderung des Familienberatungsförderungsgesetzes angedacht?