18301/J XXVII. GP

Eingelangt am 10.04.2024
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Anfrage

der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Frauen‚ Familie‚ Integration und Medien

betreffend Bevorschussung und Ersätze beim Kinderbetreuungsgeld von 2017 bis 2023

 

Der Beitrag zum Familienlastenausgleichsfonds (FLAF) ist Teil der nicht-arbeitnehmerbezogenen Lohnnebenkosten und wird vom Bundesministerium für Finanzen eingehoben. Im Budget verbucht wird der Familienlastenausgleichsfonds (FLAF) in der Untergliederung 25 (Familie und Jugend). Aus dem Familienlastenausgleichsfonds (FLAF) werden diverse Leistungen bezahlt - unter anderem auch das Kinderbetreuungsgeld.

Gemäß § 39 Kinderbetreuungsgeldgesetz (KBGG) kann der Familienlastenausgleichsfonds (FLAF) der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) die Aufwendungen aller zuständigen Krankenversicherungsträger für die erbrachten Leistungen nach dem Kinderbetreuungsgeldgesetz (KBGG) bevorschussen. Die Endabrechnung findet jährlich im Nachhinein statt. Daraus ergeben sich nun mehrere Fragestellungen: Allen voran die Frage, ob überhaupt bevorschusst wurde und über welche Summen wir hier reden.

Wie in unserer Anfrage "Vergütung der gemeinschaftlichen Beitragseinhebung bei Sozialversicherungsträgern von 2017 bis 2023" beschrieben, werden für den entstehenden Verwaltungsaufwand durch die Einhebung diverser Gelder oftmals unangemessen hohe Ersätze von einem Sozialversicherungsträger (oder auch der Arbeiterkammer) an einen anderen Sozialversicherungsträger bezahlt. Das Endresultat sind interne Verrechnungen, welche eine Beurteilung erschweren und eine Widerspiegelung der Kostenwahrheit verhindern.

Zum Gesamtbild gehört auch die analoge Vorgehensweise bei der Ausbezahlung des Kinderbetreuungsgeldes in den Jahren 2017 bis 2023. 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

 

  1. Gemäß § 39 Kinderbetreuungsgeldgesetz (KBGG) kann der Familienlastenausgleichsfonds (FLAF) der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) die Aufwendungen aller zuständigen Krankenversicherungsträger für die erbrachten Leistungen nach dem Kinderbetreuungsgeldgesetz (KBGG) bevorschussen. Wurde in den Jahren 2017 bis 2023 tatsächlich bevorschusst?
    1. Wenn ja, warum?
    2. Wenn ja, wie hoch waren die diesbezüglichen Vorschüsse pro Jahr von 2017 bis 2023? (Auflistung je Träger jährlich; Lieferung der Daten bitte in einem Excel-File)
  1. Wie hoch waren die schlussendlich geleisteten Ersätze für diese Aufwendungen der Krankenversicherungsträger für Leistungen nach dem KBGG in den Jahren 2017 bis 2023? (Auflistung je Träger jährlich; Lieferung der Daten bitte in einem Excel-File)
  2. Gab es weitere Zahlungen aus dem FLAF an die Träger der Sozialversicherung in den Jahren 2017 bis 2023?
    1. Wenn ja, an welche Träger und in welcher Höhe? (Auflistung je Träger jährlich; Lieferung der Daten bitte in einem Excel-File)