18303/J XXVII. GP

Eingelangt am 11.04.2024
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Alois Stöger, Genossinnen und Genossen

an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie

betreffend

Anpassung der Gebühren für verkehrspsychologische Untersuchungen

Österreich hat – nicht zuletzt durch die Untätigkeit der Bundesregierung – in den letzten Jahren eine Rekordinflation erlebt. Ausgehend von den explodierenden Energiepreisen, hat sich die Teuerung inzwischen in allen Lebensbereichen niedergeschlagen und stellt Beschäftigte unterschiedlichster Berufsgruppen vor beträchtliche Herausforderungen. Insbesondere gilt dies für Berufsgruppen, die Leistungen erbringen, deren Abgeltung per Verordnung geregelt sind. Das gilt auch für verkehrspsychologische Untersuchungen, deren Kosten gemäß § 23 FSG-GV bzw. Kosten für Nachschulungsmaßnahmen, die gemäß § 11 FSG-NV geregelt sind.

Da diese Gebühren seit dem Eintreten der extremen Inflation der letzten Jahre nicht geändert wurden, stellen die unterfertigten Abgeordneten folgende

Anfrage

1.       Wann wurden die Gebühren gem. § 23 Abs. 3 FSG-GV zuletzt geändert?

2.       Gibt es bereits einen Entwurf für eine Neuregelung der genannten Gebühren für verkehrspsychologische Untersuchungen?

3.       Wenn ja – warum wurde noch keine Neuregelung kundgemacht?

4.       Wann ist mit einer Neuregelung des § 23 Abs. 3 FSG-GV zu rechnen?

5.       Wann wurden die Gebühren gem. § 11 FSG-NV zuletzt geändert?

6.       Gibt es bereits einen Entwurf für eine Neuregelung der genannten Gebühren für Nachschulungsmaßnahmen?

7.       Wenn ja – warum wurde noch keine Neuregelung kundgemacht?

8.       Wann ist mit einer Neuregelung des § 11 FSG-NV zu rechnen?