Eingelangt am 12.04.2024
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Anfrage
der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper,
Mag. Martina Künsberg Sarre, Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Schulunterricht für
minderjährige Asylsuchende in Bundesbetreuungseinrichtungen
Gerade für Kinder und Jugendliche, deren bisheriger Weg von vielen
Erschwernissen oder sogar traumatischen Erfahrungen gezeichnet war, ist Bildung
- und ein stabiles Netzwerk an Bezugspersonen in der Schule - ein
entscheidender Schlüssel für ein gelingendes Leben. Es liegt sowohl
im Sinne des Individuums als auch von uns allen, dass asylsuchende Kinder und
Jugendliche rechtzeitig die Chance bekommen, sich zu einem
leistungsfähigen und verantwortungsbewussten Mitglied unserer Gesellschaft
zu entwickeln.
Minderjährige brauchen besonderen Schutz. Bei allen
Maßnahmen, die Kinder betreffen, ist das Wohl des Kindes vorrangig zu
berücksichtigen. In Österreich stehen die Rechte von Kindern im
Verfassungsrang. Es gilt gemäß Art. 1 BVG Kinderrechte und Art. 3
Abs. 1 der Kinderrechtskonvention das Vorrangigkeitsprinzip in allen Belangen.
Auch im gesamten Asylverfahren ist das Kindeswohl daher vorrangig zu
berücksichtigen.
Zudem sind nach dem Ausbildungspflichtgesetz alle im Land lebenden
Kinder ab dem sechsten Lebensjahr für neun Schuljahre schulpflichtig. Im
Dezember 2021 stellte die Menschenrechtskommissarin des Europarats, Dunja
Mijatovic, während Ihres Besuchs in Traiskirchen, jedoch fest, dass das
Aufnahmezentrum keine ausreichenden oder angemessenen Bildungs- und
Freizeitaktivitäten bietet, was insbesondere für unbegleitete Kinder
problematisch ist und für jene, die zu lange im Zulassungsverfahren und
dementsprechend in Betreuungseinrichtungen des Bundes verweilen (1). Dadurch
verlieren Minderjährige wertvolle Zeit und ihr Zugang zur Bildung
verzögert sich, was sich wiederum negativ auf ihre Integration auswirkt.
- https://rm.coe.int/commdh-2022-10-report-on-the-visit-to-austria-en/1680a6679a
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher
folgende
Anfrage:
- Kann durch den angebotenen Schulunterricht
in Bundesbetreuungseinrichtungen, insbesondere im Fall von unmündigen
Minderjährigen, der Schulpflicht gemäß Schulpflicht-G 1985
Genüge getan werden?
- Falls nicht, welche Person oder
Körperschaft wird, im Falle des Fehlens einer obsorgeberechtigten
Person gemäß §24 Abs. 4 leg. cit bei der Bezirksverwaltungsbehörde
zur Anzeige gebracht?
- Wie viele unbegleitete asylsuchende
Minderjährige in Bundesbetreuung haben am 10.10.2023 Schulunterricht
in Regelklassen öffentlicher Schulen besucht?
- Wie viele unbegleitete asylsuchende
Minderjährige in Bundesbetreuung haben am 10.10.2023 Schulunterricht
in Sonderklassen bzw. Integrationsklassen öffentlicher Schulen
besucht?
- Wie viele unbegleitete asylsuchende
Minderjährige in Bundesbetreuung wurden am 10.10.2023 innerhalb der
Einrichtungen unterrichtet? Mit der Bitte um Darstellung der Anzahl von
unmündig/mündig, schulpflichtig/nicht-schulpflichtig.
- Wie viele Klassenräume gibt es zum
Zeitpunkt der Anfrage in den einzelnen Bundesbetreuungseinrichtungen?
Bitte um Darstellung pro BBE.
- Sind diese Klassenräume zur Zeit der
Anfrage alle in Verwendung?
- Wie viele Klassen wurden am 10.10.2023 pro
Standort unterrichtet?
- Wie viele Stunden Unterricht haben
minderjährige Asylsuchende pro Woche? Bitte um Darstellung pro
BBE.
- Wie lange dauerte es 2023 durchschnittlich
von der Aufnahme in eine BBE bis zur Teilnahme am Unterricht?
- Wie viele VZÄ Lehrer:innen stehen
für den Unterricht pro Standort zur Verfügung? Bitte um
Darstellung pro BBE.
- Welche Ausbildungsanforderungen gibt es
für die Lehrer:innen?
- Gibt es aktuell tätige Lehrer:innen,
die die Anforderungen nicht erfüllen?
- Gibt es für jede Altersgruppe eine
eigene Klasse? Bitte um Darstellung pro BBE.
- Wenn nicht, wie viele Altersstufen sind in
den Klassen zusammengefasst?
- Wie viele Kinder werden in den
altersübergreifenden Klassen zusammengefasst?
- Nach welchen Kriterien werden die
Kompetenzen der Schüler:innen beurteilt?
- Welches Testverfahren wird angewendet, um
die Schulreife der Kinder zu beurteilen?
- Wird das SES (Schuleingangscreening)
verwendet?
i. Wie wird das SES dokumentiert?
ii. Wie oft wurde das SES angewendet?
- Werden die Obsorgeberechtigten um
Einverständnis für das Schuleingangsscreening gefragt?
- Wer trägt die Verantwortung, dass
unmündige Minderjährige den Unterricht besuchen, wenn sie
keine:n Obsorgeberechtigte:n haben?
- An wie vielen Tagen haben unmündige
Asylsuchende im Jahr 2023 im Durchschnitt am Unterricht nicht
teilgenommen?
- Wie viele unmündige Asylsuchende haben
im Jahr 2023 gar nicht am Unterricht teilgenommen?
- Aus welchen Gründen?
- Wie oft wird der Unterricht von der
Bildungsdirektion überprüft?
- Wie gestaltet sich der Unterricht von nicht
mehr schulpflichtigen unbegleiteten asylsuchenden Minderjährigen?
- Welche Angebote gibt es?
- Wie viele wurden 2023 unterrichtet, wie
viele nicht?
- Wie viele Stunden pro Woche werden sie
unterrichtet?
- Wie viele Stunden Deutschkurse fanden pro
Woche statt?
- Welcher Austausch besteht hinsichtlich des
Zugangs zur Bildung für minderjährige Asylsuchende zwischen
Ihrem Ministerium und dem Bildungsministerium?
- Sind Maßnahmen geplant, um für
jene Minderjährige, die in Betreuungseinrichtungen des Bundes
untergebracht sind, einen besseren Zugang zu Bildung zu
gewähren?
i. Wenn ja, welche und wann?