18309/J XXVII. GP

Eingelangt am 12.04.2024
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Anfrage

 

der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Mag. Martina Künsberg Sarre, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Schulunterricht für minderjährige Asylsuchende in Bundesbetreuungseinrichtungen

 

Gerade für Kinder und Jugendliche, deren bisheriger Weg von vielen Erschwernissen oder sogar traumatischen Erfahrungen gezeichnet war, ist Bildung - und ein stabiles Netzwerk an Bezugspersonen in der Schule - ein entscheidender Schlüssel für ein gelingendes Leben. Es liegt sowohl im Sinne des Individuums als auch von uns allen, dass asylsuchende Kinder und Jugendliche rechtzeitig die Chance bekommen, sich zu einem leistungsfähigen und verantwortungsbewussten Mitglied unserer Gesellschaft zu entwickeln.

Minderjährige brauchen besonderen Schutz. Bei allen Maßnahmen, die Kinder betreffen, ist das Wohl des Kindes vorrangig zu berücksichtigen. In Österreich stehen die Rechte von Kindern im Verfassungsrang. Es gilt gemäß Art. 1 BVG Kinderrechte und Art. 3 Abs. 1 der Kinderrechtskonvention das Vorrangigkeitsprinzip in allen Belangen. Auch im gesamten Asylverfahren ist das Kindeswohl daher vorrangig zu berücksichtigen. 

Zudem sind nach dem Ausbildungspflichtgesetz alle im Land lebenden Kinder ab dem sechsten Lebensjahr für neun Schuljahre schulpflichtig. Im Dezember 2021 stellte die Menschenrechtskommissarin des Europarats, Dunja Mijatovic, während Ihres Besuchs in Traiskirchen, jedoch fest, dass das Aufnahmezentrum keine ausreichenden oder angemessenen Bildungs- und Freizeitaktivitäten bietet, was insbesondere für unbegleitete Kinder problematisch ist und für jene, die zu lange im Zulassungsverfahren und dementsprechend in Betreuungseinrichtungen des Bundes verweilen (1). Dadurch verlieren Minderjährige wertvolle Zeit und ihr Zugang zur Bildung verzögert sich, was sich wiederum negativ auf ihre Integration auswirkt.  

  1. https://rm.coe.int/commdh-2022-10-report-on-the-visit-to-austria-en/1680a6679a

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

 

  1. Kann durch den angebotenen Schulunterricht in Bundesbetreuungseinrichtungen, insbesondere im Fall von unmündigen Minderjährigen, der Schulpflicht gemäß Schulpflicht-G 1985 Genüge getan werden?
    1. Falls nicht, welche Person oder Körperschaft wird, im Falle des Fehlens einer obsorgeberechtigten Person gemäß §24 Abs. 4 leg. cit bei der Bezirksverwaltungsbehörde zur Anzeige gebracht?
  1. Wie viele unbegleitete asylsuchende Minderjährige in Bundesbetreuung haben am 10.10.2023 Schulunterricht in Regelklassen öffentlicher Schulen besucht?
  2. Wie viele unbegleitete asylsuchende Minderjährige in Bundesbetreuung haben am 10.10.2023 Schulunterricht in Sonderklassen bzw. Integrationsklassen öffentlicher Schulen besucht? 
  3. Wie viele unbegleitete asylsuchende Minderjährige in Bundesbetreuung wurden am 10.10.2023 innerhalb der Einrichtungen unterrichtet? Mit der Bitte um Darstellung der Anzahl von unmündig/mündig, schulpflichtig/nicht-schulpflichtig.
  4. Wie viele Klassenräume gibt es zum Zeitpunkt der Anfrage in den einzelnen Bundesbetreuungseinrichtungen? Bitte um Darstellung pro BBE.
    1. Sind diese Klassenräume zur Zeit der Anfrage alle in Verwendung?
    2. Wie viele Klassen wurden am 10.10.2023 pro Standort unterrichtet?
  1. Wie viele Stunden Unterricht haben minderjährige Asylsuchende pro Woche? Bitte um Darstellung pro BBE. 
  2. Wie lange dauerte es 2023 durchschnittlich von der Aufnahme in eine BBE bis zur Teilnahme am Unterricht?
  3. Wie viele VZÄ Lehrer:innen stehen für den Unterricht pro Standort zur Verfügung? Bitte um Darstellung pro BBE.
    1. Welche Ausbildungsanforderungen gibt es für die Lehrer:innen?
    2. Gibt es aktuell tätige Lehrer:innen, die die Anforderungen nicht erfüllen?
  1. Gibt es für jede Altersgruppe eine eigene Klasse? Bitte um Darstellung pro BBE.
    1. Wenn nicht, wie viele Altersstufen sind in den Klassen zusammengefasst?
    2. Wie viele Kinder werden in den altersübergreifenden Klassen zusammengefasst?
  1. Nach welchen Kriterien werden die Kompetenzen der Schüler:innen beurteilt?
    1. Welches Testverfahren wird angewendet, um die Schulreife der Kinder zu beurteilen?
    2. Wird das SES (Schuleingangscreening) verwendet?

                                          i.    Wie wird das SES dokumentiert?

                                        ii.    Wie oft wurde das SES angewendet?

    1. Werden die Obsorgeberechtigten um Einverständnis für das Schuleingangsscreening gefragt?
  1. Wer trägt die Verantwortung, dass unmündige Minderjährige den Unterricht besuchen, wenn sie keine:n Obsorgeberechtigte:n haben?
  2. An wie vielen Tagen haben unmündige Asylsuchende im Jahr 2023 im Durchschnitt am Unterricht nicht teilgenommen?
  3. Wie viele unmündige Asylsuchende haben im Jahr 2023 gar nicht am Unterricht teilgenommen? 
    1. Aus welchen Gründen?
  1. Wie oft wird der Unterricht von der Bildungsdirektion überprüft?
  2. Wie gestaltet sich der Unterricht von nicht mehr schulpflichtigen unbegleiteten asylsuchenden Minderjährigen?
    1. Welche Angebote gibt es?
    2. Wie viele wurden 2023 unterrichtet, wie viele nicht?
    3. Wie viele Stunden pro Woche werden sie unterrichtet?
    4. Wie viele Stunden Deutschkurse fanden pro Woche statt?
  1. Welcher Austausch besteht hinsichtlich des Zugangs zur Bildung für minderjährige Asylsuchende zwischen Ihrem Ministerium und dem Bildungsministerium? 
    1. Sind Maßnahmen geplant, um für jene Minderjährige, die in Betreuungseinrichtungen des Bundes untergebracht sind, einen besseren Zugang zu Bildung zu gewähren? 

                                          i.    Wenn ja, welche und wann?