18313/J XXVII. GP

Eingelangt am 17.04.2024
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Anfrage

der Abgeordneten Dr. Johannes Margreiter, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Pendlerpauschale

 

Kurz vor Ende der aktuellen 27. Gesetzgebungsperiode ist das im Regierungsprogramm festgelegte Vorhaben der Ökologisierung und Erhöhung der Treffsicherheit des Pendlerpauschales noch immer nicht umgesetzt, obwohl die Ergebnisse aus der Anfragebeantwortung 9435/A (XXVII. GP) aus dem Jahr 2022 erneut dargelegt haben, dass das Pendlerpauschale weder sozial treffsicher ist, noch in irgendeiner Weise den durch die Erfordernisse des Klimaschutzes notwendigen Maßnahmen entspricht. NEOS tritt aus diesem Grund für die schrittweise Umwandlung des Pendlerpauschales im Rahmen einer Steuerreform in ein zielgerichtetes soziales Konzept zur Regionalförderung ein.

Um in Zukunft sowohl eine treffsichere als auch ökologisch nachhaltige Unterstützung von Pendlerinnen und Pendlern garantieren zu können, sind aktuelle und transparent verfügbare Daten unerlässlich.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

 

  1. Wie hoch ist die Summe, die für a) großes sowie b) kleines Pendlerpauschale pro Jahr betraglich in Anspruch genommen wird? (Bitte um Fortführung der zuletzt in 9435/AB (XXVII. GP) ergänzten Zeitreihe mit den aktualisierten Zahlen für 2021, 2022 und 2023; bitte ebenfalls um Abschätzungen zur Entwicklung für das Jahr 2024)
  2. Wie verteilt sich der Gesamtbetrag von kleinem und großem Pendlerpauschale sowie der Summe aus beiden jeweils auf die Bundesländer? (Bitte um Fortführung der zuletzt in der Beilage zu 9435/AB (XXVII. GP) ergänzten Zeitreihe mit den aktualisierten Zahlen für 2021 und 2022  und 2023; bitte ebenfalls um Abschätzungen zur Entwicklung im Jahr 2024.)
  3. Wie viele Personen beanspruchen in Österreich Pendlerpauschale, aufgeschlüsselt nach Entfernungskategorien (2-20 km, 20-40 km, 40-60 km, über 60 km) sowie nach großem bzw. kleinem Pendlerpauschale? (Bitte um Fortführung der zuletzt in 9435/AB (XXVII. GP) ergänzten Zeitreihe mit den aktualisierten Zahlen für 2021, 2022 und 2023; bitte ebenfalls um Abschätzungen zur Entwicklung im Jahr 2024.)
  4. Wie viele Steuerzahler_innen siedeln pro Jahr vom Arbeitsort weg und beziehen danach Pendlerpauschale? (Bitte um aktuelle Auswertung entsprechend den zuletzt in 9435/AB (XXVII. GP) aktualisierten Darstellungen.)
  5. Wie verteilt sich der Betrag von kleinem und großem Pendlerpauschale auf die einzelnen Einkommensklassen? (Bitte um aktuelle Auswertungen aus den Lohnsteuerstatistiken für 2021, 2022 und soweit möglich 2023 entsprechend den zuletzt in 9435/AB (XXVII. GP) aktualisierten Darstellungen.)
  6. Wie viele Personen beanspruchten in Österreich in den Jahren 2018 bis 2023 das sogenannte Jobticket (haben also im Lohnzettel zumindest einen Monat Werkverkehr eingetragen)? (Bitte um getrennte Darstellung pro Jahr sowie nach Bundesländern. Bitte um aktuelle Auswertung entsprechend den zuletzt in 9435/AB (XXVII. GP) aktualisierten Darstellungen.)
  7. Wie viele Personen nutzten in Österreich in den Jahren 2018 bis 2023 laut Lohnzettel einen Firmenwagen auch für private Zwecke? (Bitte um getrennte Darstellung pro Jahr sowie nach Bundesländern. Bitte um aktuelle Auswertung entsprechend den zuletzt in 9435/AB (XXVII. GP) aktualisierten Darstellungen.)
  8. Welche genaueren Entfernungsangaben ergeben sich, wenn die Daten aus dem Pendlereuro ausgewertet werden, insbesondere hinsichtlich Entfernungen über 60 Kilometer und nicht zu einer Kategorie zuordenbaren Fällen? (Sofern die in 9435/AB (XXVII. GP) angeführten Punkte zur Frage 8 nach wie vor zutreffen, wird um eine näherungsweise Rückrechnung wie in ebendieser AB ersucht.)
  9. Ist in dieser Legislaturperiode noch eine stärkere Ökologisierung/Umgestaltung des Pendlerpauschalen geplant?
    1.  Wenn ja, in welchem Zeitrahmen?
    2. Wenn nein, warum nicht?
    3. Welche Maßnahmen werden gesetzt um zu verhindern, dass das Pendlerpauschale negative klimapolitische Auswirkungen hat?
  1. Da das Jobticket mit Juli 2021 zum Öffi-ticket neu geregelt wurden, bitten wir um eine Aufstellung der Kostenübernahme nach Bundesländern in den Jahren 2016-2023.
  2. Gemäß § 16 Abs. 1 Z 6 lit. i sublit. bb EStG 1988 und § 26 Z 5 lit. b EStG ist der Bezug von Teilen des Pendlerpauschales möglich, obwohl man z.B. ein österreichweites Klimaticket vom Arbeitgeber steuerfrei erhält. In diesem Sinne wird hier die Bemessungsgrundlage reduziert, obwohl keine Werbungskosten mehr anfallen. Wie hoch war im Jahr 2023 der dadurch entstandene Steuerentgang?

 

Um Beantwortung der einzelnen Fragen in tabellarischer und maschinenlesbarer Form wird ersucht.