Eingelangt am 17.04.2024
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Anfrage
der Abgeordneten Dr. Johannes Margreiter, Kolleginnen
und Kollegen
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend Pendlerpauschale
Kurz vor Ende der aktuellen 27.
Gesetzgebungsperiode ist das im Regierungsprogramm festgelegte Vorhaben der
Ökologisierung und Erhöhung der Treffsicherheit des Pendlerpauschales
noch immer nicht umgesetzt, obwohl die Ergebnisse aus der Anfragebeantwortung
9435/A (XXVII. GP) aus dem Jahr 2022 erneut dargelegt haben, dass das
Pendlerpauschale weder sozial treffsicher ist, noch in irgendeiner Weise den
durch die Erfordernisse des Klimaschutzes notwendigen Maßnahmen
entspricht. NEOS tritt aus diesem Grund für die schrittweise Umwandlung
des Pendlerpauschales im Rahmen einer Steuerreform in ein zielgerichtetes
soziales Konzept zur Regionalförderung ein.
Um in Zukunft sowohl eine treffsichere als
auch ökologisch nachhaltige Unterstützung von Pendlerinnen und
Pendlern garantieren zu können, sind aktuelle und transparent
verfügbare Daten unerlässlich.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher
folgende
Anfrage:
- Wie hoch ist die Summe, die für a)
großes sowie b) kleines Pendlerpauschale pro Jahr betraglich in
Anspruch genommen wird? (Bitte um Fortführung der zuletzt in 9435/AB
(XXVII. GP) ergänzten Zeitreihe mit den aktualisierten Zahlen
für 2021, 2022 und 2023; bitte ebenfalls um Abschätzungen zur
Entwicklung für das Jahr 2024)
- Wie verteilt sich der Gesamtbetrag von
kleinem und großem Pendlerpauschale sowie der Summe aus beiden
jeweils auf die Bundesländer? (Bitte um Fortführung der zuletzt
in der Beilage zu 9435/AB (XXVII. GP) ergänzten Zeitreihe mit
den aktualisierten Zahlen für 2021 und 2022 und 2023; bitte
ebenfalls um Abschätzungen zur Entwicklung im Jahr 2024.)
- Wie viele Personen beanspruchen in
Österreich Pendlerpauschale, aufgeschlüsselt nach
Entfernungskategorien (2-20 km, 20-40 km, 40-60 km, über 60 km) sowie
nach großem bzw. kleinem Pendlerpauschale? (Bitte um
Fortführung der zuletzt in 9435/AB (XXVII. GP) ergänzten
Zeitreihe mit den aktualisierten Zahlen für 2021, 2022 und 2023; bitte
ebenfalls um Abschätzungen zur Entwicklung im Jahr 2024.)
- Wie viele Steuerzahler_innen siedeln pro
Jahr vom Arbeitsort weg und beziehen danach Pendlerpauschale? (Bitte um
aktuelle Auswertung entsprechend den zuletzt in 9435/AB (XXVII. GP)
aktualisierten Darstellungen.)
- Wie verteilt sich der Betrag von kleinem und
großem Pendlerpauschale auf die einzelnen Einkommensklassen? (Bitte
um aktuelle Auswertungen aus den Lohnsteuerstatistiken für 2021, 2022
und soweit möglich 2023 entsprechend den zuletzt in 9435/AB (XXVII.
GP) aktualisierten Darstellungen.)
- Wie viele Personen beanspruchten in
Österreich in den Jahren 2018 bis 2023 das sogenannte Jobticket
(haben also im Lohnzettel zumindest einen Monat Werkverkehr eingetragen)?
(Bitte um getrennte Darstellung pro Jahr sowie nach Bundesländern. Bitte
um aktuelle Auswertung entsprechend den zuletzt in 9435/AB (XXVII. GP)
aktualisierten Darstellungen.)
- Wie viele Personen nutzten in
Österreich in den Jahren 2018 bis 2023 laut Lohnzettel einen
Firmenwagen auch für private Zwecke? (Bitte um getrennte Darstellung
pro Jahr sowie nach Bundesländern. Bitte um aktuelle Auswertung
entsprechend den zuletzt in 9435/AB (XXVII. GP) aktualisierten
Darstellungen.)
- Welche genaueren Entfernungsangaben ergeben
sich, wenn die Daten aus dem Pendlereuro ausgewertet werden, insbesondere
hinsichtlich Entfernungen über 60 Kilometer und nicht zu einer
Kategorie zuordenbaren Fällen? (Sofern die in 9435/AB (XXVII. GP)
angeführten Punkte zur Frage 8 nach wie vor zutreffen, wird um eine
näherungsweise Rückrechnung wie in ebendieser AB ersucht.)
- Ist in dieser Legislaturperiode noch eine
stärkere Ökologisierung/Umgestaltung des Pendlerpauschalen
geplant?
- Wenn ja, in welchem Zeitrahmen?
- Wenn nein, warum nicht?
- Welche Maßnahmen werden gesetzt um zu
verhindern, dass das Pendlerpauschale negative klimapolitische
Auswirkungen hat?
- Da das Jobticket mit Juli 2021 zum
Öffi-ticket neu geregelt wurden, bitten wir um eine Aufstellung der
Kostenübernahme nach Bundesländern in den Jahren 2016-2023.
- Gemäß § 16 Abs. 1 Z 6 lit. i
sublit. bb EStG 1988 und § 26 Z 5 lit. b EStG ist der Bezug von
Teilen des Pendlerpauschales möglich, obwohl man z.B. ein
österreichweites Klimaticket vom Arbeitgeber steuerfrei erhält.
In diesem Sinne wird hier die Bemessungsgrundlage reduziert, obwohl keine
Werbungskosten mehr anfallen. Wie hoch war im Jahr 2023 der dadurch
entstandene Steuerentgang?
Um Beantwortung der einzelnen Fragen in
tabellarischer und maschinenlesbarer Form wird ersucht.