18328/J XXVII. GP
Eingelangt am 17.04.2024
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Anfrage
der Abgeordneten Alois Schroll,
Genossinnen und Genossen
an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
betreffend Wie steht es um die Transparenz bei der Fernwärme?
Fernwärme ist ein zentraler Grundpfeiler einer klimafreundlichen Wärmeversorgung in Großstädten. Kund:innen haben ein Anrecht auf nachvollziehbare, transparente und leistbare Fernwärme-Preise. Anders als beispielsweise in Deutschland hat es die österreichische Bundesregierung, bestehend aus ÖVP und Grünen, nicht geschafft, etwas gegen die Preissteigerung bei Erdgas oder der Wärmeversorgung der Bürger:innen zu unternehmen. Forderungen nach einem „Wärmepreisdeckel“, die die Menschen in Österreich entlastet und die Inflation gebremst hätten, wurden von der Regierung nicht aufgegriffen.
Während ein großer Teil der Fernwärme-Kund:innen in Wien, Graz und Linz einem Preisbescheid des Landeshauptmanns unterliegen und somit eine Preisregulierung stattfindet, sind die meisten Anbieter völlig frei in ihrer Preisgestaltung.
Der größte Teil der Kosten für die Fernwärme hängt von der Erzeugung ab. Eine Veröffentlichung der jeweiligen Preisbestandteile kann dazu beitragen, dass für die Kund:innen eine größere Nachvollziehbarkeit herrscht. Entsprechende Transparenzregeln sind bereits seit Juli 2021 im Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz verbindlich verankert, für die Veröffentlichung der Daten ist gem. § 89 Abs. 3 die Bundeministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie zuständig. Da bis Ende September 2023 keine nennenswerten Aktivitäten des BMK erkennbar waren, hat die SPÖ in einem Entschließungsantrag (3587/A(E)) die eine rasche Umsetzung der Transparenzregeln gefordert. Der Antrag wurde am 10 Oktober 2023 mit den Stimmen der Regierungsparteien vertagt.
Die für die Umsetzung des § 89 EAG vorgesehene Website www.waermepreise.at ist nun schon seit einigen Monaten online. Der Forderung der SPÖ wurde also – wenn auch sehr verspätet – nachgekommen. Trotz allem stellt sich die Frage, inwiefern die Transparenzdatenbank ihren Anforderungen Rechnung trägt.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
Anfrage
1. Welche Maßnahmen setzt die Bundesregierung, um für leistbare Fernwärme-Preise zu sorgen?
2. An welchem Datum wurde die Website waermepreise.at gelauncht?
3. An welchem Datum wurden die ersten Tarife auf der Website veröffentlicht?
4. Haben Sie vor dem Start der Webseite erhoben, wie viele Abgeber im Sinne des § 2 Z 3 HeizKG von der Meldeverpflichtung betroffen sind?
a. Wenn ja, wie viele Unternehmen waren zu diesem Zeitpunkt betroffen?
b. Wenn nein, warum haben Sie das nicht gemacht?
5. Wie viele Abgeber im Sinne des § 2 Z 3 HeizKG sind auf Grund der Größenschwelle von 20 versorgten Endverbraucher:innen nicht von der Meldeverpflichtung erfasst?
6. Warum hat die Bundesregierung über 2 Jahre gebraucht, um die Preistransparenz-Daten gemäß § 89 Abs. 3 zu veröffentlichen?
7. Wie viele Abgeber im Sinne des § 2 Z 3 HeizKG gibt es in Österreich zum Zeitpunkt der Anfrageeinbringung?
8. Wie viele Abgeber im Sinne des § 2 Z 3 HeizKG werden zum Zeitpunkt der Anfrageeinbringung auf der Website gelistet?
9. Wie viele Tarife werden pro Abgeber in Durchschnitt gelistet?
10. Wie viele Abgeber haben zum Zeitpunkt der Anfrageeinbringung keine Tarife gelistet?
a. Bitte um Auflistung der konkreten Abgeber.
11. Wie viele Abgeber haben zum Zeitpunkt der Anfrageeinbringung unvollständige Daten geliefert?
a. Bitte um Auflistung der konkreten Abgeber.
12. Wie stellen Sie sicher, dass die Abgeber die erforderlichen Daten regelmäßig melden?
13. Welche Maßnahmen ergreifen Sie, wenn Abgeber keine oder nur unvollständige Daten melden?
14. Wie viele solcher Maßnahmen wurden bisher ergriffen?
15. Wie viele Verwaltungsübertretungen gemäß § 98 Abs. 3 Z 5 EAG wurden im Zusammenhang mit der Verpflichtung zur Veröffentlichung gemäß § 89 EAG bisher ausgemacht?
16. Wie hoch waren die Geldstrafen insgesamt, die in diesem Zusammenhang ausgestellt wurden?
17. Wie hoch ist die durchschnittliche Geldstrafe, die in diesem Zusammenhang ausgestellt wurde?
18. Wie hoch war die höchste Geldstrafe, die in diesem Zusammenhang ausgestellt wurde?