18371/J XXVII. GP
Eingelangt am 17.04.2024
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ANFRAGE
des Abgeordneten Hermann Brückl
an den Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport
betreffend Ergänzungsstudium für Diplomsportlehrer
Die Bundessportakademie bietet die Ausbildung zum Diplomsportlehrer an, mit der es möglich ist, als Vertragslehrer in Pflichtschulen zu arbeiten.(1)
2013 wurde die Möglichkeit der Nachqualifizierung für Absolventinnen und Absolventen von früheren Lehramtsausbildungen mit der Absolvierung des berufsbegleitenden Ergänzungsstudiums zur Erreichung des Titels „Bachelor of Education (BEd)“ geschaffen.
In der parlamentarischen Anfrage (17737/J) wurde die Frage gestellt, ob es eine konkrete Planung gäbe, dass man Diplomsportlehrern den Zugang zum Ergänzungsstudium ermögliche. Im Unterrichtsausschuss vom 11. April 2024 beantwortete HBM Univ. Prof. Dr. Polaschek auf Anfrage des Abg.z.NR Hermann Brückl hinsichtlich der Nachqualifizierung von Sportlehrern, dass man "dran bleiben und auf eine Lösung drängen werde, da Änderungsbedarf bestehe.“
HBM Polaschek hat in einer Anfragebeantwortung (17099/AB) geschrieben: „
Es wurde angedacht, Diplomsportlehrerinnen und Diplomsportlehrern den Zugang zum Ergänzungsstudium nach § 65a Hochschulgesetz 2005 (HG) zu ermöglichen. Aus diesem Grund wurde im Jahr 2023 um Zustimmung beim Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlicher Dienst und Sport angesucht, diese ist allerdings nicht erfolgt.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport nachstehende
Anfrage
1. Wann haben Sie oder Ihr Ministerium das Ersuchen um Zustimmung betreffend Diplomsportlehrern den Zugang zum Ergänzungsstudium zu ermöglichen, aus dem BMBWF erhalten?
2. Wie lautete diesbezüglich Ihre Antwort?
3. Mit welcher Begründung haben Sie das Ersuchen aus dem BMBWF abgelehnt?
4. Welche weiteren Schritte sind geplant, um das Ergänzungsstudium für Diplomsportlehrer zu ermöglichen?