18375/J XXVII. GP
Eingelangt am 17.04.2024
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ANFRAGE
der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Peter Wurm
an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
In der Anfragebeantwortung des Bundesministers für Finanzen 17093/AB zu 17755/J vom 29. März 2024 teilte dieser unter anderem folgende Fakten mit:[1]
· Bei den in der angesprochenen Kontrolle überprüften Firmen wurde in drei Fällen ein Bescheid über die Scheinunternehmereigenschaft erlassen
· Soweit die Verfahren bereits rechtskräftig abgeschlossen wurden, wurden in 33 Fällen Nachforderungen von insgesamt circa 770.000 Euro vorgeschrieben.
· Umfassenderes statistisches Zahlenmaterial für Finanzstrafverfahren aus dem Bereich der Finanzstrafbehörden sind nicht darstellbar, da eine derart detaillierte Auswertung nicht vorgenommen werden kann.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch und Peter Wurm an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz folgende
Anfrage
1. Sind Ihnen bzw. dem BMSGPK oder den Sozialversicherungsträgern die vom BMF ermittelten Firmen im Paketgeschäft, bei denen ein Bescheid über die Scheinunternehmereigenschaft erlassen worden ist, bekannt?
a. Wenn ja, welche sozialversicherungsrechtlichen Folgen hat diese Scheinunternehmereigenschaft im BMSGPK oder bei den Sozialversicherungsträgern zur Folge?
2. Haben die vom BMF ermittelten Firmen im Paketgeschäft, bei denen ein Bescheid über die Scheinunternehmereigenschaft erlassen worden ist, in der Vergangenheit bzw. aktuell Förderungen des BMSGPK bzw. dem BMSGPK zugeordneten Förderstellen seit dem 1. Jänner 2020 erhalten?
a. Wenn ja, in welcher Gesamthöhe?
b. Wenn ja, welche förderrechtlichen Folgen hat diese Scheinunternehmereigenschaft im BMSGPK zur Folge?
3. Haben die vom BMF ermittelten Firmen im Paketgeschäft, bei denen in 33 Fällen Nachforderungen von insgesamt circa 770.000 Euro vorgeschrieben wurden, in der Vergangenheit bzw. aktuell Förderungen des BMSGPK bzw. dem BMSGPK zugeordneten Förderstellen seit dem 1. Jänner 2020 erhalten?
a. Wenn ja, in welcher Gesamthöhe?
b. Wenn ja, welche förderrechtlichen Folgen hat diese Scheinunternehmereigenschaft im BMSGPK zur Folge?