18376/J XXVII. GP

Eingelangt am 17.04.2024
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Peter Wurm

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Scheinunternehmertum und Nachforderungen im Paketgeschäft: Hoher Druck und wenig Lohn – Folgeanfrage

 

 

In der Anfragebeantwortung des Bundesministers für Finanzen 17093/AB zu 17755/J vom 29. März 2024 teilte dieser unter anderem folgende Fakten mit:[1]

 

·         Bei den in der angesprochenen Kontrolle überprüften Firmen wurde in drei Fällen ein Bescheid über die Scheinunternehmereigenschaft erlassen

 

·         Soweit die Verfahren bereits rechtskräftig abgeschlossen wurden, wurden in 33 Fällen Nachforderungen von insgesamt circa 770.000 Euro vorgeschrieben.

 

·         Umfassenderes statistisches Zahlenmaterial für Finanzstrafverfahren aus dem Bereich der Finanzstrafbehörden sind nicht darstellbar, da eine derart detaillierte Auswertung nicht vorgenommen werden kann.

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch und Peter Wurm an den Bundesminister für Finanzen folgende

 

Anfrage

 

1.    Wurden die bisher in rechtskräftig abgeschlossenen Finanzstrafverfahren gegenüber Scheinfirmen im Paketgeschäft vorgeschriebenen 770.000 Euro bereits bezahlt bzw. konnten diese eingetrieben werden?

a.    Wenn ja, in welcher Höhe bisher?

2.    Wie hoch sind die Förderungen der Abgaben- und Steuerbehörden in noch nicht rechtskräftig abgeschlossenen Finanzstrafverfahren gegenüber Scheinfirmen im Paketgeschäft aktuell?



[1] https://www.parlament.gv.at/dokument/XXVII/AB/17093/imfname_1620425.pdf