18380/J XXVII. GP

Eingelangt am 17.04.2024
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

des Abgeordneten Mag. Gerald Hauser

an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

betreffend RKI-Protokolle und Veröffentlichung der Entscheidungsfindung in Österreich

 

 

Das Netz diskutiert seit Tagen über die freigeklagten „RKI-Protokolle“, nur die Mainstream-Medien sind da sehr zurückhaltend und bringen keine Details zu den 2500 Seiten, welche zum großen Teil geschwärzt sind. Trotzdem gibt es für Interessierte viele Informationen zu den wenigen nicht zensierten Teilen der Protokolle. Hier ein Bericht von "Die Welt" am 27.03.2024:


„Die brisanten Pandemie-Papiere des RKI


Interne Protokolle belegen, dass die Bundesregierung die Meinung des Expertenstabs der Behörde gleich mehrfach ignorierte


Wenig wurde in den Jahren der Corona-Pandemie so viel diskutiert wie das Verhältnis zwischen Wissenschaft und Politik. Die Veröffentlichung von Sitzungsprotokollen des Robert-Koch-Instituts (RKI) durch das Online-Portal "Multipolar" sorgt nun seit Tagen für neue emotionale Debatten - mit alten Mustern.“[1]

 

Schon damals wurden Stimmen laut, welche die Corona-Maßnahmen der Regierungen – auch der österreichischen Regierung – kritisierten. Diese Personen wurden als „Verschwörungstheoretiker“, „Schwurbler“, „Coronaleugner“, „Impfgegener“ und vieles mehr beschimpft. Es wurde nie sachlich über die Argumenten der Kritiker diskutiert. Dies ist bis jetzt in Österreich der Fall.

 

Aber schauen wir uns die Erkenntnisse auch den RKI-Protokollen an:

 

Zu dem Tragen von FFP2-Masken, die in Österreich durch die Regierung vorgeschrieben wurden, finden wir folgende Informationen:


„Wieder und wieder wurde dies [Anm.: das Tragen von FFP2-Masken] von der Politik mit einem belegten erhöhten Schutz gegen die Verbreitung des Corona-Virus begründet. Dabei war der Nutzen nicht unumstritten. Im RKI-Protokoll vom 30. Oktober 2020 heißt es, dass es "keine Evidenz für die Nutzung von FFP2-Masken außerhalb des Arbeitsschutzes" gebe. Die Politik hielt daran fest - obwohl das RKI in 13 verschiedenen Einträgen bis April 2021 immer wieder zu dem Schluss kommt, dass es keine fachliche Grundlage für eine Empfehlung in der Gesamtbevölkerung gibt.“

 

3G-Regelungen und Impfnachweise


Auch bei den 3G-Regeln hat die Politik offenbar gegen die Empfehlungen des RKI gehandelt. Dieses sprach sich am 5. März 2021 dem Protokoll zufolge gegen Privilegien beim Nachweis des Impfstatus aus. Das RKI nannte diese "fachlich nicht begründbar und nicht sinnvoll", auch die WHO lehne dies wegen mangelnder Fälschungssicherheit und aus ethischen Gründen ab. Mitte September 2021 führten die Bundesregierung und die Länder die 3G-Regeln (geimpft, genesen, getestet) und kurz darauf auch vielerorts 2G-Vorgaben (geimpft, genesen) ein, was den Ausschluss von Ungeimpften aus zahlreichen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens bedeutete. Große Teile der Protokolle, bei denen es um die Corona-Impfung geht, sind unkenntlich gemacht. Das Protokoll "Update Impfung" vom 19. März 2021 etwa ist komplett geschwärzt.


Vergleich mit Grippe und gesundheitliche Folgen


Am 19. März 2021 sprach der Krisenstab über mögliche Todeszahlen und über das sehr hohe Durchschnittsalter der Verstorbenen. "Das Argument, dass ältere, gebrechlichere Menschen, die auch ohne COVID-19 zeitnah versterben würden, sollte entschärft werden." Bezogen auf den Vergleich mit der Grippe heißt es dort: Bei einer normalen Grippewelle "versterben mehr Leute". Die Politik hingegen verbat sich Vergleich von Covid mit der Grippe.

Schulschließungen

Zu den umstrittensten Maßnahmen gehörte die Entscheidung der Bundesregierung für monatelange Schulschließungen, Wechsel- und Distanzunterricht, die zu Lernrückständen und psychischen und körperlichen Belastungen einer ganzen Generation führen sollten. Am 4. Dezember 2020 analysierte der Krisenstab des RKI die Lage im Ausland und kam für Deutschland zu dem Schluss, dass an Schulen das Infektionsgeschehen nicht maßgeblich vorangetrieben werde. Das Sitzungsprotokoll vom 9. Dezember verkündet Ähnliches. Dort heißt es wörtlich, das Ausmaß der Kontaktbeschränkungen "reiche nicht aus", um die hohen Fallzahlen einzudämmen, dazu müssten unter anderem auch Schulen geschlossen werden. Doch darauf folgte die Anmerkung: "Schulen sind nicht das Mittel, um die Pandemie einzudämmen, das zeigen auch andere Länder." Beim Bund-Länder-Gipfel unter der Leitung von Ex-Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) wurde vier Tage später beschlossen, die Präsenzpflicht an Schulen auszusetzen und diese "grundsätzlich" zu schließen.

 

Wirksamkeit von Lockdowns


Ein weiteres Beispiel aus den RKI-Files: Am 16. Dezember 2020 bewertet das RKI die Wirksamkeit von Lockdowns weltweit. Im Protokoll heißt es: "Lockdowns haben zum Teil schwerere Konsequenzen als Covid selbst."


Im RKI wurde also kontrovers diskutiert, über unterschiedliche Ideen der Pandemie-Bekämpfung offen debattiert. Die politischen Entscheidungsträger hingegen erklärten viele Maßnahmen mit einer angeblichen Alternativlosigkeit, behaupteten, ihre Beschlüsse seien von "der Wissenschaft" gedeckt. So wie der damalige Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU), der sich gegenüber WELT nicht zu der Thematik äußern wollte. Viele deutschen Medien übten zu Spahns Zeit - oft mit dem Vorwurf "False Balance" verbunden - massive Kritik an maßnahmenkritischen Wissenschaftlern, selbst wenn diese unbestritten über Expertise verfügten. Ihnen wurde vorgeworfen, nur eine Außenseitermeinung zu vertreten würden, sie sollten aus dem Diskurs gedrängt werden. Dieser Plan ging in großen Teilen auf, Kritiker der deutschen Corona-Politik wurden als "Querdenker", Rechtsextreme oder Putin-Freunde und mit Verschwörungstheoretikern in einen Hut geworfen.[2]

 

Am 16. März 2020 wurde in den Protokollen des RKI Folgendes vermerkt:

Es ist offensichtlich nicht die Entscheidung der Wissenschaftler über die tatsächliche Risikobewertung entscheidend gewesen, sondern die Bewertung einer (geschwärzten) Person von außen, auf deren Signal eine „Hochskalierung“ durchgeführt wurde.

 

Da die wissenschaftlichen Daten in Österreich nicht anders sein können als in Deutschland, ist davon auszugehen, dass die Entscheidungen unserer Regierung und allen voran des Bundesgesundheitsministers sich nicht an objektiven Fakten orientiert haben.

 

Immer wieder haben sich die österreichischen Regierungspolitiken auf das RKI berufen (z.B. im Österreichischen Gesundheitsbericht 2022, Seite 323). Die beiden Regierungsparteien sowie die Oppositionsparteien SPÖ und Neos haben die Grundrechts- und Menschenrechtseinschränkungen mitbeschlossen. Diese Einschränkungen bauen aber – wie wir bereits seit Jahren aufzeigen und wie jetzt die RKI-Protokolle beweisen – nicht auf objektiven Fakten auf.

 

 

In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz folgende

 

Anfrage

 

1.    Werden alle Prozesse der Entscheidungsfindung der einzelnen Corona-Maßnahmen veröffentlicht?

2.    Werden alle Protokolle der GECKO-Sitzungen veröffentlicht?

a.    Wenn nein, warum nicht?

3.    Werden alle Protokolle auch von allen anderen Beratungsgremien zu

a.    Corona-Maßnahmen und

b.    Corona-Impfungen veröffentlicht?

c.    Wenn nein, warum nicht?

4.    Welche Wiedergutmachung ist für die Bevölkerung seitens der damaligen Entscheidungsträger geplant?

5.    Waren die Lockdowns in Österreich gerechtfertigt?

a.    Falls ja, wie begründen Sie dies?

b.    Falls nein, welche Form der Entschuldigung und Wiedergutmachung haben Sie vor?

6.    War die Diskriminierung der Ungeimpften aufbauend auf den Erkenntnissen der RKI-Protokolle gerechtfertigt?

a.    Falls ja, wie begründen Sie dies?

b.    Falls nein, welche Form der Entschuldigung und Wiedergutmachung haben Sie vor?

7.    War die Impfpflicht gerechtfertigt?

a.    Falls ja, wie begründen Sie dies?

b.    Falls nein, welche Form der Entschuldigung und Wiedergutmachung haben Sie vor?

8.    Waren die Schulschließungen gerechtfertigt?

a.    Falls ja, wie begründen Sie dies?

b.    Falls nein, welche Form der Entschuldigung und Wiedergutmachung haben Sie vor?

9.    War das Tragen von MNS-Masken gerechtfertigt?

a.    Falls ja, wie begründen Sie dies?

b.    Falls nein, welche Form der Entschuldigung und Wiedergutmachung haben Sie vor?

10. War das Tragen von FFP2-Masken gerechtfertigt?

a.    Falls ja, wie begründen Sie dies?

b.    Falls nein, welche Form der Entschuldigung und Wiedergutmachung haben Sie vor?

11. Waren die Testungen der Schulkinder gerechtfertigt?

a.    Falls ja, wie begründen Sie dies?

b.    Falls nein, welche Form der Entschuldigung und Wiedergutmachung haben Sie vor?

12. Waren die 3-G-Regeln gerechtfertigt?

a.    Falls ja, wie begründen Sie dies?

b.    Falls nein, welche Form der Entschuldigung und Wiedergutmachung haben Sie vor?

13. Waren die Kontaktbeschränkungen gerechtfertigt?

a.    Falls ja, wie begründen Sie dies?

b.    Falls nein, welche Form der Entschuldigung und Wiedergutmachung haben Sie vor?

14. Haben unsere Corona-Gremien Daten und Fakten vom RKI übernommen?

a.    Falls ja, welche Daten und Fakten waren es?

b.    Falls ja, wie oft und wann genau?

c.    Falls ja, welche Gremien in Österreich haben auch Daten und Fakten vom RKI verwendet oder berücksichtigt?

 



[1] Die Welt" Nr. 62 am 27.03.2024 Seite: 5, Ressort: Politik

[2] Die Welt" Nr. 62 am 27.03.2024 Seite: 5, Ressort: Politik