18404/J XXVII. GP

Eingelangt am 17.04.2024
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Peter Wurm

an den Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft

betreffend VIE Real Toplagen GmbH – Folgeanfrage

 

 

Als Reaktion auf entsprechende Anfragebeantwortungen erging folgende Presseaussendung:

 

FPÖ – Wurm: „Im unternehmerischen Dunstkreis von Martin Ho wurden augenscheinlich sehr viele Förderungen gewährt!“

„Anfragebeantwortungen durch ÖVP-Minister werden Thema im nächsten Sozialausschuss sein“

 

„Selbstverständlich werden wir bei derart hohen Summen unser ganzes Augenmerk in Nachfolgeanfragen darauflegen, ob diese Förderungen auch korrekt bezogen, abgerechnet und die entsprechenden Nachweise erbracht wurden.“ Mit diesen Worten kommentierte heute FPÖ-Konsumentenschutzsprecher NAbg. Peter Wurm aktuelle Anfragebeantwortungen durch ÖVP-Arbeitsminister Kocher betreffend der Ho-Rixi One Personalverwaltung GmbH-Pimperl und Co, wonach unter anderem die Bao Lynn Flowers GmbH vom 1. Jänner 2020 bis zum 31. Dezember 2023 AMS-Förderungen in der Höhe von 466.489,72 Euro bezogen habe. „Im unternehmerischen Dunstkreis von Martin Ho wurden augenscheinlich sehr viele Förderungen gewährt – und dieser Umstand ist schon sehr hinterfragenswert“, so Wurm weiter.

 

„Allein die von uns abgefragten Firmen und die Summen, die dabei kassiert wurden, erlauben somit auch die Frage, wie das Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft gemeinsam mit ÖVP-Minister Kocher sowie dem Schwarz-Rot besetzten AMS in diesen Fällen agierten. In einer zweiten Anfrageserie werden wir alle uns aus dem Firmenbuch bekannten Tochterfirmen, also Firmen, die in der Anfrage genannten Firmen und Gesellschafter beziehungsweise als Geschäftsführer genannt wurden, abfragen. Im Firmenbuch sind - dessen Existenz dem Wirtschaftsministerium ja bekannt sein müsste - Tochterfirmen, das heißt Firmen, an denen die in der Anfrage genannten Firmen und Gesellschafter beziehungsweise als Geschäftsführer genannt sind, jederzeit abrufbar“, betonte der FPÖ-Konsumentenschutzsprecher.

 

„Schon in der Vergangenheit gab die fortgesetzte Untätigkeit von Minister Kocher und Grün-Minister Rauch berechtigten Anlass, den beiden Fachministern mangelndes Engagement bei der Verfolgung von Scheinfirmen und der mutmaßlichen Erschleichung von Fördermitteln vorzuwerfen. Bestehende Probleme wurden ignoriert und bei Anfragebeantwortungen wurde getrickst, getarnt und getäuscht“, erklärte Wurm und weiter: „Um solchen ‚wirtschaftskriminellen Machenschaften‘ entgegenwirken zu können, benötigt es eine bessere Koordination zwischen Gewerbebehörden, Arbeitsmarktservice, Wirtschaftsförderungseinrichtungen, Arbeitsinspektorat, Steuerbehörden und Sozialversicherungen.“

 

„Auf alle Fälle werden wir diese Anfragebeantwortungen auch im kommenden parlamentarischen Sozialausschuss am 10. April zur Sprache bringen. Im Ausschuss wird unter anderem auch ein FPÖ-Antrag diskutiert, der sich mit Scheinfirmen und dem Umgang mit diesen Firmen durch BMAW und BMSGPK beschäftigt“, so Wurm.

 

Links zu den Anfragebeantwortungen:

https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVII/AB/17199

https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVII/AB/17198

https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVII/AB/17197

 

ÖVP-Wirtschaftsminister Kocher gibt wieder einmal den Ahnungslosen und blamiert in einer Anfragebeantwortung indirekt sogar seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft wenn er in der Anfragebeantwortung 17199/AB zu 17760/J (XXVII. GP) unter anderem schreibt:

 

Dem Ressort sind "Tochterfirmen" der genannten Unternehmen weder bekannt noch bekannt gemacht worden, weswegen eine Zuordnung allfällig gewährter Förderungen zu solchen allfällig existierenden, jedenfalls aber unbekannten Unternehmen nicht erfolgen kann.

 

Davon unabhängig ist festzuhalten: Abgesehen davon, dass der Begriff "Tochterfirmen" unscharf ist und eine eindeutige Zuordnung verunmöglicht, weiters abgesehen davon, dass die Ermittlung einer allfälligen Existenz solcher Unternehmen nicht in den Vollzugsbereich des Ressorts fallen würde, und schließlich abgesehen davon, dass, selbst ungeachtet des vorstehend Gesagten, zu einer solchen Ermittlung erforderliche Recherchen einen unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand verursachen würden, ist die Durchführung eigenständiger Recherchen zur Identifizierung unbekannter, allfällig existierender Unternehmen, die möglicherweise den Fragen subsumierbar sind, ganz allgemein nicht von jenen Pflichten umfasst, die mit dem Interpellationsrecht korrelieren.

 

Wir helfen dem Herrn Bundesminister etwas auf die Sprünge und benennen jene „Tochterfirmen“, die mit einem Mausklick im Firmenbuch abfragbar gewesen wären für ihn, damit er sich bei der Beantwortung parlamentarischer Anfragen zukünftig nicht zu plagen muss.

 

Beteiligungen von VIE Real Toplagen GmbH:

Gesellschafter
VIE Beratung GmbH
Anteil: 11,00

 

 

In diesem Zusammenhang richtet der Abgeordnete Peter Wurm an den Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft folgende

 

Anfrage

 

1.    Hat die VIE Beratung GmbH vom 1. Jänner 2020 bis zum 31. Dezember 2023 AMS-Förderungen bezogen?

a.    Wenn ja, in welcher Höhe?

2.    Hat die VIE Beratung GmbH vom 1. Jänner 2020 bis zum 31. Dezember 2023 sonstige Förderungen des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft (BMAW), des Bundesministeriums für Arbeit, Familie und Jugend (BMAFJ) des Bundesministeriums für Arbeit (BMA) und/oder des Bundesministeriums für Digitalisierung und Wirtschaftsstandorts (BMDW) und/oder der Austria Wirtschaftsförderung GmbH (AWS) bezogen?

a.    Wenn ja, in welcher Höhe?