18421/J XXVII. GP

Eingelangt am 17.04.2024
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Anfrage

des Abgeordneten Alois Kainz
an den Bundeskanzler
betreffend Beschäftigung von Menschen mit Behinderung im BKA im 1. Quartal 2024

Vor wenigen Wochen hat die Regierung beschlossen, dass bis zu 54 Millionen Euro zusätzlich für inklusive Beschäftigung bereitgestellt werden sollen.[1] Hierbei geht es vor allem darum, dass Menschen mit Behinderung nicht nur ein Taschengeld bekommen, sondern wirklich Lohn für ihre Arbeit erhalten sollen. Ziel ist es betroffene Personen aus den Werkstätten, wo sie eben nur ein Taschengeld bekommen, in ein Sozialversicherungspflichtiges Angestellten Verhältnis zu bekommen.

Hier ist natürlich auch der § 1 Abs. 1 des Behinderteneinstellungsgesetz ein wichtiges Werkzeug, wonach alle Unternehmen, die im Bundesgebiet 25 oder mehr Personen beschäftigen, verpflichtet sind, auf je 25 Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer einen begünstigten Behinderten einzustellen.

Sofern der Beschäftigungspflicht nicht oder nicht zur Gänze entsprochen wird, hat das Unternehmen pro offener Pflichtstelle und Monat eine Ausgleichstaxe zu entrichten. Pro Monat und offener Pflichtstelle bei 25-99 Beschäftigten liegt die Höhe der Ausgleichstaxe derzeit bei 271 Euro, bei Betrieben mit 100 bis 399 Beschäftigten pro Monat und offener Pflichtstelle bei 381 Euro und bei Betrieben mit mehr als 400 Beschäftigten pro Monat und offener Pflichtstelle bei 404 Euro.

Nun ist es gerade wichtig, dass Parteien als Vorbild voran gehen, und hier hat eine Recherche ergeben dass die im Nationalrat vertretenen Parteien (Stand 2020), nicht alle diese Vorgaben erfüllen[2]: So erfüllt die SPÖ mit 105 Prozent und die FPÖ und die Neos mit jeweils 100 Prozent ihre Verpflichtungen. Ganz anders die beiden Regierungsparteien: Die ÖVP kam nur auf 60 Prozent – und die Grünen konnten damals überhaupt niemanden in ihren Diensten vorweisen, der die Kriterien erfüllt.

Nun stellt sich die Frage wie die Erfüllung der Quote in den Schwarz und Grün geführten Ministerien darstellt?

In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an den Bundeskanzler folgende

 

Anfrage

1.    Wie viele Menschen mit Behinderung waren im 1 . Quartal 2024 in Ihrem Ressort angestellt? Bitte um Angabe nach Personen pro Monat.

2.    Inwiefern erfüllten Sie im 1. Quartal 2024 die Einstellungspflicht von Behinderten gemäß dem Behinderteneinstellungsgesetz in Ihrem Ressort?

3.    Wie viele Menschen mit Behinderung sind derzeit insgesamt in Ihrem Ressort beschäftigt?

a.    Wie viele davon sind in einer Leitungsfunktion tätig?

b.    Wie viele davon haben einen unbefristeten und wie viele einen befristeten Dienstvertrag?

4.    Mussten Sie im 1. Quartal 2024 Ausgleichstaxe leisten, weil Sie der Beschäftigungspflicht nicht nachgekommen sind?

a.    Falls ja, bitte um Angabe der Höhe der Ausgleichstaxe pro Monat.

5.    Wurden im 1. Quartal 2024 Dienstverhältnisse mit Menschen mit Behinderung beendet?

a.    Falls ja, bitte um Angabe der jeweiligen Gründe.

b.    Wie viele der Personen wurden gekündigt?

c.    Wie viele der Personen haben selbst gekündigt?

d.    Wie viele der Personen sind in Pension gegangen?

6.    Falls die Einstellungspflicht im Sinne des Behinderteneinstellungsgesetz im 1. Quartal 2024 nicht erfüllt wurde, welche Maßnahmen setzen Sie, um die Quote künftig zu erfüllen? Bitte um detaillierte Auflistung.

7.    Wurden neue Arbeitsplätze geschaffen, um Personen mit Behinderung anzustellen?

a.    Falls ja, welche?



[1] https://www.derstandard.de/story/3000000211438/regierung-will-36-millionen-euro-in-inklusive-beschaeftigung-investieren

[2] https://www.derstandard.at/story/3000000197252/gruene-und-oevp-saeumig-bei-behindertenanstellung