18426/J XXVII. GP
Eingelangt am 18.04.2024
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ANFRAGE
des Abgeordneten Hannes Amesbauer
an den Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft
betreffend Rückforderung von AMS-Bezügen in der Steiermark 2021 bis 2023
Wie Sie in einer Anfragebeantwortung vom März 2021 mitgeteilt haben, betrugen in den Jahren 2017 bis 2020 die durchschnittlich offenen Forderungen von zu Unrecht ausbezahlten Leistungen sowie Leistungsüberbezügen durch das AMS in der Steiermark zwischen 3,3 und 3,5 Millionen Euro. Insgesamt wurden in diesen Jahren jeweils rund 14 Millionen Euro an Rückforderungen einbehalten oder einbezahlt. Uneinbringlich außer Evidenz genommene Rückforderungen beliefen sich zwischen 41 und fast 46 Millionen Euro. Im Jahr 2020 wurden über 1000 Sachverhaltsdarstellungen an die Staatsanwaltschaft übermittelt.[1]
In diesem Zusammenhang stellt der unterfertigte Abgeordnete an den Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft folgende
Anfrage
1. Wie hoch waren die durchschnittlichen Beträge offener Forderungen von unrechtmäßig ausbezahlten Leistungen sowie Leistungsüberbezügen durch das AMS in der Steiermark insgesamt jeweils in den Jahren 2021, 2022 und 2023?
2. Wie hoch war die durchschnittliche Anzahl an betroffene Personen betreffend offene Forderungen von unrechtmäßig ausbezahlten Leistungen sowie Leistungsüberbezügen durch das AMS in der Steiermark insgesamt jeweils in den Jahren 2021, 2022 und 2023?
3. Wie hoch waren die Beträge offener Forderungen von unrechtmäßig ausbezahlten Leistungen sowie Leistungsüberbezügen durch das AMS in der Steiermark jeweils zu den Erhebungsstichtagen im Jänner der Jahre 2021, 2022 und 2023?
4. Wie gliedern sich die offenen Forderungen von unrechtmäßig ausbezahlten Leistungen sowie Leistungsüberbezügen durch das AMS in der Steiermark zum letztmöglichen Erhebungsstichtag auf Nationalitäten der betroffenen Personen auf?
5. Wie hoch waren in der Steiermark jeweils in den Jahren 2021, 2022 und 2023 in Summe die abgedeckten Rückforderungen sowie gegliedert nach einbehaltenen und einbezahlten Rückforderungen?
6. Wie hoch waren in der Steiermark jeweils in den Jahren 2021, 2022 und 2023 in Summe die außer Evidenz genommenen, uneinbringlichen, Rückforderungen?
7. Wie gliedern sich in der Steiermark jeweils die in den Jahren 2021, 2022 und 2023 außer Evidenz genommenen, uneinbringlichen, Rückforderungen auf Nationalitäten der betroffenen Personen auf?
8. Wie viele Sachverhaltsdarstellungen aufgrund von potenziell strafrechtlich relevanten Sachverhalten wurden seitens des AMS in der Steiermark jeweils in den Jahren 2021, 2022 und 2023 insgesamt an die Strafverfolgungsbehörden übermittelt?
a. Wie gliedern sich diese Sachverhaltsdarstellungen jeweils in den Jahren 2021, 2022 und 2023 nach Nationalitäten der betroffenen Personen auf?
9. In wie vielen Fällen übermittelte das AMS in der Steiermark gemäß § 78 StPO in den Jahren 2021, 2022 und 2023 Sachverhaltsdarstellungen an die Staatsanwaltschaft?
a. Wie gliedern sich diese Sachverhaltsdarstellungen jeweils in den Jahren 2021, 2022 und 2023 nach Nationalitäten der betroffenen Personen auf?