18429/J XXVII. GP
Eingelangt am 23.04.2024
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Anfrage
der Abgeordneten Dr. Johannes Margreiter, Kolleginnen und Kollegen
an die Bundesministerin für Klimaschutz‚ Umwelt‚ Energie‚ Mobilität‚ Innovation und Technologie
betreffend ASFINAG-Attacke auf einen Bürgermeister
In der Kalenderwoche 15 erreichte die Tiroler Haushalte das nachstehende, durch die Post AG verteilte und als „Amtliche Mitteilung“ bezeichnete Schreiben der ASFINAG, in dem dem Bürgermeister der Gemeinde Gries am Brenner die Schuld dafür gegeben wird, dass auf der Luegbrücke (A13 Brennerautobahn) ab 2025 eine einspurige Verkehrsführung droht. Weiters wird dem Bürgermeister vorgeworfen, dass er seit Jahren wider besseres Wissen sämtliche Bescheide beeinspruchen würde, welche für die Wiedererrichtung der Lueg-Brücke notwendig sind. Das Schreiben ist von den Herren Dipl. Ing. Alexander Walcher, Geschäftsführer der ASFINAG Bau Management GmbH, und Ing. Stefan Siegele, Geschäftsführer der ASFINAG Alpenstraßen GmbH unterzeichnet. (siehe Dokument im Anhang)
In diesem Schreiben wird ein Schreckens-Szenario gezeichnet, welches in der Feststellung gipfelt, dass „nur durch die Sanierung der Luegbrücke die Versorgungssicherheit in Tirol garantiert werden kann“.
Weiters wird behauptet, dass „wir alle schon seit einem Jahr über die neue Luegbrücke fahren würden“, wäre der Baubeginn nicht durch die erwähnten Einsprüche und bewussten Verzögerungen verhindert worden.
Die Tatsache, dass eine zu 100% der Republik Österreich gehörende Aktiengesellschaft in dieser Weise ad gegen personam einen Bürgermeister vorgeht, ist gleichermaßen einmalig wie skandalös. Sie raubt der Argumentation der ASFINAG, welche sich von Anfang an ohne ausreichende sachliche Gründe dagegen gewehrt hat, als Alternative zur Neuerrichtung der Luegbrücke die Errichtung einer Tunnel-Variante zu prüfen, auch jede Glaubwürdigkeit, zumal aufgrund des vorliegenden Schreibens klar wird, dass es der ASFINAG nicht um einen Austausch sachlicher Argumente geht, sondern dass der von der ASFINAG von Anfang an forcierte Neubau der Luegbrücke mit allen Mitteln durchgedrückt werden muss. Wer immer sich gegen diesen Willen der ASFINAG stellt, ist - wie nun der Bürgermeister der Gemeinde Gries am Brenner - als Konsequenz einer in breiter Öffentlichkeit vorgetragenen diffamierenden Attacke ausgesetzt.
Wenn in diesem Schreiben namentlich der Bürgermeister der Gemeinde Gries am Brenner attackiert wird, so wird übersehen, dass die verschiedenen Rechtsmittel, welche die ASFINAG dem Bürgermeister zum Vorwurf macht, namens der Gemeinde Gries am Brenner eingebracht worden sind, und zwar aufgrund entsprechender demokratischer Willensbildung der dafür zuständigen Organe der Gemeinde Gries am Brenner. Der Bürgermeister ist daher der falsche Adressat der von der ASFINAG erhobenen Vorwürfe.
Vollkommen abwegig, aber auch ehrenrührig ist der gegen den Bürgermeister erhobene Vorwurf, die Bescheide, die für die Wiedererrichtung der Luegbrücke notwendig sind, seien „wider besseres Wissen“ beeinsprucht worden. In einem Rechtsstaat ist es das gute Rechte jedes Bescheid-Adressaten, gegen einen Bescheid, der als unrichtig gesehen wird, ein Rechtsmittel einzubringen. Selbst wenn dieses Rechtsmittel keinen Erfolg haben sollte, kann daraus in keiner Weise der Vorwurf abgeleitet werden, die Ergreifung des Rechtsmittels wäre „wider besseres Wissen“ erfolgt. Die Gemeinde Gries am Brenner wird in den betreffend den Neubau der Luegbrücke anhängigen Verfahren durch einen Rechtsanwalt vertreten, der über ausgezeichnete Sach- und Rechtskenntnis verfügt, sodass der Vorwurf, ein Rechtsmittel wäre wider besseres Wissen eingebracht worden, vollkommen haltlos ist.
Abgesehen davon ist es bei einem Bauvorhaben in der Größenordnung der Neuerrichtung der Luegbrücke bei gewissenhafter und vorausschauender Vorbereitung und Planung absolut üblich, zeitliche Reserven für die Durchführung von notwendigen Behördenverfahren einzuplanen.
Bemerkenswert erscheint auch, dass die ASFINAG offenbar erst bis zum Sommer Klarheit über den tatsächlichen baulichen Zustand der Luegbrücke erhalten wird.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende